RS OGH 1994/1/25 1Ob28/93

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Norm

ABGB §418

Rechtssatz

Mit dem Beweis der Kenntnis des Grundeigentümers von der Bauführung auf dessen Grund ist der Bauführer belastet; auf fahrlässige Unkenntnis des Grundeigentümers kann der originäre Eigentumserwerb des Bauführers im Sinne des § 418 dritter Satz ABGB nicht gestützt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0106304

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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