Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2743 KG H*****. Sie hat diese Liegenschaft nach ihrem am 27. 6. 1991 verstorbenen Bruder geerbt. Der Beklagte ist Eigentümer der Nachbarliegenschaft EZ 2742 KG H*****. Das Eigentum an dieser Liegenschaft erwarb er von seiner Schwägerin, der Nebenintervenientin, im Wege eines Übergabsvertrags vom 4. 10. 1991. Die Nebenintervenientin war die langjährige Lebensgefährtin des verstorbenen Bruders der Klägerin. Noch ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind je zur Hälfte bücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 445 *****, zu der ua das verfahrensgegenständliche Grundstück 776/7 (46 m**2) gehört. Sie haben diese Eigentumsanteile 1995 bzw. 1983 im Erbweg von Dr. Gerhard S***** und Dr. Egon W***** erworben. Letztere hatten mit Kaufvertrag vom 6. 4. 1978 von Erhard Wenger die Liegenschaft EZ 154 ***** erworben, zu der nach dem Grundbuchstand ua das Grundstück 776/7 gehörte. Bereits im Jahre 1938 hatte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte betreibt Fahrnisexekutionen gegen die Verpflichtete Anneliese A*****, bei der auch ein Superädifikat in Linz, H*****-Straße 27 - im besonderen Pfändungsprotokoll des Bezirksgerichtes Linz zu 22 E 753/95-6 unter Pz 1 verzeichnet - gepfändet wurde. Die Erstbeklagte verkaufte dieses Bauwerk, das auf der von der G***** GesmbH gemäß Vertrag vom 5.1.1962 in Bestand gegebenen 100 m**2 großen Teilfläche des Grundstücks 716/41 der KG W*****, EZ **... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 144 KG Hallein. Unter dieser befinden sich Teile des sogenannten "Grill-Stollens", der im Jahr 1944 im Auftrag und auf Rechnung der Organisation Todt von der in der Rüstungsindustrie mit der Erzeugung von Komponenten des Jagdflugzeuges Messerschmidt Bf 109 tätigen Eugen Grill Werke GmbH errichtet wurde. Die Organisation Todt gilt nach § 3 Abs 1 des ersten Staatsvertragsdurchführungsgesetzes BGBl 16/1956 und nach... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 2.10.1989 verkaufte die klagende Stadtgemeinde der beklagten Partei die Liegenschaft EZ 528 Katastralgemeinde B***** um 31,500.000 S. Mit weiterem Kaufvertrag vom 2.5.1991 wurde der beklagten Partei die Liegenschaft EZ 52 derelben Katastralgemeinde, bestehend aus dem Grundstück Nr.605, um 5,400.000 S verkauft. Im Zuge der grundbücherlichen Durchführung der Kaufverträge wurde das Grundstück Nr.605 dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ 528 zugeschrieb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsausführungen des Berufungsgerichtes sind frei von Rechtsirrtum und im Einklang mit der oberstgerichtlichen Rechtsprechung: Der Pächter hat mit der Liegenschaftseigentümerin (Nachbarin und Rechtsvorgängerin des Nebenintervenienten) eine vertragliche Einigung über den Verlauf der Mauer unter Anerkennung der Grenze erzielt. Er handelte erkennbar auch für die Verpächterin. Aktenwidrig rügt der Kläger die Festste... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1970 waren die Klägerin und ihr damaliger Ehegatte Josef B***** je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaften EZ ***** mit dem Grundstück ***** und EZ ***** mit dem Grundstück *****, je Grundbuch K*****. Gemeinsam errichteten sie auf der Liegenschaft EZ ***** das Haus P*****; dabei überbauten sie aber auch die Grenze zu ihrer Liegenschaft EZ *****. Am 31.5.1985 wurde die Ehe einvernehmlich geschieden. Aus diesem Anlaß schlossen die Eheleute eine gerichtliche ... mehr lesen...
Norm: ABGB §418
Rechtssatz: Für die Verwirkung des Eigentumsrechtes am Grund ist das Verhalten des Grundeigentümers wesentlich, der in Kenntnis seines eigenen Rechtes zusieht, wie dem Bauführer aus Unkenntnis dieses Rechtes Vermögensnachteile zu erwachsen drohen (vergleiche JBl 1989, 582). Entscheidungstexte 7 Ob 2352/96z Entscheidungstext OGH 23.07.1997 7 Ob 2352/96z ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind seit März 1992 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** B*****, Bezirksgericht W*****, bestehend aus dem Grundstück *****. Das Grundstück war ebenso wie die angrenzenden Grundstücke bereits im Februar 1990 von Dipl.Ing.S***** vermessen worden. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der nördlich an das Grundstück der Kläger angrenzenden Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** B*****, Bezirksgericht W*****, besteh... mehr lesen...
