Entscheidungen zu § 511 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

58 Dokumente

Entscheidungen 31-58 von 58

TE OGH 1990/9/27 7Ob627/90

Begründung: Die Klägerin ist Fruchtnießerin der im Eigentum des Nebenintervenienten Dr.Karl B*** stehenden Liegenschaft EZ 381 KG Tröpolach mit den Grundstücken 724/2 und 725/4. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 39 derselben Katastralgemeinde mit den Grundstücken 718/2 und 717. Die Klägerin begehrt die Feststellung, es bestehe keine Dienstbarkeit des Fahrrechtes über die Liegenschaft EZ 381 KG Tröpolach, Grundstücke 724/2 und 725/4, als diendendes Grundstück zugunste... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.09.1990

TE OGH 1989/1/10 4Ob506/89

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war 3/4-Eigentümerin der Liegenschaft EZ 812 KG Kleinmünchen, bestehend aus den Grundstücken 765 Bauarea - mit dem Haus Spaunstraße 17 - und 1791/55 Garten im Gesamtausmaß von 966 m2; das restliche Viertel gehörte ihrer Schwägerin Maria G***. Die Klägerin wollte schon zu Lebzeiten ihren Liegenschaftsanteil übereignen und kam über eine Bekannte auf den Beklagten. Dieser erklärte von Anfang an, daß er im Hinblick auf seine große Familie keine finanz... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.01.1989

RS OGH 1988/1/20 1Ob502/88, 10Ob85/11i, 6Ob54/21s

Norm: ABGB §511ABGB §513ABGB §613
Rechtssatz: Der dem Fruchtnießer gleichgestellte Vorerbe hat zwar ein Recht auf das forstmäßig geschlagene Holz; zu einer Rodung, die eine Widmungsänderung bedeutet (hier: Schottergewinnung auf ehemaligen Waldgrundstück), ist er hingegen nicht berechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 502/88 Entscheidungstext OGH 20.01.1988 1 Ob 502/88 JBl 1989,103 = SZ 61... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.01.1988

RS OGH 1987/5/7 6Ob586/87, 9Ob16/08f

Norm: ABGB §509ABGB §511ABGB §1120 Ab
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer ist nach Abschluss eines Vertrages über die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes an einen Dritten und der Verbücherung dieses Vertrages ( auch vor Beginn der Wirksamkeit des Fruchtgenussrechtes ) nicht mehr berechtigt, die Wohnung beginnend mit dem Tag, an dem das Fruchtgenussrecht wirksam wird, zu vermieten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.05.1987

TE OGH 1987/5/7 6Ob586/87

Entscheidungsgründe: Der am 15.6.1985 verstorbene Dr. Josef B*** war grundbücherlicher Miteigentümer des Hauses Wien 4, Wiedner Gürtel 46a. Mit diesem Miteigentumsanteil ist das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr.8 verbunden. Dr. Josef B*** räumte mit Vertrag vom 25.1.1983 der Klägerin, seiner langjährigen Ordinationshilfe, das lebenslängliche und unentgeltliche Fruchtgenußrecht an seinen Liegenschaftsanteilen und der damit verbundenen Eigentumswohnung ein, und zwar beginnend ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.05.1987

RS OGH 1987/2/18 1Ob712/86, 6Ob594/88, 4Ob506/89, 8Ob678/90, 8Ob1531/91, 8Ob551/91, 5Ob291/00f, 7Ob6

Norm: ABGB §509ABGB §511
Rechtssatz: Dem Fruchtnießer stehen als Rechtsbesitzer alle Nutzungsbefugnisse und Verwaltungsbefugnisse und damit auch das Recht zur Vermietung und Verpachtung der Sache zu. Entscheidungstexte 1 Ob 712/86 Entscheidungstext OGH 18.02.1987 1 Ob 712/86 Veröff: SZ 60/28 = JBl 1987,376 6 Ob 594/88 Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1987

TE OGH 1987/2/18 1Ob712/86

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 558 Grundbuch Innere Stadt Wien mit dem Haus Wien 1., Judenplatz 6. Auf Grund einer letztwilligen Anordnung des vormaligen Eigentümers stand der im Jahre 1979 verstorbenen Dr. Erika H***-H*** ein Fruchtgenuß am Hause zu. Mit Vertrag vom 24.April 1973 gab die Fruchtgenußberechtigte dem Beklagten im 5. Stock gelegenen Räume (Tür 6 a) "samt einem Teil des Dachbodens" in Bestand. Die Streitteile gehen überei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.02.1987

