RS OGH 1978/5/30 5Ob571/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1978
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Norm

ABGB §577
ABGB §579
ABGB §585
ABGB §602
ABGB §1249
ABGB §1253

Rechtssatz

Bei der Konversion eines ungültigen Erbvertrages in ein Testament muß feststehen, daß diese dem Willen des Erblassers bzw der Vertragspartner entsprochen hätte, wenn der Erblasser die Fehlerhaftigkeit seiner Erklärung oder die Vertragspartner beim Erbvertrag die Fehlerhaftigkeit des abgeschlossenen Erbvertrages gekannt hätten. Entgegen dem feststehenden Parteiwillen ist eine Umdeutung des Rechtsgeschäftes oder rechtsgeschäftlichen Erklärung ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 571/78
    Entscheidungstext OGH 30.05.1978 5 Ob 571/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012449

Dokumentnummer

JJR_19780530_OGH0002_0050OB00571_7800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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