Norm: ABGB §415ABGB §483
Rechtssatz: Das vom Berechtigten einer Tunneldienstbarkeit ausgebrochene Material wird im Moment der Gewinnung zum (positiven oder negativen) Wertträger. Entscheidungstexte 1 Ob 49/99h Entscheidungstext OGH 22.10.1999 1 Ob 49/99h Veröff: SZ 72/161 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: EO §37 AbEO §249EO §331 DABGB §297 AABGB §361ABGB §415ABGB §825 E
Rechtssatz: Steht ein Superädifikat, auf das Exekution geführt wird, nicht im Alleineigentum des Verpflichteten, ist der Miteigentümer des Bauwerkes zum Widerspruch, der zur Unzulässigkeit der Fahrnisexekution auf das gesamte Superädifikat führt, berechtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 6/96 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der *****Gesellschaft mbH & Co KG wurde am 8.6.1988 das Ausgleichsverfahren umd am 28.12.1988 der Anschlußkonkurs eröffnet. Zum Masseverwalter wurde der nunmehrige Beklagte bestellt, der bereits ab 21.6.1988 Nachfolger des ursprünglich mit dieser Funktion betraut gewesenen Rechtsanwaltes Dr. Peter B***** Ausgleichsverwalter war. In diesem Konkurs finden die Konkursgläubiger für ihre Forderungen keine Deckung. Die Forderungen der Massegläubi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kropfitsch, Dr. Huber, Dr. Schwarz und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Stefan S***, Baumeister, vertreten durch Dr. Helmut Krenn, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Dr. Walter F. P***, Rechtsanwalt, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt von den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 159.952,71 s.A. Sie habe der AKB Hoch- und Tiefbau Gesellschaft mbH (in der Folge kurz AKB) für die Errichtung eines Mehrzweckbaues in Kappl Fertigteilträger, Fertigteildecken sowie Bewährung in Unterzügen und in Elementdecken geliefert. Die Lieferung sei unter Eigentumsvorbehalt bis zur gänzlichen Bezahlung erfolgt. Die beklagten Parteien hätten der Errichtergemeinscha... mehr lesen...
Norm: ABGB §415ABGB §1080ABGB §1295 IIf7g
Rechtssatz: Ist das Verhalten eines Teiles dahin zu werten, daß dieser die von ihm hergestellten Gegenständen einem anderen überlassen hat, um diese zu Musterstücken weiterzuverarbeiten, die dann einem Kunden probeweise überlassen werden sollen, besteht für den Weiterverarbeiter die Nebenpflicht, mit diesen Gegenständen so sorgsam zu verfahren, daß diese für den Hersteller nicht endgültig verloren gehen... mehr lesen...
Norm: ABGB §415
Rechtssatz: Verfügt ein Teilnehmer widerrechtlich über im gemeinsamen Eigentum befindlichen Stücke, ist er in Höhe des gemeinen Wertes des auf den anderen Teilnehmer entfallenden Anteils diesem ersatzpflichtig. Entscheidungstexte 3 Ob 523/85 Entscheidungstext OGH 08.05.1985 3 Ob 523/85 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat in der Zeit von 1972 bis 1975 an die Eheleute Inge und Kurt S***** unter Eigentumsvorbehalt Waren geliefert und Leistungen erbracht und hierüber folgende Rechnungen ausgestellt: Rechnung vom 20. 12. 1972 222.227,00 S Rechnung vom 31. 12. 1972 20.521,20 S Rechnung vom 8. 2. 1973 11.294,60 S Rechnung vom 21. 3. 197 4.721,80 S Rechnung vom 8. 11. 1973 17.668,56 S Rechnung vom 17. 9. 1974 55.179,67 S Rechnung vom 31. 1. 1975 30.400,47 S ... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 AABGB §415
Rechtssatz: Gelder verschiedener Eigentümer sind nicht nur dann im Sinne des §§ 371, 415 ABGB von ihrem sonstigen Vermögen abgrenzbar und deutlich unterscheidbar und lassen Mengeneigentum als Unterfall von Miteigentum entstehen, wenn sie in einer Kassette oder Brieftasche verwahrt werden, sondern auch dann, wenn sie auf einem Giro- oder Sparkonto erlegt wurden (vgl SZ 10/356). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger verkaufte der Firma Sepp N & Sohn OHG Holzindustrie M, über deren Vermögen mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 24. Jänner 1978, S 9/78-2, Konkurs eröffnet wurde, 21.54 fm Blochholz und 7.56 fm Schleifholz "Hoblerholz"), wobei der Preis des Blochholzes 1050 S pro fm betrug. Vereinbart war, daß das Holz bis zur Bezahlung im Feber 1978 Eigentum des Klägers bleibe. Das mit drei Kerben gekennzeichnete Holz wurde auf dem Lagerplatz der späteren Gemeinschuldnerin nic... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 AABGB §415
Rechtssatz: § 415 ABGB gewährt im Falle einer Vermengung abgegrenzter, von anderen deutlich unterscheidbarer Mengen gleichartiger Sachen, zB von Geld, verschiedener Eigentümer jedem Eigentümer eine Eigentumsklage auf die bestimmte, von ihm stammende Menge (Mengenvindikation oder Quantitätsvindikation), die auf die Abtrennung eines entsprechenden Teils des Gemenges gerichtet ist, während § 371 ABGB im Falle einer Verm... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 AABGB §415
Rechtssatz: Rechtsgrund für den Eigentumserwerb durch Vermengung ist die Unmöglichkeit, ununterscheidbar vermengtes Geld mit der Eigentumsklage zu verfolgen. Eigentumserwerb durch Vermengung tritt dann nicht ein, wenn Bargeld unterscheidbar vorhanden ist, so etwa, wenn es in der Brieftasche abgesondert verwahrt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 675/78 Entscheidu... mehr lesen...
Die Klägerin vermittelt und finanziert Teilzahlungskredite vorwiegend zur Anschaffung von Kraftfahrzeugen. Die Vergabe dieser Kleinkredite erfolgte teilweise durch die C-Bank AG in W. Über das Vermögen dieser Bank wurde zur GZ S 9/75 des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin vom beklagten Masseverwalter der C-Bank nach Klagsausdehnung die Zahlung von 21 411 114.42 S samt Anhang und beantragt außerdem die Feststellung, daß sie Eigentümerin der bei d... mehr lesen...
Norm: ABGB §371ABGB §415
Rechtssatz: § 415 ABGB gewährt im Falle der Vereinigung abgegrenzter Mengen gleichartiger Sachen dem Eigentümer die Eigentumsklage ( bzw einen Aussonderungsanspruch im Konkurs ) auf die bestimmte Qualität ( Quantitäts- oder Mengenvinidikation ), die sich auf Abtrennung eines entsprechenden Teiles des Gemenges richtet, falls eine solche Menge noch vorhanden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §414 ffABGB §415ABGB §1063
Rechtssatz: Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, entsteht bei Verarbeitung einer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache - von den nach § 416 ABGB zu beurteilenden Fällen abgesehen - Miteigentum des Lieferanten und des Verarbeiters im Verhältnis der beiderseitigen Wertanteile im Zeitpunkt der Verarbeitung. Entscheidungstexte 4 Ob 525/76 ... mehr lesen...
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung von 7000 S samt Anhang. Sie habe der Beklagten Stoffe zur Weiterverarbeitung verkauft und dabei einen sogenannten "verlängerten Eigentumsvorbehalt" vereinbart, welcher auch durch die Verarbeitung der Ware nicht untergehen sollte. In dem am 22. März 1974 über das Vermögen der Beklagten eröffneten Ausgleichsverfahren habe die Klägerin zunächst ihre volle Kaufpreisforderung von 22 337.73 DM (= 167 008.03 S) angemeldet. Im Zuge des Verfa... mehr lesen...
Norm: ABGB §414ABGB §415ABGB §1063ABGB §1447 A
Rechtssatz: Die Abgrenzung des Begriffes der "Verarbeitung" von dem des ( rechtlichen ) Unterganges der Sache durch Verbrauch - welcher auch das vorbehaltene Eigentum erlöschen läßt - kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung getroffen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 525/76 Entscheidungstext OGH 15.11.1976 4... mehr lesen...