TE OGH 1985/5/9 7Ob568/85

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 331 Katastralgemeinde Stadt Salzburg mit dem Haus Am Rainberg Nr. 12. An der im ersten Stock dieses Hauses rechts vom Eingang gelegenen Wohnung hatte Wilma C ein Fruchtgenußrecht. Durch den Tod der Genannten am 10. Februar 1984 ist das Fruchtgenußrecht erloschen. Wilma C hatte die Wohnung, an der sie ein Fruchtgenußrecht besaß, dem Beklagten vermietet. Ferner wurde dem Beklagten vom Voreigentümer der Klägerin ein... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.05.1985

TE OGH 1984/12/11 5Ob607/84

Entscheidungsgründe: Mit dem (in der Folge verbücherten) Bestandvertrag vom 16./20. 10. 1964 „verpachteten“ Johann F***** und Anna F***** (Beklagte), die je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 24 KG ***** waren, das zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehörende, damals unbebaute Grundstück 45/2 der Klägerin. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und sollte mittels eingeschriebenen Briefes unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Jahresend... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.12.1984

RS OGH 1976/11/24 8Ob545/76

Norm: ABGB §511ABGB §512
Rechtssatz: Die Bestimmung der §§ 511, 512 ABGB sind dispositiver Art. Entscheidungstexte 8 Ob 545/76 Entscheidungstext OGH 24.11.1976 8 Ob 545/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0011858 Dokumentnummer JJR_19761124_OGH0002_0080OB00545_7600000_001 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1976

RS OGH 1976/10/28 6Ob632/76

Norm: ABGB §511ABGB §833 B1ABGB §1090 IIIcZPO §14 AZPO §14 Bb1
Rechtssatz: Die notwendige passive Streitgenossenschaft der Miteigentümer und der Fruchtgenussberechtigten besteht nur dann, wenn man von der Rechtslage ausgeht, wie sie sich auf den gesetzlichen Befugnissen ergibt. Entscheidungstexte 6 Ob 632/76 Entscheidungstext OGH 28.10.1976 6 Ob 632/76 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.10.1976

TE OGH 1970/4/29 5Ob50/70

Der Beklagte erwarb mit Kaufvertrag v 26. Juni 1958 die Liegenschaft EZ X mit dem Haus in B, T-Gasse 1. In der Grundbuchseinlage dieser Liegenschaft ist unter COZ 104 auf Grund des Schenkungsvertrages v 7. Juli 1947 das lebenslängliche und unentgeltliche Fruchtgenußrecht an den in P 1 lit a und b des Schenkungsvertrages bezeichneten Räumlichkeiten zugunsten der Klägerin einverleibt (Beschluß des BG Baden vom 24. Juli 1947), Nach P 1 lit a und b im Zusammenhalt mit P 3 des Schenkungsve... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.1970

RS OGH 1969/5/8 1Ob89/69

Norm: ABGB §511ABGB §521 AABGB §1090 Ia
Rechtssatz: Ein Wohnungsrecht ohne dingliche Wirkung kann von dem Fruchtniesser dem Eigentümer eingeräumt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 89/69 Entscheidungstext OGH 08.05.1969 1 Ob 89/69 Veröff: MietSlg 21046 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0015304 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1969

RS OGH 1965/5/20 5Ob299/64

Norm: ABGB §511ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Während der Dauer einer Fruchtnießung kann nur der Fruchtnießer, nicht aber der Eigentümer das Nichtbestehen eines die Rechte des Fruchtnießers berühenden Bestandvertrages feststellen lassen ( Vgl SZ XXVII 203 ). Entscheidungstexte 5 Ob 299/64 Entscheidungstext OGH 20.05.1965 5 Ob 299/64 Veröff: MietSlg 17769 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1965

RS OGH 1960/3/9 6Ob8/60, 6Ob160/64, 1Ob302/97m

Norm: ABGB §511ABGB §1041 B5
Rechtssatz: Zum Begriff des "forstmäßig geschlagenen Holzes" im § 511 ABGB. Der Wert des im Raubbau, dh nicht forstmäßig gewonnenen und verwendeten Holzes ist dem Eigentümer gemäß § 1041 ABGB zu ersetzen. Entscheidungstexte 6 Ob 8/60 Entscheidungstext OGH 09.03.1960 6 Ob 8/60 Veröff: JBl 1960,607 6 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.03.1960

