RS OGH 1997/7/23 7Ob2352/96z

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Veröffentlicht am 23.07.1997
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Norm

ABGB §418

Rechtssatz

Für die Verwirkung des Eigentumsrechtes am Grund ist das Verhalten des Grundeigentümers wesentlich, der in Kenntnis seines eigenen Rechtes zusieht, wie dem Bauführer aus Unkenntnis dieses Rechtes Vermögensnachteile zu erwachsen drohen (vergleiche JBl 1989, 582).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108224

Dokumentnummer

JJR_19970723_OGH0002_0070OB02352_96Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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