1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln (revisionswerbende Partei) vom 16. April 2024 wurde dem Antrag der Erstmitbeteiligten vom 4. Dezember 2023 auf Ausfolgung u.a. des am 26. September 2023 behördlich abgenommenen Pferdes C. nicht stattgegeben und der Ausfolgung des genannten Pferdes gemäß § 30 Abs. 8 Tierschutzgesetz (TSchG) nicht zugestimmt. Begründend heißt es darin unter anderem, die Erstmitbeteiligte habe nicht für eine entsprechende Versorgung des Tieres gesorgt und... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: ABGB AVG §38 TierschutzG 2005 §30 Abs8VwRallg AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 g... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eigentümerin bzw. Betreiberin der Schieneninfrastruktur der Eisenbahnstrecke Amstetten - Tarvis. Diese Eisenbahnstrecke kreuzt bei km 361,470 einen Fußweg. 2 Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 10. März 1964, 229/1511-1964, wurden gegenüber der Rechtsvorgängerin der Revisionswerberin nähere Regelungen zur Sicherung und Benützung dieses Eisenbahnüberganges angeordnet. Begr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)93 Eisenbahn
Norm: ABGB §492 EisbKrV 2012EisenbahnG 1957 §43 Abs7EisenbahnG 1957 §47aEisenbahnG 1957 §49 Abs2VwRallg ABGB § 492 heute ABGB § 492 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB ABGB §863 AVG §37 B-VG Art133 Abs4 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §27VwRallg ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2021 in ein provisorisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Tirol übernommen. 2 Mit Bescheid vom 26. Jänner 2022 kündigte die Tiroler Landesregierung gemäß § 2 lit. a Z 1 des Landesbeamtengesetzes 1998 (LBG 1998) iVm. § 10 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) das provisorische Dienstverhältnis des Revisionswerbers mit Ablauf des 31. März 2022. Mit Bescheid vom 26. Jänner 2022 kündigte die ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB AVG §9 VwRallgZPO ZPO §6 AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 ZPO § 6 heute ... mehr lesen...
Index: L65002 Jagd Wild Kärnten10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB; B-VG Art15 Abs9;JagdG Krnt 2000 §74 Abs2 lita;JagdG Krnt 2000 §75 Abs6; B-VG Art. 15 heute B-VG Art. 15 gültig ab 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2024 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2006 wurden Anträge des (mittlerweile verstorbenen) Rechtsvorgängers der mitbeteiligten Partei (im Folgenden: Tierhalter) auf Ersatz eines Wildschadens gemäß § 76 Kärntner Jagdgesetz als unzulässig zurückgewiesen. Mit hg Erkenntnis vom 20. Dezember 2010, Zl 2007/03/0043, wurde dieser Bescheid vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. Dezember 2006 wurden ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB; BAO §21;VergnügungssteuerG Wr 2005 §13 Abs1; BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962
Rechtssatz: ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 17. Dezember 2009 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 6 Abs. 1 Vergnügungssteuergesetz 2005 (VGSG), für das Halten von zwei bestimmt bezeichneten Spielapparaten im Betrieb der E-GmbH an einer näher bezeichneten Adresse, für die Monate Juni 2009 und Juli 2009 eine Vergnügungssteuer in Höhe von EUR 5.600,-- vorgeschrieben. Gleichzeitig wurde gemäß §§ 164 Abs. 1 und 166 WAO wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergn... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB; AVG §38; AVG §8;BauG Stmk 1995 §22 Abs2 Z2; WEG 2002 §28; WEG 2002 §29; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 1. Juli 2009 (beim Magistrat der Landeshauptstadt Graz eingelangt am 10. Juli 2009) die Nutzungsänderung der im Souterrain des auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft EZ. 741, KG. G., errichteten Mehrparteienhauses gelegenen Räume (für die - wie im Verfahren von den Mitbeteiligten dargelegt wurde - keine Parifizierung erfolgt sei und die gemeinschaftliche Nutzung in den Wohnungseigentumsverträgen vereinbart worden sei) von bishe... mehr lesen...
