RS OGH 1996/2/27 1Ob519/96

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Veröffentlicht am 27.02.1996
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Norm

ABGB §418
ABGB §523 Cd

Rechtssatz

Der Beklagte kann das auf Gesetz (§ 523 ABGB) gegründete Begehren auf Entfernung einer (auch) auf dem Grundstück des Klägers errichteten Grenzstützmauer nur dann mit Erfolg abwehren, wenn er redlicher Bauführer und der Kläger (oder sein Rechtsvorgänger) unredlicher Grundeigentümer war (entgegen SZ 51/143).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103700

Dokumentnummer

JJR_19960227_OGH0002_0010OB00519_9600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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