RS OGH 1959/3/10 3Ob32/59, 5Ob431/61, 7Ob186/65

Norm: ABGB §511MG §18 Abs1 A2
Rechtssatz: Der Fruchtniesser eines Hauses darf die nach §18 MG dem Mieter erlaubte Umgestaltung ohne weitere Befragung des Hauseigentümers gestatten. Entscheidungstexte 3 Ob 32/59 Entscheidungstext OGH 10.03.1959 3 Ob 32/59 EvBl 1959/173 S 295 = JBl 1959,411 = HBZ 195915/16,3 = HBZ 1959/17,2 5 Ob 431/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1959

TE OGH 1958/7/3 3Ob204/58

Die Erstklägerin ist Eigentümerin, die Zweit- und Drittkläger sind Fruchtnießer des Hauses Wien XII., S.-Gasse Nr. 29. Dort hatte der mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. Mai 1957, 48 T 1457/56-17, für tot erklärte Josef P. eine Mietwohnung inne. Die Kläger kundigten das Mietverhältnis unter Berufung auf § 19 Abs. 2 Z. 11 MietG. auf und brachten vor, daß keine Angehörigen, bei denen die Voraussetzungen dieser Gesetzesstelle gegeben wären, vorhanden seie... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.07.1958

RS OGH 1958/1/30 3Ob19/58, 6Ob124/59, 3Ob204/58, 3Ob3/50, 2Ob92/54, 3Ob468/58, 3Ob786/54, 1Ob211/62,

Norm: ABGB §511ABGB §833 B2ABGB §1116 BZPO §561
Rechtssatz: Dem Fruchtnießer eines ideellen Teiles der Sache stehen hinsichtlich der Benützung und Verwaltung der gemeinsamen Sache jene Rechte zu, die sonst dem Eigentümer zustünden. Er allein ist daher gegebenenfalls neben Miteigentümer zur Kündigung legitimiert. Entscheidungstexte 3 Ob 19/58 Entscheidungstext OGH 30.01.1958 3 Ob 19/58 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1958

RS OGH 1957/8/21 1Ob163/57, 5Ob193/02x

Norm: ABGB §509ABGB §511ABGB §825 B
Rechtssatz: Zur Stellung des Fruchtniessers an einem ideellen Teil einer unbeweglichen Sache. Ein Fruchtgenußrecht kann es nur an einem bestimmten physischen, räumlich genau abgegrenzten Teil eines Grundstückes oder am ideellen Anteil eines ganzen Grundbuchskörpers geben. Entscheidungstexte 1 Ob 163/57 Entscheidungstext OGH 21.08.1957 1 Ob 163/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.08.1957

TE OGH 1955/12/14 3Ob580/55

Die Kläger sind Fruchtnießer des den Beklagten gehörigen Hauses in W., EZ. 336 der Katastralgemeinde B. Sie begehren die Verurteilung der Beklagten zur Bezahlung des Betrages von 4000 S mit der Begründung: , die Beklagten hätten diesen Betrag eigenmächtig von den den Klägern gehörigen Zinserträgnissen behoben und für sich behalten. Das Prozeßgericht wies das Klagebegehren mit der
Begründung: ab, gemäß § 512 ABGB. habe der Fruchtnießer alle mit der Sache verbundenen Lasten zu tragen; zu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.12.1955

RS OGH 1955/4/20 1Ob74/55, 7Ob123/65, 6Ob632/76, 4Ob537/91

Norm: ABGB §511ABGB §833 B3
Rechtssatz: Nach § 833 ABGB kommt bei gleichteiligem Miteigentum oder gleichteiligem Fruchtgenuß die ordentliche Verwaltung der Mehrheit der Teilhaber zu. Einer von ihnen, der über die Mehrheit nicht verfügt, ist nicht berechtigt, Verwaltungshandlungen mit Wirkung nach außen zu setzen. Er kann daher auch einen Mietvertrag über das gemeinschaftliche Gut mit Rechtswirksamkeit nicht abschließen. Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.04.1955

RS OGH 1954/7/14 2Ob502/54, 5Ob173/70, 1Ob130/73, 7Ob627/90, 6Ob140/05i, 2Ob161/09d

