RS OGH 1992/12/15 1Ob652/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1992
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Norm

ABGB §577
ABGB §601

Rechtssatz

Werden die zwingenden Formgebote nicht erfüllt, ist die nicht formgerechte Verfügung selbst bei klar und eindeutig erweisbarem Willen des Erblasser ungültig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0012454

Dokumentnummer

JJR_19921215_OGH0002_0010OB00652_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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