Entscheidungen zu § 577 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

27 Dokumente

Entscheidungen 1-27 von 27

TE OGH 2005/6/14 4Ob81/05y

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Entscheidung | OGH | 14.06.2005

TE OGH 2004/11/17 7Ob209/04t

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Entscheidung | OGH | 17.11.2004

TE OGH 2000/10/5 6Ob23/00a

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Entscheidung | OGH | 05.10.2000

TE OGH 2000/3/2 9Ob61/00m

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Entscheidung | OGH | 02.03.2000

TE OGH 2000/3/2 9Ob60/00i

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Entscheidung | OGH | 02.03.2000

TE OGH 1999/1/28 6Ob321/98v

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Entscheidung | OGH | 28.01.1999

TE OGH 1995/3/9 2Ob508/95

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Entscheidung | OGH | 09.03.1995

RS OGH 1992/12/15 1Ob652/92

Norm: ABGB §577ABGB §601
Rechtssatz: Werden die zwingenden Formgebote nicht erfüllt, ist die nicht formgerechte Verfügung selbst bei klar und eindeutig erweisbarem Willen des Erblasser ungültig. Entscheidungstexte 1 Ob 652/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 1 Ob 652/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:199... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1992

RS OGH 1992/12/15 1Ob652/92

Norm: ABGB §577ABGB §601
Rechtssatz: Der Wille des Erblassers darf schon dann nicht mehr beachtet werden, wenn er nicht in einer formgebundenen Verfügung ( Erbvertrag, Testament oder Kodizill ) erklärt worden ist; noch weniger darf der hypothetische, also der dem Erblasser für den Fall dessen Kenntnis bestimmter Umstände unterstellte Testierwille bei der Zuweisung des von ihm hinterlassenen Vermögens Beachtung finden. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1992

TE OGH 1991/9/17 5Ob531/91 (5Ob532/91)

Begründung: Zur Verlassenschaft des am 27.8.1990 verstorbenen Georg S***** haben zwei Personen unbedingte Erbserklärungen abgegeben: Alfred S***** (ein Neffe des Erblassers) auf Grund des Gesetzes, Horst K***** (ein Neffe der vorverstorbenen Ehegattin des Erblassers Pauline S*****) auf Grund einer vom Erblasser eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen letztwilligen Anordnung mit folgendem Wortlaut: "Ich Gefertigter Georg S*****, W*****, Q*****gasse 12, geb. *****, bestätige ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.09.1991

TE OGH 1986/4/22 2Ob588/84

Entscheidungsgründe: In dem zu A 487/81 des BG Wels geführten Verlassenschaftsverfahren nach Karl F***, gestorben am 25.7.1981, haben sich die Klägerin als dessen Schwester auf Grund des Gesetzes zur Hälfte des Nachlasses und der Beklagte als dessen außerehelicher Sohn auf Grund der letztwilligen Verfügung des Karl F*** vom 22.1.1974 zum gesamten Nachlaß als Erben erklärt. Der Klägerin wurde hierauf die Klagsrolle zugeteilt. In der Klage wird vorgebracht, der Erblasser habe nach d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.04.1986

RS OGH 1986/4/22 2Ob588/84, 6Ob321/98v

Norm: ABGB §553ABGB §577
Rechtssatz: Die Einhaltung der Form gehört zum objektiven Tatbestand der letztwilligen Verfügung. Sie muß daher nicht gewollt, sondern bloß erfüllt sein. ( hier: das gewollt mündliche Testament gilt als schriftlich) Entscheidungstexte 2 Ob 588/84 Entscheidungstext OGH 22.04.1986 2 Ob 588/84 NZ 1987,70 6 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.1986

RS OGH 1984/4/26 6Ob577/83

Norm: ABGB §577ABGB §713ABGB §717
Rechtssatz: Ersetzt der Erblasser die Jahreszahl des Testamentsdatums durch eine spätere, liegt darin kein formwirksamer neuer Testierakt und auch kein schlüssiger Widerruf eines anders früheren Testaments. Entscheidungstexte 6 Ob 577/83 Entscheidungstext OGH 26.04.1984 6 Ob 577/83 European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.04.1984

RS OGH 1978/5/30 5Ob571/78

Norm: ABGB §577ABGB §579ABGB §585ABGB §602ABGB §1249ABGB §1253
Rechtssatz: Bei der Konversion eines ungültigen Erbvertrages in ein Testament muß feststehen, daß diese dem Willen des Erblassers bzw der Vertragspartner entsprochen hätte, wenn der Erblasser die Fehlerhaftigkeit seiner Erklärung oder die Vertragspartner beim Erbvertrag die Fehlerhaftigkeit des abgeschlossenen Erbvertrages gekannt hätten. Entgegen dem feststehenden Parteiwillen ist ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1978

RS OGH 1978/5/30 5Ob571/78

Norm: ABGB §577ABGB §579ABGB §585ABGB 602ABGB §1249ABGB §1253
Rechtssatz: Voraussetzung der Konversion ist die Erfüllung der Formerfordernisse jenes Rechtsgeschäftes oder jener rechtsgeschäftlichen Erklärung, in welche das unwirksame Rechtsgeschäft konvertiert werden soll. Entscheidungstexte 5 Ob 571/78 Entscheidungstext OGH 30.05.1978 5 Ob 571/78 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1978

RS OGH 1978/5/30 5Ob571/78

Norm: ABGB §577ABGB §602ABGB §717ABGB §870 AABGB §1249
Rechtssatz: Hat der Erblasser einen vermeintliche gültigen Erbvertrag wegen Irrtums angefochten, kann kein Zweifel bestehen, daß er diesen auch als Testament nicht mehr hätte gelten lassen wollen, wenn er mit der Möglichkeit einer derartigen Umdeutung gerechnet hätte. Entscheidungstexte 5 Ob 571/78 Entscheidungstext OGH 30.05.197... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1978

RS OGH 1978/5/30 5Ob571/78

Norm: ABGB §577ABGB §579ABGB §585ABGB §602ABGB §1249ABGB §1253
Rechtssatz: Da letztwillige Anordnungen nach Möglichkeit aufrecht erhalten werden sollten, ist auch die Konversion eines ungültigen Erbvertrages ( hier: zwischen Nicht-Ehegatten ) in ein gültiges Testament zulässig. Ausgeschlossen ist lediglich kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung ( Schlussatz des § 1253 ABGB ) die Konversion eines unzulässigerweise dem ganzen Nachlaß umfass... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.05.1978

RS OGH 1978/4/20 7Ob563/78, 6Ob23/00a

Norm: ABGB §535ABGB §577
Rechtssatz: Der Gegensatz zwischen Vermächtnis und Erbeinsetzung ist nur ein inhaltlicher; die Form der Vermächtnisanordnung ist die gleiche wie bei der Erbeinsetzung. Entscheidungstexte 7 Ob 563/78 Entscheidungstext OGH 20.04.1978 7 Ob 563/78 6 Ob 23/00a Entscheidungstext OGH 05.10.2000 6 Ob 23/00... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.04.1978

TE OGH 1974/2/27 1Ob18/74

Am 1. Jänner 1970 ist Adolf H verstorben. Dessen Witwe - die Klägerin - hat die bedingte Erbserklärung auf Grund des Testamentes und die Kinder des Erblassers - die Beklagten - haben eine solche auf Grund des Gesetzes abgegeben. Beide Erbserklärungen wurden zu Gericht angenommen und - da sie widersprüchlich waren - der Witwe nach dem Verstorbenen die Klägerrolle zugewiesen. Sie begehrt nun die Feststellung, daß sie Alleinerbin nach dem verstorbenen Adolf H sei. Während die Zweit-, d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.02.1974

RS OGH 1974/2/27 1Ob18/74, 6Ob758/82, 1Ob527/83, 1Ob621/83, 5Ob531/91 (5Ob532/91), 1Ob652/92, 2Ob19/

Norm: ABGB §577ABGB §601
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass dem wahren erblasserischen Willen zu entsprechen sei, hat dort seine Grenze, wo es sich um Formvorschriften für letztwillige Erklärungen im engeren Sinn (§ 577 ABGB) handelt. An der kategorischen Bestimmung des § 601 ABGB findet jede Auslegung eine unübersteigliche Schranke. Entscheidungstexte 1 Ob 18/74 Entscheidungstext OGH 27... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.1974

