RS OGH 1978/4/20 7Ob563/78, 6Ob23/00a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.1978
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Norm

ABGB §535
ABGB §577

Rechtssatz

Der Gegensatz zwischen Vermächtnis und Erbeinsetzung ist nur ein inhaltlicher; die Form der Vermächtnisanordnung ist die gleiche wie bei der Erbeinsetzung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012249

Dokumentnummer

JJR_19780420_OGH0002_0070OB00563_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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