RS OGH 1987/5/7 6Ob586/87, 9Ob16/08f

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Veröffentlicht am 07.05.1987
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Norm

ABGB §509
ABGB §511
ABGB §1120 Ab

Rechtssatz

Der Wohnungseigentümer ist nach Abschluss eines Vertrages über die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes an einen Dritten und der Verbücherung dieses Vertrages ( auch vor Beginn der Wirksamkeit des Fruchtgenussrechtes ) nicht mehr berechtigt, die Wohnung beginnend mit dem Tag, an dem das Fruchtgenussrecht wirksam wird, zu vermieten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0011879

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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