Entscheidungen zu § 760 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

49 Dokumente

Entscheidungen 31-49 von 49

RS OGH 1965/9/14 8Ob216/65, 8Ob316/66 (8Ob317/66), 1Ob67/71, 6Ob55/73, 3Ob44/11h

Norm: ABGB §613ABGB §760ABGB §799ABGB §823AußStrG §122AußStrG 2005 §164
Rechtssatz: Wurde der Nachlaß unter Außerachtlassung einer vom Erblasser angeordneten Substitution ohne jede Beschränkung durch diese Substitution dem Vorerben eingeantwortet, dann ist für eine Substitutionsabhandlung mangels einer Substitutionsnachlaßmasse kein Raum. Das durch die Einantwortung erworben Vermögen fällt ausschließlich in den Nachlaß des Vorerben. Geben die N... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.1965

TE OGH 1964/2/19 7Ob3/64

Josefa P. ist am 3. Oktober 1958 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. In der Todfallsaufnahme wurde der erblasserische kriegsvermißte Witwer Josef P. als Erbe bezeichnet, sonst werden keine erbberechtigten Personen angeführt. Der für Josef P. bestellte Abwesenheitskurator gab auf Grund des Gesetzes die bedingte Erbserklärung ab. Diese wurde vom Gericht angenommen und die Einantwortungsurkunde erlassen. Über Antrag der Finanzprokurator wurde Josef P. für tot erkl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.02.1964

RS OGH 1964/2/19 7Ob3/64, 5Ob574/78, 7Ob756/82, 1Ob739/82, 3Ob34/03a

Norm: ABGB §760ABGB §823
Rechtssatz: Die Heimfallsklage ist eine der Erbschaftsklage analoge Klage. Bei der Erbschaftsklage ist das Erbrecht des Klägers urteilsmäßig festzustellen. Formulierung eines Urteiles gemäß § 760 ABGB: "Es wird festgestellt, daß der zu ............ abhandelte Nachlaß des X. der klagenden Partei als erblos heimgefallen ist". Entscheidungstexte 7 Ob 3/64 Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.02.1964

RS OGH 1962/10/30 8Ob322/62 (8Ob323/62), 5Ob12/64, 5Ob230/73, 7Ob655/76, 1Ob595/77, 6Ob754/77, 7Ob72

Norm: ABGB §760AußStrG §9 E8AußStrG §130
Rechtssatz: Der Republik Österreich, die im Verlassenschaftsverfahren die Herausgabe von Nachlaßgegenständen begehrt, die dem Erblasser seinerzeit eingeantwortet wurden, obwohl die Voraussetzungen für eine Erbloserklärung im Sinne der §§ 760 ABGB und 130 AußStrG vorgelegen wären, kommt keine Parteistellung und Rekurslegitimation zu. Vielmehr hat sie ihre Ansprüche im Klageweg geltend zu machen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.1962

RS OGH 1961/2/22 6Ob26/61

Norm: ABGB §562ABGB §726ABGB §760
Rechtssatz: Partialkaduzität bei Einsetzung von Testamentserben nur hinsichtlich eines Teiles des Nachlasses und Fehlen gesetzlicher Erben. Entscheidungstexte 6 Ob 26/61 Entscheidungstext OGH 22.02.1961 6 Ob 26/61 Veröff: EvBl 1961/292 S 391 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.02.1961

RS OGH 1961/1/12 6Ob466/60

Norm: ABGB §760AußStrG §9 E8AußStrG §130
Rechtssatz: Keine Parteistellung und kein Rechtsmittelrecht der Finanzprokuratur, wenn nach Erbsloserklärung des Nachlasses durch auf Antrag der Finanzprokuratur eingeleitete Erhebungen erbberechtigte Personen gefunden werden und mit ihnen - mit Zustimmung der Finanzprokuratur - die Abhandlung eingeleitet wird. Entscheidungstexte 6 Ob 466/60 Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.01.1961

RS OGH 1959/2/11 2Ob322/58, 5Ob12/64, 6Ob405/66, 6Ob303/69, 5Ob230/73, 6Ob58/75, 7Ob655/76, 1Ob564/7

Norm: ABGB §760AußStrG §9 E8AußStrG §130ProkG §1 Abs3
Rechtssatz: Der Finanzprokuratur fehlt die Legitimation, in ein Abhandlungsverfahren einzugreifen, mit dem Ziel, die Voraussetzungen für das Heimfallsrecht zu schaffen. Ebenso fehlt ihr die Befugnis, dagegen Stellung zu nehmen, daß für eine angeblich nicht existente Rechtspersönlichkeit ein Abwesenheitskurator bestellt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1959

RS OGH 1958/10/22 6Ob238/58, 5Ob273/68, 5Ob615/78, 1Ob796/83 (1Ob797/83, 1Ob798/83), 6Ob1/88, 10ObS8

Norm: ABGB §760AußStrG §9 E8AußStrG §130ProkG §1 Abs3
Rechtssatz: § 1 Abs 3 ProkG begründet keine allgemeine Kontrollbefugnis der Finanzprokuratur. Das öffentliche Interesse muss sich aus der Verletzung eines anderen Rechtskreises ergeben als jenes, der durch die für die Tätigkeit der Gerichtsbehörden geltenden Verfahrensvorschriften umschrieben wird (Hinweis auf SZ 23/72, 26/259). Die Finanzprokuratur kann daher auch sogenannte absolute Nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.10.1958

TE OGH 1955/11/30 2Ob651/55

Nach erfolgloser Durchführung des Verfahrens nach § 128 AußStrG. hat das Abhandlungsgericht mit einem in Rechtskraft erwachsenen Beschluß den Nachlaß für erblos und die Abhandlung der Verlassenschaft für beendet erklärt. Die Finanzprokuratur hat erklärt, daß sie nicht beabsichtige, die das Nachlaßvermögen darstellenden drei Viertelanteile der Liegenschaft EZ. 643 Grundbuch O. in natura zu übernehmen, vielmehr beabsichtige, den reinen (realisierten) Nachlaß als heimfällig in Empfang zu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.11.1955

RS OGH 1955/11/30 2Ob651/55, 6Ob183/60, 6Ob288/60, 6Ob168/62, 5Ob232/66, 1Ob134/68

Norm: ABGB §760AußStrG §9 E8AußStrG §130
Rechtssatz: Der Fiskus ist hinsichtlich eines erblosen Nachlasses antragsberechtigt, bevor er noch erklärt, ob er den erblosen Nachlaß annehmen will. Entscheidungstexte 2 Ob 651/55 Entscheidungstext OGH 30.11.1955 2 Ob 651/55 EvBl 1956/51 S 96 = SZ 28/250 6 Ob 183/60 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.1955

RS OGH 1955/11/30 2Ob651/55, 2Ob46/20h, 2Ob26/21v

Norm: ABGB §750 idF ErbRÄG 2015ABGB §760AußStrG §130AußStrG 2005 §184
Rechtssatz: Nur nach abgewickelter Verwaltung ist unter Umständen die Feststellung möglich, ob überhaupt ein reiner Nachlaß vorhanden ist, der gemäß § 130 AußStrG von der Abhandlungsbehörde dem Fiskus zur Übernahme angeboten werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 651/55 Entscheidungstext OGH 30.11.1955 2 Ob 651/55 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.1955

RS OGH 1955/11/30 2Ob651/55

Norm: ABGB §760AußStrG §22
Rechtssatz: Der Heimfall einer erblosen Verlassenschaft eines Ausländers an den österreichischen Staat kommt nur in Umfang in Frage, in dem die Abhandlung durch ein österreichisches Gericht geführt wird. Für die während der Abhandlung abreifender Erträgnisse dieser unbeweglichen Güter ist die österreichische Gerichtsbarkeit gegeben. Entscheidungstexte 2 Ob 651/55... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.1955

