RS OGH 1996/3/26 4Ob2023/96w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1996
beobachten
merken

Norm

ABGB §418

Rechtssatz

Der Grundeigentümer erwirbt nicht gemäß § 418 ABGB Eigentum an einem Teil des Nachbargrundes, den ein Nichteigentümer im Zuge einer Bauführung auf dem Grundstück des Grundeigentümers mitverbaut.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103368

Dokumentnummer

JJR_19960326_OGH0002_0040OB02023_96W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten