RS OGH 2021/6/23 1Ob502/88, 10Ob85/11i, 6Ob54/21s

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Veröffentlicht am 20.01.1988
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Rechtssatz

Der dem Fruchtnießer gleichgestellte Vorerbe hat zwar ein Recht auf das forstmäßig geschlagene Holz; zu einer Rodung, die eine Widmungsänderung bedeutet (hier: Schottergewinnung auf ehemaligen Waldgrundstück), ist er hingegen nicht berechtigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0011863

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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