Norm: ABGB §511ABGB §523 BaZPO §228 B5
Rechtssatz: Dem Fruchtniesser steht das Recht zu, alle sein Fruchtgenussrecht beeinträchtigenden Eingriffe wie der Eigentümer abzuwehren. Es steht ihm daher auch das Recht zu, bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 228 ZPO das Nichtbestehen eines seine Befugnisse einschränkenden Bestandvertrages feststellen zu lassen. Dem Eigentümer kommt daher auf die Dauer des Fruchtgenussrechtes ein solches Klagerecht ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1954

TE OGH 1954/7/14 2Ob502/54

Die Klägerin ist die Tochter des Erstbeklagten. Beide sind Eigentümer der Liegenschaft L. 22 je zur Hälfte. Die Eigentumshälfte der Klägerin ist mit einem Fruchtgenußrecht ihrer Mutter belastet. Der Erstbeklagte, der seit Jahren in dem zur erwähnten Liegenschaft gehörigen Hause eine Gastwirtschaft betreibt, hat diese mit Pachtvertrag vom 4. November 1949 an den Zweitbeklagten verpachtet. Unbestritten blieb, daß für die Verwaltung der Liegenschaft ein Verwalter nicht bestellt ist. Die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.1954

TE OGH 1950/10/4 1Ob453/50

Der Antrag der Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, ihr auf Grund des Urteiles des Volksgerichtes Wien vom 24. November 1945 die Einverleibung der Übertragung des auf der Liegenschaft EZ. 1093 des Grundbuches der Kat.Gem. F. unter ON. 14 und 35 und auf der Liegenschaft EZ. 1094 des Grundbuches der Kat.Gem. F. unter ON. 13 und 34 für Wilhelm B. haftenden lebenslänglichen Fruchtnießungsrechtes für die Lebensdauer des Wilhelm B. zu bewilligen, wurde vom Erstgericht ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.10.1950

TE OGH 1950/4/26 3Ob3/50

Die Revision der gekundigten Partei gegen die Kündigung durch den durch ein Fruchtnießungsrecht der Zweitklägerin beschränkten Alleineigentümer und den Fruchtnießer wegen Eigenbedarfes hatte insoweit teilweise Erfolg, als die Kündigung des Erstklägers aufgehoben wurde. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Den Ausspruch der Untergerichte, daß Eigenbedarf vorliege, läßt die Revision der beklagten Partei unangefochten. Sie erblickt eine unrichtig... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.1950

TE OGH 1948/11/10 1Ob171/48

Die beiden Klägerinnen haben dem Beklagtem die von ihm gemieteten Räumlichkeiten mit der Begründung: aufgekundigt, daß dem Beklagten diese Lokalitäten nur zum Betriebe des Tabakhauptverlages in J. vermietet worden seien, daß der Beklagte den Tabakhauptverlag, weil er ihm entzogen worden sei, in den Bestandräumlichkeiten nicht mehr betreiben könne und es auch im öffentlichen Interesse gelegen sei, daß die Räumlichkeiten dem nunmehrigen Tabakhauptverleger Th. H. von ... den Klägerinnen ü... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.11.1948

RS OGH 1948/11/10 1Ob171/48, 3Ob59/59, 7Ob320/64, 4Ob502/66, 5Ob50/70, 6Ob632/76, 7Ob641/80, 7Ob760/

Norm: ABGB §511ABGB §1120 Ab
Rechtssatz: Mit der
Begründung: des Fruchtgenusses tritt der Fruchtnießer im Sinn des § 1120 ABGB in bestehende Bestandverträge ein. Er kann aber die Rechte aus dem Bestandverhältnis an einen Dritten, so auch an den Eigentümer der Liegenschaft abtreten. Entscheidungstexte 1 Ob 171/48 Entscheidungstext OGH 10.11.1948 1 Ob 171/48 SZ 21/152 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1948

RS OGH 1924/1/15 2Ob850/23

Norm: ABGB §511
Rechtssatz: Bei einem in Aktien bestehenden Fruchtgenußkapital gehören die Bezugsrechte und die auf Grund dessen angeschafften jungen Aktien dem Eigentümer des Fruchtgenußkapitals und nicht dem Fruchtnießer. Entscheidungstexte 2 Ob 850/23 Entscheidungstext OGH 15.01.1924 2 Ob 850/23 Veröff: SZ 6/11 European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1924

Entscheidungen 31-58 von 58