Begründung: Der Zweitkläger ist Eigentümer und die Erstklägerin ist Fruchtgenussberechtigte einer Liegenschaft mit einem Haus, in dem die erstbeklagte Partei Geschäftsräumlichkeiten gemietet hat. Am 1. März 1998 begann der Zweitkläger mit dem Bau einer Tiefgarage auf der Hoffläche; die zweitbeklagte Partei ist die das Tiefgaragenprojekt finanzierende Bauführerin. Im Zusammenhang mit dem Bau der Tiefgarage kam es aufgrund gegensätzlicher Rechtsauffassungen zwischen den Streitteilen z... mehr lesen...
Begründung: Josef E***** führte auf der großflächigen Liegenschaft EZ 10 des GB *****, die ihm im Jahr 1987 von seinen Eltern in das bücherliche Alleineigentum übertragen wurde, einen landwirtschaftlichen Betrieb und auch ein „Jugendheim“, also einen Beherbergungsbetrieb. Die Zweitbeklagte, von 1979 bis 2007 Ehefrau Josef E*****s, war seit 1981 vollzeitig bei ihrem Mann beschäftigt, bezog aber kein Gehalt und war auch nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Bald nach dem Eigentumse... mehr lesen...
Norm: ABGB §511
Rechtssatz: Wäre das Schlägern, Einkürzen und Entasten der Bäume im hier maßgeblichen Bereich keine substanzschädigende Maßnahme, so stünden dem Beklagten als Fruchtnießer und Anspruchsberechtigtem in Ansehung des "forstmäßig geschlagenen Holzes" zufolge § 511 erster Satz ABGB solche Vorkehrungen zu, sodaß einer Stattgebung des vom klagenden Nachbarn und Vertragspartner erhobenen Hauptbegehrens auf Vornahme solcher Leistungen ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bis zum Jahre 1967 waren Josef H*****, der am 20.3.1905 geborene und am 12.8.1988 verstorbene Onkel des Klägers, zu zwei Dritteln und der Kläger zu einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** II KG W*****, die aus den Grundstücken 267 (Wohnhaus) und 70/10 (Garten) bestand. Mit Realteilungsvertrag vom 12.6.1967 vereinbarten diese beiden Miteigentümer, daß Josef H***** Alleineigentümer des (nach Zuschreibung eines Teilstückes von 109 m2 vom Grundstüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellte mit Vertrag vom 10.6.1988 dem Beklagten, der nicht Mitarbeiter bei ihr war, eine Wohnung in einem damals in ihrem Eigentum stehenden Haus (EZ 534, *****) gegen ein Benützungsentgelt zur Verfügung. Mit Kaufvertrag vom 24. bzw. 26.4.1990 verkaufte die Klägerin zwei Liegenschaften, darunter EZ 534 an eine Leasinggesellschaft. In diesem Kaufvertrag ist vereinbart, daß der Verkäufer das Kaufobjekt mit allen Rechten und Befugnissen verkauft und üb... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin und ihr geschiedener Ehemann Walter Z***** waren je zur Hälfte Eigentümer der Villa mit Garten in W*****. Das Haus war die Ehewohnung der Eheleute und ist auch Gegenstand des noch anhängigen Aufteilungsverfahrens nach der am 20.1.1982 ausgesprochenen Ehescheidung. Walter Z***** zog im Jahr 1979 aus diesem Haus aus; danach benützte die Antragsgegnerin das Haus allein mit ihrem Sohn Ruprecht Z*****. Mit Kaufvertrag vom 23.9.1987 erwarb der Antragsteller... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** R***** S*****, vertreten durch DDr. Peter Klein, Rechtsanwalt in Wien unter Nebenintervention der ***** T***** OHG, ***** wider die beklagten Parteien 1. C*****GESELLSCHAFT m.b.H., *****... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Klagevorbringen hat die klagende Partei im Jahre 1962 mit den beiden Beklagten, die je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 833 KG Innere Stadt, Grundstück Opernring 5, sind, einen Mietvertrag über die dort gelegenen Geschäftslokale top Nr. 2a, 2 1/2 und 5 sowie weitere Räumlichkeiten geschlossen. In diesem Vertrag sei ihr ausdrücklich das Recht zugestanden worden, über dem gemieteten Geschäftslokal ein Schild und eine nicht intermittierende Leuchtreklame... mehr lesen...
Norm: ABGB §511ABGB §523 Ca
Rechtssatz: Das Revisionsgericht schließt sich der Ansicht Ehrenzweigs und Klangs, die Negatorienklage steh nur dem Eigentümer, nicht aber auch dem Fruchtnießer zu, nicht an. Entscheidungstexte 7 Ob 627/90 Entscheidungstext OGH 27.09.1990 7 Ob 627/90 Veröff: EvBl 1991/14 S 99 = SZ 63/164 7 Ob 514/93 Entsc... mehr lesen...