Norm: ABGB §371 ABGB §415 ABGB § 371 heute ABGB § 371 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 415 heute ABGB § 415 gültig ab 01.01.1812
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Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Gemeinschuldners (Schlosser) wurde am 2. 11. 2005 der Konkurs eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 10. 8. 2006 wurde die Schließung des Unternehmens angeordnet. Mit Beschluss vom 21. 8. 2006, der am 25. 9. 2006 in der Insolvenzdatei veröffentlicht wurde, stellte das Konkursgericht fest, der Masseverwalter habe Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Klägerin befand sich sowohl mit dem Gemeinschuldner als a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte zeigt keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO auf, weil die von ihm formulierte Frage im vorliegenden Verfahren in Wahrheit gar nicht zu beantworten ist, wie auch die Ausführung der Revision zeigt, bei der diese Frage keine Rolle spielt. Im Übrigen übersieht er, dass Vertragsauslegung im Einzelfall idR keine erhebliche Rechtsfrage aufwirft (RIS-Justiz RS0042936); ein unvertretbares Auslegungsergeb... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 17. 10. 1998 einen Provisionsvertretervertrag. Der Beklagte war mit seiner vollen Arbeitskraft ausschließlich für den Kläger bis in das vierte Quartal des Jahres 2001 als Handelsvertreter für den Vertrieb von Holzstiegen mit Geländern im Raum Steiermark tätig. Vereinbart wurde eine Abschlussberechtigung, nicht aber eine Inkassoberechtigung des Beklagten. Er hatte Weisungen des Klägers in Bezug auf Preise, Rabatte und Zahlungsbedingungen zu be... mehr lesen...
Begründung: Die mit der Errichtung eines Hotels betraute Generalunternehmerin beauftragte eine Arbeitsgemeinschaft mit der Herstellung der Haustechnik im Gebäude. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft waren die Beklagte und weitere zwischenzeitig insolvent gewordene Unternehmen. Die Klägerin war von der Generalunternehmerin mit der Montage abgehängter Decken und deren Verspachtelung beauftragt. Die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für das Bauvorhaben ..." haben unter anderem folgende... mehr lesen...
Norm: ABGB §415 ABGB §483 ABGB § 415 heute ABGB § 415 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 483 heute ABGB § 483 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 12. Dezember 1986 räumte der Landeshauptmann für Kärnten der Beklagten zum Zwecke des Ausbaus der Südautobahn auf einem im Eigentum der Klägerin stehenden Grundstück die Dienstbarkeit der Duldung der Errichtung, der dauernden Erhaltung und des dauernden Betriebs eines Tunnels mit einer Nordröhre von 128 lfm und einer Südröhre von 120 lfm ein und setzte die Enteignungsentschädigung fest. In ihrem daraufhin fristgerecht beim zuständigen Bezirksgericht ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte betreibt Fahrnisexekutionen gegen die Verpflichtete Anneliese A*****, bei der auch ein Superädifikat in Linz, H*****-Straße 27 - im besonderen Pfändungsprotokoll des Bezirksgerichtes Linz zu 22 E 753/95-6 unter Pz 1 verzeichnet - gepfändet wurde. Die Erstbeklagte verkaufte dieses Bauwerk, das auf der von der G***** GesmbH gemäß Vertrag vom 5.1.1962 in Bestand gegebenen 100 m**2 großen Teilfläche des Grundstücks 716/41 der KG W*****, EZ ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Masseverwalter begehrt gegenüber der beklagten Partei die Feststellung, daß dieser keine Eigentumsrechte an der vom Gemeinschuldner im Ortsgebiet B***** seit 1985 errichteten Kabelfernsehanlage bzw an Teilen derselben zustehen. Er brachte dazu vor, daß die beklagte Partei für eine vom Gemeinschuldner betriebene Kabelfernsehanlage seit 1986 Materialien geliefert habe, die in die Fernsehanlage eingebaut worden seien. Daneben seien auch Produkte anderer ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Ob ein selbständiger (und damit sonderrechtsfähiger) oder unselbständiger (und damit sonderrechtsunfähiger) Bestandteil (Koziol/Welser II10 12f) vorliegt, entscheidet grundsätzlich die Verkehrsauffassung (SZ 40/104) und ist damit einzelfallabhängig (SZ 57/166), wobei im Zweifel anzunehmen ist, daß Bestandteile im selben Eigentum stehen wie die Hauptsache (1 Ob 21/82). Ausgehend von den in der Berufung der Klä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen gingen von folgendem, vom Berufungsgericht wie folgt wiedergegebenen und im Revisionsverfahren nicht strittigen Sachverhalt aus: "In bezug auf die im Handelsregister des Landes- als Handelsgerichtes Salzburg unter HRA 3328 eingetragen gewesene Firma S***** KG, ***** waren Komplementäre die I*****-Gesellschaft mbH und die C*****-Gesellschaft mbH, ferner Kommanditisten die C*****-AG sowie die S*****gesellschaft mbH. Diese seit 1.8.1977 bes... mehr lesen...
