Die Klägerin begehrt als Gründeigentümerin die Feststellung, daß der beklagten Gemeinde G. nicht die Dienstbarkeit des Skiabfahrt zugunsten des skifahrenden Publikums und der Allgemeinheit über gewisse der Klägerin gehörige Parzellen zustehe, die die beklagte Partei auf Grund einer Ersitzung behaupte. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Es bejahte zwar grundsätzlich die Möglichkeit der Ersitzung eines Wegrechtes zugunsten "des Publikums", also der Allgemeinheit; eine solche... mehr lesen...
Norm: ABGB §492JN §1 DVhNWG §24
Rechtssatz: Eine durch Vertrag begründete Dienstbarkeit des Fahrweges kann, auch wenn sie im Grundbuch als Dienstbarkeit des Notweges eingetragen ist, nicht nach § 24 NWG im außerstreitigen Verfahren aufgehoben werden. Über das Erlöschen dieser Dienstbarkeit könnte nur im Streitverfahren entschieden werden. Entscheidungstexte 3 Ob 111/61 Entscheidungst... mehr lesen...
Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. 40 KG. S. mit den Grundstücken 12/3 Wald, 12/4 Wald, 32 Bauarea und 12/5 Wiese. Im Lastenblatt des Grundbuches dieser Liegenschaft ist auf Grund des Vergleiches des Bezirksgerichtes Mauerkirchen vom 1. April 1920, Nc I 57/20.2, des Urteiles vom 28. September 1920, C 94/20-5, und der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 13. April 1921, Ob I 214/21-1, samt Plan die Dienstbarkeit des Notweges über die Parzelle 12/4 Wald zugunst... mehr lesen...
Norm: ABGB §492
Rechtssatz: Das Recht, über ein Grundstück mit Wirtschaftsfuhren zu fahren, begreift nicht auch ohne weiteres das Recht in sich, mit einem Personenkraftwagen über das Grundstück zu fahren ( die Frau des Eigentümers des herrschenden Grundstückes fährt mit dem PKW zur Arbeit ). Entscheidungstexte 1 Ob 477/60 Entscheidungstext OGH 18.01.1961 1 Ob 477/60 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §484ABGB §492
Rechtssatz: Umfang einer Geh- und Fahrservitut ( Offenlassen der Hofeinfahrt des dienenden Hauses, wenn Verkaufslokale nur von dem zum herrschenden Grundstück gehörigen Hof aus erreichbar sind ). Ähnlich 1 Ob 58/58 = JBl 1958 S 505. Entscheidungstexte 2 Ob 529/58 Entscheidungstext OGH 25.02.1959 2 Ob 529/58 8 Ob ... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ. 260 Katastralgemeinde K., bestehend aus den Parzellen 85 und 102. Sie haben im Jahre 1948 diese Liegenschaft von den Eheleuten Franz und Anna H. käuflich erworben. Im § 5 des Kaufvertrages ist folgende Bestimmung aufgenommen: "Festgestellt wird, daß den Ehegatten Alexander und Johanna K. und ihren Besitznachfolgern das Recht zusteht, über einen Teil der vom Ehepaar H. den Klägern heute verkauften Ackerparzelle 85 zu gehen, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §492
Rechtssatz: Die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechtes gibt nicht die Berechtigung zur Anlegung eines betonierten Gehsteiges. Entscheidungstexte 7 Ob 174/56 Entscheidungstext OGH 16.05.1956 7 Ob 174/56 Veröff: JBl 1957,214 5 Ob 76/67 Entscheidungstext OGH 26.04.1967 5 Ob 76/67 Auch; Beisatz: Herstellun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht stellte fest, daß die Dienstbarkeit des Fahrrechtes über die klägerische Wegparzelle 815/23 der EZ ***** KG O***** als dienendes Gut zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Ackerparzellen 275 und 276, der Wiesen- und Ackerparzellen 398/2, 401, 402/2, 409/4 und der Wiesenparzelle Nr. 40, sämtliche in der Liegenschaft EZ ***** KG O*****, und weiters des Rechtes zum Befahren mit Lastautos nicht besteht, und erkannte den Beklagten schuldig, alle Hand... mehr lesen...
Norm: ABGB §492
Rechtssatz: Das Recht, mit dem Schiebekarren zu fahren. Fahrtrecht oder Recht des Viehtriebes? Entscheidungstexte 1 Ob 472/55 Entscheidungstext OGH 31.08.1955 1 Ob 472/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015229 Dokumentnummer JJR_19550831_OGH0002_0010OB00472_550... mehr lesen...
