Norm
ABGB §418Rechtssatz
Mit dem Beweis der Kenntnis des Grundeigentümers von der Bauführung auf dessen Grund ist der Bauführer belastet; auf fahrlässige Unkenntnis des Grundeigentümers kann der originäre Eigentumserwerb des Bauführers im Sinne des § 418 dritter Satz ABGB nicht gestützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0106304Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.09.2016