Aus Anlass eines großräumigen Murenabgangs im Jahr 2000 suchte der forsttechnische Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bregenz im Namen der mitbeteiligten Partei bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn (BH) für das "Verbauungsprojekt 2001 - Pelzreutebach" um die Erteilung (u.a.) der wasserrechtlichen Bewilligung nach den eingereichten Plan- und Beschreibungsunterlagen an. Nach dem Einreichprojekt sollte auf hm 4,08 bis 4,57 eine Geschiebestausperre m... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1455;ABGB §1500;ABGB §492;WRG 1959 §102 Abs3;WRG 1959 §102 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0160 E 30. Juni 1992 RS 2(Hier: Dies gilt auch für eine vertraglich eingeräumte Dienstbarkeit.) Stammrechtssatz Wenn eine Dienstbarkeit (hier: Wegerecht) ersessen worden ist, dann hat dies gem § 102 Abs 3 WRG nur eine Bet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Über Antrag (vom 15. September 1988) von 82,2 v.H. der Grundeigentümer der Fläche nach und mit Zustimmung der mitbeteiligten Gemeinde hat die belangte Behörde mit Verordnung vom 15. Oktober 1988, kundgemacht im Amtsblatt für das Land Vorarlberg Nr. 41/1988, für den Ortsteil "X" der mitbeteiligten Gemeinde ein Umlegungsverfahren nach den Bestimmungen der §§ 36ff Vlbg. Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 15/1973, eingeleitet. Mit Schreiben vom 1. Dezember 1988 legte die mitbeteiligte Gemeinde... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §492;ABGB §493;ABGB §494;RPG Vlbg 1973 §45 Abs2;
Rechtssatz: Stellt die Dienstbarkeit des Gehrechtes und Fahrrechtes durch Erstellung, Erhaltung und Benützung eines Weges in bestimmter Breite die Verbindung des Grundstückes des Dienstbarkeitsberechtigten zu der nunmehr im Rahmen d... mehr lesen...
Der Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Partei (mP) beantragte mit Eingabe vom 4. Mai 1973 bei der Agrarbezirksbehörde Klagenfurt (ABB) die Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes zur Errichtung einer 3,5 m breiten Hofzufahrt über Grundstücke, die teilweise im Eigentum der Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers standen. Begründet wurde dieser Antrag damit, über diese Grundstücke führe ein ca. 2,5 m breiter Servitutsweg, welcher den Erfordernissen der Erschließung und Bewi... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §480;ABGB §492;GSGG §1;GSGG §16 Abs1;GSGG §16 Abs3;GSLG Krnt 1969 §1;GSLG Krnt 1969 §2 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Einräumung eines Fahrtrechtes (hier: durch von der Agrarbehörde genehmigtes Übereinkommen) sagt noch nichts über den Benützerkreis... mehr lesen...
Bei der Agrarbezirksbehörde Linz (ABB) ist das Zusammenlegungsverfahren F anhängig. In dieses Zusammenlegungsverfahren sind auch die Grundstücke Nr. 224, 226 und 228, KG T., einbezogen. Die mitbeteiligte Partei (mP) beantragte mit Eingabe vom 3. August 1990 bei der Agrarbezirksbehörde Linz (ABB) die Feststellung, daß ihr als (Mit)eigentümer des Grundstücks Nr. 224, KG T. das Geh- und Fahrtrecht über das den Beschwerdeführern gehörende, südlich angrenzende Grundstück Nr. 226 dersel... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1460;ABGB §492;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs2 lita;
Rechtssatz: Für die Ersitzung ist Besitzausübung während der gesamten Ersitzungszeit notwendig. Erforderlich ist eine ununterbrochene, kontinuier... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1460;ABGB §492;FlVfGG §34 Abs3;FlVfGG §34 Abs4;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs2 lita;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, daß es den Erwerb oder den Fortbestand der Dienstbarkeit nicht beeinträchtigt, wenn sich der Wegverlauf innerhalb ... mehr lesen...
1.1. Das Grundstück 1/4, EZ 459, KG W, ist mit der Dienstbarkeit eines Fahrweges zugunsten eines Grundstückes der Beschwerdeführerin belastet. Mit Bescheid vom 10. September 1990 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck der mitbeteiligten Partei die Bewilligung, Teilflächen der Waldgrundstücke Nr. 1/4, 1/5, 1/10, 83/1 und 83/2, je KG W, im Gesamtausmaß von 1.980 m2 (Teilfläche auf dem Grundstück 1/4 im Ausmaß von ca. 1.380 m2) vorübergehend zu roden, um für das Siedlungsgeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ABGB §472;ABGB §492;AVG §66 Abs4;AVG §8;ForstG 1975 §19 Abs5 litb;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Aus einem dinglichen Nutzungsrecht (Fahrtrecht) an einer Forststraße resultiert ein subjektives öffentliches Interesse an der Walderhaltung, welche der dinglich Berechtigte durch Hangrutschung... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid und dem ebenfalls vorgelegten Realteilungsvertrag vom 18. Juni 1959 ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Die Erstmitbeteiligte und der Zweitmitbeteiligte (Bauwerber) haben bei der drittmitbeteiligten Marktgemeinde um die Erteilung einer Baubewilligung für den Neubau einer Wohnanlage auf Gp. 946/7 der KG M angesucht. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin jenes Grundstückes (Gp 946/9), übe... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §492;ABGB §493;AVG §8;BauO Tir 1989 §30 Abs1;BauO Tir 1989 §30 Abs3;BauO Tir 1989 §31;BauRallg;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die "Ausdehnung" der durch einen Realteilungsvertrag dem vom Bau... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §492;ABGB §493;AVG §8;BauO Tir 1989 §27;BauO Tir 1989 §30 Abs1;BauO Tir 1989 §30 Abs3;BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauO Tir 1989 §31;BauO Tir 1989 §4 Abs1;BauRallg;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: A... mehr lesen...