Norm: ABGB §475ABGB §492
Rechtssatz: Fahrrecht zu Gunsten eines Stadthauses. Entscheidungstexte 3 Ob 377/55 Entscheidungstext OGH 27.07.1955 3 Ob 377/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015138 Dokumentnummer JJR_19550727_OGH0002_0030OB00377_5500000_003 mehr lesen...
Norm: ABGB §492
Rechtssatz: Einräumung der Servitut des Fahr- und Gehweges, um dem Servitutsberechtigten und seinen Rechtsnachfolgern den Betrieb eines Unternehmesn zu ermöglichen. Entscheidungstexte 7 Ob 56/55 Entscheidungstext OGH 16.03.1955 7 Ob 56/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0015244 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §484ABGB §492
Rechtssatz: Das Wegerecht ( Recht des Fussteiges ) begreift wohl das Befahren des Weges mit einem Kinderwagen, in dem sich ein Kind befindet, in sich, nicht aber das Fahren mit einem Fahrrad oder das Schieben desselben. Entscheidungstexte 2 Ob 481/29 Entscheidungstext OGH 04.06.1929 2 Ob 481/29 Beisatz: Auch nicht das Radfahren (T1) = SZ 11/127 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat dem Klagebegehren, es stehe dem Beklagten kein Recht zu, über das Wiesengrundstück X. zu fahren, soweit dadurch der Umfang bzw. das Zugeständnis, zur Zeit der Heu- und Grumeternte über die Ecke der Wiesenparzelle X. zu fahren, um den öffentlichen Weg zu erreichen (nicht) überschritten wird, Folge gegeben. Die Einwendung der Beklagten, sie hätten die Dienstbarkeit des Wegerechtes für sämtliche Fuhren ersessen, wurde als nicht gerechtfertigt erkannt, weil das dienend... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §485ABGB §492ABGB §526ABGB §825 EABGB §833 F
Rechtssatz: Eine Dienstbarkeit eines Miteigentümers an der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Sache ist möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 406/54 Entscheidungstext OGH 16.06.1954 1 Ob 406/54 Veröff: SZ 27/172 = JBl 1954,539 7 Ob 16/57 Entscheidungstext OGH 07.02.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §492ABGB §523ZPO §232
Rechtssatz: Keine Streitanhängigkeit zwischen Negatorienklage auf Unterlassung des Viehtriebes einerseits und Negatorienklage auf Unterlassung des Fahrens mit Schiebkarren andererseits ( zwischen denselben Streitparteien ). Entscheidungstexte 1 Ob 329/54 Entscheidungstext OGH 09.06.1954 1 Ob 329/54 Eu... mehr lesen...
Norm: ABGB §492ABGB §523 Cd
Rechtssatz: Die Negatorienklage ist abzuweisen, wenn der Beklagte sein Wegerecht nicht auf eine privatrechtliche Dienstbarkeit, sondern auf eine im Verfahren erwiesenen öffentliche Wegeberechtigung stützt. Entscheidungstexte 3 Ob 820/53 Entscheidungstext OGH 12.05.1954 3 Ob 820/53 1 Ob 993/53 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §480ABGB §492ABGB §1455
Rechtssatz: Zur Frage der Ersitzung von Wegdienstbarkeiten am gemeinschaftlichen Eigentum. Entscheidungstexte 1 Ob 595/53 Entscheidungstext OGH 02.12.1953 1 Ob 595/53 Veröff: JBl 1954,357 = SZ 26/289 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015128 ... mehr lesen...
Die Kläger beantragten, festzustellen, daß dem Beklagten kein Recht zustehe, über die Grundparzelle 1346/7, Grundbuch Go., der Kläger zu gehen, sowie dem Beklagten zu untersagen, in Zukunft über diese Grundparzelle zu gehen, ferner ihm zu gebieten, den Zaun an der Grenze zwischen Grundparzelle 1346/10 und Grundparzelle 1346/7 wieder zu schließen. Sie bringen vor, der Beklagte gehe seit einiger Zeit aus Bequemlichkeitsgrunden von seiner Grundparzelle 1346/10 über ihre Grundparzelle 134... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §492JN §1 CXVIIstmk LStVG 1938 §7
Rechtssatz: Für Klagen wegen Behinderung und Störung in der Benützung öffentlicher Wege ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Die Überwachung der bestimmungsgemässen Benützung von Gemeinde - und Interessentenwegen steht der Bezirksverwaltungsbehörde zu ( Beseitigung einer Hütte und eines Zaunes, welche die bestimmungsgemässe Benützung des öffentlichen Weges behindern ). Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Baufläche 21 EZ 32 der Kat. Gem. S*****. Über dieses Grundstück führt ein Weg, der seit langem mit Pferdefuhrwerken befahren wurde. Die Klägerin brachte vor, dass die Beklagten über diesen Weg auch mit Lastkraftwagen führen; das zu dulden sei sie nicht verpflichtet. Sie beantragte daher die Feststellung, dass den Beklagten ein Recht, mit Lastkraftwagen auf diesem Weg zu fahren, nicht zustehe und verurteilte die Beklagten zur Unterlassung... mehr lesen...