Norm: EO §37 Ab EO §249 EO §331 D ABGB §297 A ABGB §361 ABGB §415 ABGB §825 E EO § 37 heute EO § 37 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 37 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge von Exekutionen, die von den beklagten Parteien zur Hereinbringung von S 103.210,-- bzw S 304.574,74 je sA geführt werden, wurde ein als Superädifikat bezeichnetes Gebäude gepfändet und am 28.4.1994 versteigert. Der Versteigerungserlös von S 312.500,-- wurde vom Erstgericht mit dem rechtskräftig gewordenen Beschluß vom 30.6.1994 verteilt, jedoch noch nicht an die Berechtigten ausgefolgt. Mit der beim Erstgericht am 9.6.1994 eingelangten, pflegschaftsbehör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse hat am 29.11.1993 ua Urlaubsentgelte, welche für bei der nachmaligen Gemeinschuldnerin beschäftigte Bauarbeiter bestimmt waren, in Höhe von S 71.205 auf ein Treuhandkonto der nachmaligen Gemeinschuldnerin überwiesen. Die Bank hat auf Ersuchen der nachmaligen Gemeinschuldnerin am 3.12.1993 den überwiesenen Betrag auf das Geschäftskonto der Gemeinschuldnerin umgebucht, wo er den bestehenden Debetsaldo v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Wohnungseigentümer in der Wohnanlage *****. Verwalterin der Liegenschaft war bis 31.12.1989 die Gemeinschuldnerin. Über deren Vermögen wurde zu ***** am 3.10.1989 das Ausgleichsverfahren und zu ***** am 28.3.1990 der Anschlußkonkurs eröffnet. Zum Sonderverwalter für Rechtsstreitigkeiten im Konkurs wurde der Beklagte bestellt. Mit einem seinerzeit zwischen den Wohnungseigentümern und dem Wohnungseigentumsorganisator abgeschlossenen Vertrag... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt L*****, Baurechtsamt, vom 24.8.1987, GZ 501/S, wurde Sabine L***** und Ingrid G***** als Eigentümerinnen der Liegenschaft L*****, W*****straße *****, die Beseitigung des dort errichteten Verkaufspavillons bzw Kfz-Aufbereitungsgebäudes im Ausmaß von 11,50 x 12,00 m und einer Höhe von ca 6,50 m binnen acht Wochen nach Rechtskraft aufgetragen. Nach Rechtskraft und Vollstreckbarkeit dieses Bescheides wurde mit Vollstrec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der *****Gesellschaft mbH & Co KG wurde am 8.6.1988 das Ausgleichsverfahren umd am 28.12.1988 der Anschlußkonkurs eröffnet. Zum Masseverwalter wurde der nunmehrige Beklagte bestellt, der bereits ab 21.6.1988 Nachfolger des ursprünglich mit dieser Funktion betraut gewesenen Rechtsanwaltes Dr. Peter B***** Ausgleichsverwalter war. In diesem Konkurs finden die Konkursgläubiger für ihre Forderungen keine Deckung. Die Forderungen der Massegläu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch, Dr. Huber, Dr. Schwarz und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Stefan S***, Baumeister, vertreten durch Dr. Helmut Krenn, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Dr. Walter F. P***, Rechtsanwalt, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt von den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 159.952,71 s.A. Sie habe der AKB Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mbH (in der Folge kurz AKB) für die Errichtung eines Mehrzweckbaues in Kappl Fertigteilträger, Fertigteildecken sowie Bewährung in Unterzügen und in Elementdecken geliefert. Die Lieferung sei unter Eigentumsvorbehalt bis zur gänzlichen Bezahlung erfolgt. Die beklagten Parteien hätten der Errichtergemeinsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §415 ABGB §1080 ABGB §1295 IIf7g ABGB § 415 heute ABGB § 415 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1080 heute ABGB § 1080 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §415 ABGB § 415 heute ABGB § 415 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Verfügt ein Teilnehmer widerrechtlich über im gemeinsamen Eigentum befindlichen Stücke, ist er in Höhe des gemeinen Wertes des auf den anderen Teilnehmer entfallenden Anteils diesem ersatzpflichtig.
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Begründung: Die Klägerin hat in der Zeit von 1972 bis 1975 an die Eheleute Inge und Kurt S***** unter Eigentumsvorbehalt Waren geliefert und Leistungen erbracht und hierüber folgende Rechnungen ausgestellt: Rechnung vom 20. 12. 1972 222.227,00 S Rechnung vom 31. 12. 1972 20.521,20 S Rechnung vom 8. 2. 1973 11.294,60 S Rechnung vom 21. 3. 197 4.721,80 S Rechnung vom 8. 11. 1973 17.668,56 S Rechnung vom 17. 9. 1974 55.179,67 S Rechnung vom 31. 1. 1975 30.400,47 S ... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 A ABGB §415 ABGB § 371 heute ABGB § 371 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 415 heute ABGB § 415 gültig ab 01.01.1812
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Der Kläger verkaufte der Firma Sepp N & Sohn OHG Holzindustrie M, über deren Vermögen mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 24. Jänner 1978, S 9/78-2, Konkurs eröffnet wurde, 21.54 fm Blochholz und 7.56 fm Schleifholz "Hoblerholz"), wobei der Preis des Blochholzes 1050 S pro fm betrug. Vereinbart war, daß das Holz bis zur Bezahlung im Feber 1978 Eigentum des Klägers bleibe. Das mit drei Kerben gekennzeichnete Holz wurde auf dem Lagerplatz der späteren Gemeinschuldnerin n... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 A ABGB §415 ABGB § 371 heute ABGB § 371 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 415 heute ABGB § 415 gültig ab 01.01.1812
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Norm: ABGB §371 A ABGB §415 ABGB § 371 heute ABGB § 371 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 415 heute ABGB § 415 gültig ab 01.01.1812
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Die Klägerin vermittelt und finanziert Teilzahlungskredite vorwiegend zur Anschaffung von Kraftfahrzeugen. Die Vergabe dieser Kleinkredite erfolgte teilweise durch die C-Bank AG in W. Über das Vermögen dieser Bank wurde zur GZ S 9/75 des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin vom beklagten Masseverwalter der C-Bank nach Klagsausdehnung die Zahlung von 21 411 114.42 S samt Anhang und beantragt außerdem die Feststellung, daß sie Eigentümerin der bei d... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 ABGB §415 ABGB § 371 heute ABGB § 371 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 415 heute ABGB § 415 gültig ab 01.01.1812
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Norm: ABGB §414 ABGB §415 ABGB §1063 ABGB §1447 A ABGB § 414 heute ABGB § 414 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 415 heute ABGB § 415 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §414 ABGB §415 ABGB §1063 EO §249 ff EO §331 ABGB § 414 heute ABGB § 414 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 415 heute ABGB § 415 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...