Norm
ABGB §554Rechtssatz
Bei unbestimmter Erbeinsetzung ist es für die korrekte Bestimmung der Portionen der einzelnen Erben unabdingbare Voraussetzung, die Anzahl der insgesamt eingesetzten Personen zu kennen. Um daher in diesem Fall Zeugnis vom korrekten Inhalt des Testaments geben zu können, muss ein Zeuge in der Lage sein, sämtliche unbestimmten Erbeinsetzungen zu bezeugen und müssen, um einen übereinstimmenden Inhalt und damit ein in gültiger Form errichtetes mündliches Testament zu erhalten, drei Zeugen dazu in der Lage sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128895Im RIS seit
14.08.2013Zuletzt aktualisiert am
01.09.2015