TE OGH 1973/9/6 2Ob121/73

Mit Beschluß vom 12. März 1973 hat das Erstgericht die von Charlotte F und Kriemhild M auf Grund des Testamentes vom 24. Mai 1966 abgegebenen bedingten Erbserklärungen sowie die von dem minderjährigen Johannes G und der minderjährigen Susanne G auf Grund des Testamentes vom 6. Jänner 1973 abgegebenen bedingten Erbserklärungen zu Gericht angenommen. Bei der gemäß § 125 AußStrG abgehaltenen Tagsatzung zur Verteilung der Parteirollen wendeten Charlotte F und Kriemhild M formelle und ma... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.09.1973

RS OGH 1973/9/6 2Ob121/73, 3Ob555/77, 7Ob675/80, 2Ob508/95, 9Ob61/00m, 9Ob60/00i, 7Ob209/04t, 4Ob81/

Norm: ABGB §553ABGB §577ABGB §579ABGB §580ABGB §581AußStrG §126 B
Rechtssatz: Unter dem Ausdruck "gehörige Form" in § 126 AußStrG kann nichts anderes verstanden werden, als was in den §§ 553 und 577 ABGB als innere bzw äußere Form der letztlichen Anordnung erklärt worden ist. Darüber, ob beim Zustandekommen einer solchen letztwilligen Anordnung auch die Vorschriften der § 579 bis 581 ABGB in allen Beziehungen genau beobachtet worden sind, hat n... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.1973

RS OGH 1960/1/13 1Ob382/59, 2Ob583/55

Norm: ABGB §37 BABGB §577
Rechtssatz: Ein Österreicher kann im Ausland auch in der nach dem Rechte des Aufenthaltsstaates vorgesehenen Form gültig testieren (Österreich in England). Entscheidungstexte 2 Ob 583/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 2 Ob 583/55 Vgl; Beisatz: Die Form der letztwilligen Erklärung richtet sich nach den Gesetzen des Errichtungsortes. (T1) Veröff: RZ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1960

TE OGH 1959/10/14 1Ob212/59

Die Klägerin ist die Enkelin, die Beklagte eine Nichte der am 20. November 1954 in der Tschechoslowakei verstorbenen österreichischen Staatsangehörigen Elfriede N. Die Erblasserin soll am 22. August 1954 in ihrem Wohnort S. in der Tschechoslowakei ein mündliches Testament errichtet haben. Die Klägerin verlangte die Feststellung, daß ein solches mündliches Testament nicht vorliege; die Beklagte beantragte, dieses Begehren abzuweisen. Die Untergerichte entschieden übereinstimmend, daß... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.10.1959

RS OGH 1959/10/14 1Ob212/59, 7Ob184/66, 6Ob8/68

Norm: ABGB §37 BABGB §577
Rechtssatz: Die Form einer letztwilligen Verfügung ist grundsätzlich nach dem Recht zu beurteilen, das für die erbrechtlichen Verhältnisse überhaupt maßgeblich ist, das ist nach dem Recht des Staates, dem der Erblasser angehörte; es genügt aber auch die Beobachtung der am Orte der Testamentserrichtung geltenden Gesetze. Entscheidungstexte 1 Ob 212/59 Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.10.1959

TE OGH 1955/10/12 2Ob583/55

Der Vater des Klägers, der am 3. Jänner 1936 in Budapest verstorbene ungarische Staatsangehörige Ferdinand H., hat im Abschnitt III Punkt 7 seiner am 23. Dezember 1935 in Budapest errichteten letztwilligen Verfügung u. a. bestimmt, daß er der Beklagten die ihm gehörige Hälfte der Liegenschaft, Zinshaus in W., K.-Gasse 47, vermache. Mit der am 1. Juli 1940 erhobenen Klage hat der Sohn des genannten Erblassers die Gültigkeit der bezeichneten letztwilligen Verfügung angefochten. Die Toch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.1955

TE OGH 1950/1/18 1Ob19/50

Rudolf B., die gefährdete Partei, behauptet, daß er mit seiner verstorbenen Gattin die Vereinbarung getroffen habe, daß das unter ihrem Namen betriebene Geschäft intern beiden Ehegatten je zur Hälfte gehören solle, im Falle des Todes eines der beiden Ehegatten sollte das Unternehmen dem Überlebenden zufallen. Stella B. ist am 13. Dezember 1947 gestorben. Das Unternehmen wurde verkauft; der Verkaufserlös (33.000 S) befindet sich in der Verwahrung des Verlassenschaftskurators, Notars Dr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.01.1950

Entscheidungen 1-27 von 27