TE OGH 1955/10/12 2Ob560/55

Mit dem Beschluß vom 29. Juni 1955 hat das Verlassenschaftsgericht seinen Beschluß vom 13. Juni 1955 über Vorstellung des erbserklärten Erben Friedrich Sch. aufgehoben, dem Erben die Verwaltung, Vertretung und Besorgung der Verlassenschaft gemäß §§ 145 AußStrG. und 810 ABGB. überlassen, ihn insbesondere zur Vorkehrung aller notwendigen Maßnahmen im Interesse der Verlassenschaft, wie Räumung der erblasserischen Wohnung und Verkauf der darin befindlichen inventierten erblasserischen Fah... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.1955

RS OGH 1955/10/12 2Ob560/55, 2Ob322/58, 6Ob405/66, 5Ob230/73, 2Ob501/92

Norm: ABGB §760AußStrG §9 E1AußStrG §130
Rechtssatz: Zur Frage, ob und wann dem Heimfallärar Parteirolle im Verlassenschaftsverfahren zukommt. Entscheidungstexte 2 Ob 560/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 2 Ob 560/55 EvBl 1956/102 S 188 = RZ 1956,31 = JBl 1956,179 = SZ 28/221 2 Ob 322/58 Entscheidungstext OGH 11.02.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1955

TE OGH 1954/7/14 2Ob312/54

Das Erstgericht hat folgenden Beschluß gefaßt: "Gemäß § 130 AußstrG. wird der Nachlaß als erblos dem Fiskus übergeben. Die Gebühren des Gerichtskommissärs werden mit 1287.40 S bestimmt und sind auf Kosten des Nachlasses durch die Finanzprokuratur zu überweisen." Über Rekurs der Finanzprokuratur hat das Rekursgericht diesen erstgerichtlichen Beschluß bestätigt. Der Oberste Gerichtshof gab dem außerordentlichen Revisionsrekurs der Finanzprokuratur Folge und hob den erstgerichtlichen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.1954

RS OGH 1954/7/14 2Ob312/54, 6Ob340/58, 6Ob262/59, 6Ob183/60, 7Ob622/86, 3Ob523/95, 7Ob591/95, 5Ob116

Norm: ABGB §760AußStrG §130
Rechtssatz: Dem Fiskus muss freigestellt bleiben, ob er vom Heimfallsrecht Gebrauch machen will. Das Gericht darf ihm nicht gegen seinen Willen einen allenfalls sogar überschuldeten Nachlass aufhalsen. Entscheidungstexte 2 Ob 312/54 Entscheidungstext OGH 14.07.1954 2 Ob 312/54 SZ 27/201 6 Ob 340/58 Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1954

RS OGH 1953/4/29 2Ob306/53, 2Ob636/54, 5Ob232/66, 7Ob583/89, 2Ob501/92, 3Ob34/03a

Norm: ABGB §760AußStrG §9 E8ProkG §1 Abs3
Rechtssatz: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für das Heimfallsrecht gegeben sind, ist die Finanzprokuratur als Beteiligte am Verlassenschaftsverfahren zu betrachten und daher zum Rekurs legitimiert. Entscheidungstexte 2 Ob 306/53 Entscheidungstext OGH 29.04.1953 2 Ob 306/53 2 Ob 636/54 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1953

TE OGH 1949/10/26 3Ob350/49

Das Erstgericht hat zum Zweck der Erfüllung des letzten Willens der Erblasserin eine Vermögenskuratel eröffnet und in Ausführung dieser Entscheidung die Sparkasse, bei welcher der in Bargeld bestehende Nachlaß verwaltet wird, angewiesen, am 1. Februar eines jeden Jahres einen Betrag von 400 S der Verlassenschaftskuratorin zur Pflege der im Testament erwähnten Grabstätten zu überweisen und dieser aufgetragen, hierüber jeweils bis 31. Mai eines jeden Jahres Rechnung zu legen. Infolge ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.10.1949

RS OGH 1932/6/8 3Ob389/32

Norm: ABGB §760AußStrG §23
Rechtssatz: Ob der Nachlaß erblos ist, darüber entscheidet das nach dem Rechtshilfevertrag mit Polen zuständige Gericht nach dem Heimatrecht des Erblassers. Entscheidungstexte 3 Ob 389/32 Entscheidungstext OGH 08.06.1932 3 Ob 389/32 SZ 14/120 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932:... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.06.1932

Entscheidungen 31-49 von 49