Die Untergerichte haben als erwiesen angenommen, daß von den Rechtsvorgängern der Prozeßparteien laut Vertrages vom 14. April 1912 eine Dienstbarkeit bestellt wurde, wonach die Eigentümer des herrschenden Grundstückes das Recht haben, über die Parzelle 1449/2 mit allen Wirtschaftsfuhren zu fahren und zu gehen. Das dienende Grundstück wurde damals extensiv genutzt und dessen Eigentümer hatten nicht die Absicht, eine Erweiterung der Servitut zu dem Zweck zuzulassen, um den Eigentümern d... mehr lesen...
Norm: ABGB §484ABGB §492
Rechtssatz: Der Servitutsberechtigte kann das Recht, über das dienende Grundstück mit allen Wirtschaftsfuhren (eines landwirtschaftlichen Betriebes) zu fahren, nicht auf weitere Beanspruchungen, die sich aus einer Änderung der Wirtschaftsart im Sinne einer gewerblichen Nutzung ergeben (zum Beispiel Gärtnerei, Blumenbinderei) ausdehnen. Ob aber die Fuhren mit Pferdefuhrwerk oder mit Lastkraftwagen und Traktor durchgeführ... mehr lesen...
Norm: ABGB §492ABGB §495
Rechtssatz: Wird im Servitutenbestellungsvertrag Maß und Umfang des Fahrrechtes und Gehrechtes nicht näher festgelegt, so entscheidet der jeweilige Bedarf des herrschenden Gutes unter Bedacht auf den ursprünglichen Bestand und die ursprüngliche Bewirtschaftungsart. Entscheidungstexte 3 Ob 516/52 Entscheidungstext OGH 25.09.1952 3 Ob 516/52 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §492
Rechtssatz: Das angeblich ersessene Recht des Fahrweges muß inhaltlich nicht mit einer mittlerweile von der Agrarbezirksbehörde nach dem Gesetz vom 24.11.1933 ( NÖ LGBl Nr 6/1934 ) begründeten gleichartigen Servitut übereinstimmen. Entscheidungstexte 1 Ob 608/52 Entscheidungstext OGH 16.07.1952 1 Ob 608/52 European Ca... mehr lesen...
Norm: ABGB §492
Rechtssatz: Die Ausdehnung eines Wegerechtes in der Weise, daß der Weg erheblich öfter als bisher benütz wird, weil das herrschende Grundstück einer anderen Benützung zugeführt wird, kann dann zulässig sein, wenn die Servitut vertraglich begründet wurde und nach der Absicht der Parteien eine intensivere Bewirtschaftung des herrschenden Grundes nicht ausgeschlossen werden sollte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §492ABGB §524
Rechtssatz: Eine Grunddienstbarkeit erlischt nicht durch die Möglichkeit, die mit der Dienstbarkeit verbundenen Vorteile auch auf anderem Weg erreichen zu können. Entscheidungstexte 1 Ob 221/50 Entscheidungstext OGH 30.08.1950 1 Ob 221/50 Veröff: EvBl 1950/501 S 499 6 Ob 315/65 Entscheidungstext OGH 01... mehr lesen...
Norm: ABGB §492ABGB §1488AllgGAG §38AllgGAG §39
Rechtssatz: Die grundbücherliche Eintragung eines Fahrrechtes im Zuge der Grundbuchsanlegung lässt die Möglichkeit des Nachweises offen, dass dieses Recht durch Nichtgebrauch erloschen sei. Die Aufstellung und Fortdauer eines tatsächlichen Hindernisses (Errichtung eines Zaunes) ist einem ausdrücklichen Verbot der Ausübung der Servitut gleichzuhalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...