Norm: ABGB §418
Rechtssatz: Der Grundeigentümer erwirbt nicht gemäß § 418 ABGB Eigentum an einem Teil des Nachbargrundes, den ein Nichteigentümer im Zuge einer Bauführung auf dem Grundstück des Grundeigentümers mitverbaut. Entscheidungstexte 4 Ob 2023/96w Entscheidungstext OGH 26.03.1996 4 Ob 2023/96w European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §418
Rechtssatz: Redlicher Bauführer ist der, der im Zeitpunkt der Bauführung aus plausiblen Gründen a) über die Eigentumsverhältnisse am verbauten Grund irren durfte oder b) auf Grund irgendwelcher Umstände, etwa einer allenfalls auch konkludent zustande gekommenen Vereinbarung, annehmen durfte und angenommen hat, dass ihm der Bau vom Eigentümer gestattet worden sei. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §418
Rechtssatz: Redlichkeit wird bereits durch leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Entscheidungstexte 1 Ob 519/96 Entscheidungstext OGH 27.02.1996 1 Ob 519/96 Veröff: SZ 69/50 7 Ob 2352/96z Entscheidungstext OGH 23.07.1997 7 Ob 2352/96z Auch 1 Ob 265/01d Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §418ABGB §523 Cd
Rechtssatz: Der Beklagte kann das auf Gesetz (§ 523 ABGB) gegründete Begehren auf Entfernung einer (auch) auf dem Grundstück des Klägers errichteten Grenzstützmauer nur dann mit Erfolg abwehren, wenn er redlicher Bauführer und der Kläger (oder sein Rechtsvorgänger) unredlicher Grundeigentümer war (entgegen SZ 51/143). Entscheidungstexte 1 Ob 519/96 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §418
Rechtssatz: Auch die einer Böschung Halt gebende Grenzstützmauer ist ein selbständiges Bauwerk. Entscheidungstexte 1 Ob 519/96 Entscheidungstext OGH 27.02.1996 1 Ob 519/96 Veröff: SZ 69/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103698 Dokumentnummer JJR_19960227_OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §418
Rechtssatz: Als schikanös ist eine ausschließlich oder doch weit überwiegend zum Zweck der Schädigung eines anderen erfolgende Rechtsausübung zu verstehen. Die Geltendmachung des Begehrens auf Räumung der vom Nachbarn beanspruchten, mehrere Quadratmeter großen Grundfläche kann nicht als schikanös bezeichnet werden. Entscheidungstexte 9 Ob 504/95 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §418
Rechtssatz: Das Begehren auf Entfernung eines im Wissen um den tatsächlichen Grenzverlauf errichteten Überbaues auf einer Grundfläche von 1,1 Quadratmeter ist nicht schikanös. Entscheidungstexte 7 Ob 593/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 7 Ob 593/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:R... mehr lesen...
Norm: ABGB §418
Rechtssatz: Mit dem Beweis der Kenntnis des Grundeigentümers von der Bauführung auf dessen Grund ist der Bauführer belastet; auf fahrlässige Unkenntnis des Grundeigentümers kann der originäre Eigentumserwerb des Bauführers im Sinne des § 418 dritter Satz ABGB nicht gestützt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 28/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 28/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297ABGB §417ABGB §418ABGB §435
Rechtssatz: Das Fehlen der Absicht dauernder Belassung ergibt sich entweder aus dem äußeren Erscheinungsbild des Bauwerkes oder aus den zwischen dem Grundeigentümer und dem Errichter des Bauwerkes bestehenden Rechtsverhältnissen. Entscheidungstexte 3 Ob 144/93 Entscheidungstext OGH 12.01.1994 3 Ob 144/93 Veröff: SZ 67/1 = EvBl 1994/134 S ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 BABGB §418ABGB §435
Rechtssatz: Wird ein Bauwerk, das nicht schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild als Superädifikat zu qualifizieren ist, ohne Bestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen Grundeigentümer und Erbauer errichtet, sind die Vorschriften der §§ 297, 418 ABGB anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 144/93 Entscheidungstext OGH 12.01.1994 3 Ob 144/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 BABGB §417ABGB §418ABGB §435
Rechtssatz: § 418 ABGB kann nicht angewendet werden, wenn ein Superädifikat vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 144/93 Entscheidungstext OGH 12.01.1994 3 Ob 144/93 Veröff: SZ 67/1 3 Ob 119/93 Entscheidungstext OGH 13.04.1994 3 Ob 119/93 Veröff: SZ 67/61 ... mehr lesen...