RS OGH 2013/4/25 2Ob251/12v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2013
beobachten
merken

Rechtssatz

Bei unbestimmter Erbeinsetzung ist es für die korrekte Bestimmung der Portionen der einzelnen Erben unabdingbare Voraussetzung, die Anzahl der insgesamt eingesetzten Personen zu kennen. Um daher in diesem Fall Zeugnis vom korrekten Inhalt des Testaments geben zu können, muss ein Zeuge in der Lage sein, sämtliche unbestimmten Erbeinsetzungen zu bezeugen und müssen, um einen übereinstimmenden Inhalt und damit ein in gültiger Form errichtetes mündliches Testament zu erhalten, drei Zeugen dazu in der Lage sein.

Entscheidungstexte

  • RS0128895">2 Ob 251/12v
    Entscheidungstext OGH 25.04.2013 2 Ob 251/12v
    Veröff: SZ 2013/44

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128895

Im RIS seit

14.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten