RS OGH 1996/6/26 3Ob6/96, 3Ob2305/96h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1996
beobachten
merken

Norm

EO §37 Ab
EO §249
EO §331 D
ABGB §297 A
ABGB §361
ABGB §415
ABGB §825 E

Rechtssatz

Steht ein Superädifikat, auf das Exekution geführt wird, nicht im Alleineigentum des Verpflichteten, ist der Miteigentümer des Bauwerkes zum Widerspruch, der zur Unzulässigkeit der Fahrnisexekution auf das gesamte Superädifikat führt, berechtigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105500

Dokumentnummer

JJR_19960626_OGH0002_0030OB00006_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten