Norm: ABGB §181AußStrG §107 Abs3
Rechtssatz: Auf Grundlage von § 181 ABGB kommen auch weitergehende Anordnungen als jene nach § 107 Abs 3 AußStrG in Betracht. So kann das Gericht etwa den Auftrag erteilen, mit dem Kind ärztliche Termine wahrzunehmen bzw mit ihm bestimmte Untersuchungen oder Therapíen zu absolvieren oder mit dem Kinder- und Jugendhilfeträger in einer bestimmten Art und Weise in Kontakt zu bleiben. Voraussetzung dafür ist aber an... mehr lesen...
Norm: ABGB §138ABGB §181AußStrG §107
Rechtssatz: Verweigern die Eltern sowohl den Schulbesuch als auch die bei einem Heimunterricht vorgesehenen Externistenprüfungen ihrer schulpflichtigen Kinder, gefährden sie das Kindeswohl (hier: „Initiative Freilernen“). Entscheidungstexte 2 Ob 136/18s Entscheidungstext OGH 25.09.2018 2 Ob 136/18s Veröff: SZ 2018/73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §181
Rechtssatz: Eine Verfügung, mit der die Obsorge entzogen wird, kommt nur als ultima ratio in Betracht. Zuvor hat das Gericht alle anderen Möglichkeiten zu prüfen, die dem Kindeswohl gerecht werden können und eine Belassung des Kindes in der Familie ermöglichen. Entscheidungstexte 4 Ob 83/18m Entscheidungstext OGH 17.07.2018 4 Ob 83/18m ... mehr lesen...
Norm: ABGB §181
Rechtssatz: Nach § 107 Abs 3 AußStrG hat das Gericht – im Zusammenhang mit einem Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren – zunächst die zur Sicherung des Kindeswohls erforderlichen unterstützenden Maßnahmen anzuordnen, soweit dadurch nicht rücksichtswürdige Interessen einer Partei unzumutbar beeinträchtigt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 83/18m Entscheidungstext OGH 17.07... mehr lesen...
Norm: ABGB §181AußStrG 2005 §107 Abs3
Rechtssatz: Nach § 107 Abs 3 AußStrG kann die Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer Beratung oder Schulung (vgl. Beratung oder Schulung zum Umgang mit Gewalt und Aggression, Z 3) oder zur Information über alternative Formen der Streitbeilegung (Mediation oder Schlichtungsverfahren, Z 2) ausgesprochen werden, nicht aber die Verpflichtung zur Teilnahme an der Behandlung von psychosozial oder psychosomatisch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Adoptionssache der mj Laura ***** P*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Minderjährigen, ihrer Mutter Susanne ***** P***** und deren Ehegatten Michael P*****, vertreten durch Stenitzer & Stenitzer Rechtsanwälte OG in Leibnitz, gegen den Beschluss des Landesgerichts für... mehr lesen...
Begründung: Simon Thaddäus W***** (in der Folge: Wahlvater) beantragte am 6. 11. 2002 unter Vorlage eines schriftlichen Adoptionsvertrags vom 25. 9. 2002 die Bewilligung der Annahme des mj Joachim W*****, vormals J*****, an Kindesstatt. Unter einem beantragte er, die Zustimmung des leiblichen Vaters zur Adoption durch das Gericht zu ersetzen. Der am 7. 7. 1993 geborene mj Joachim W*****, vormals J*****, ist das eheliche Kind der Adele ***** und des Carlo J*****. Er wurde in Südafrik... mehr lesen...
Norm: ABGB §181ABGB §184ABGB §184aABGB §185aABGB §211
Rechtssatz: Durch Art II des Bundesgesetzes BGBlINr19/2001 wurde § 197 StGB, der das Verlassen eines Unmündigen unter Strafe gestellt hatte, aufgehoben. Rechtlich wurde Frauen dadurch die anonyme Geburt und die Weglegung des Kindes nach der Geburt in sogenannte „Babyklappen" ermöglicht (vgl auch den Erlass des BMJ JABl36/2001). Nach den Gesetzesmaterialien (JAB404 BlgNr21. GP) sollen diese F... mehr lesen...
Norm: ABGB §181ABGB §184ABGB §184aABGB §185aABGB §211
Rechtssatz: Da nach einer anonymen Geburt die Identität der Eltern bzw. der Mutter unbekannt ist, schließt der Jugendwohlfahrtsträger als gesetzlicher Vertreter des Kindes den Adoptionsvertrag, wobei das Verfahren zur Bewilligung der Annahme an Kindesstatt ohne Beteiligung der Eltern durchgeführt wird. Vor Ablauf der sechsmonatigen Frist darf die Adoption allerdings auch in diesen Fällen nic... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte mit Eingabe vom 7. September 2005, die Adoption ihres Sohnes mit rückwirkender Kraft zu widerrufen, die Wahlkindschaft gerichtlich aufzuheben bzw. die Nichtigkeit der Adoption ihres Sohnes festzustellen. Sie habe sich sowohl vor als auch nach der Geburt ihres Kindes in einer psychischen Ausnahmesituation befunden. Der Vater des Kindes habe sie, als er von der Schwangerschaft erfahren habe, verlassen. Die Schwangerschaft habe sie vor ihrer F... mehr lesen...
Begründung: Der am 10. 11. 2004 geborene Florian ist das uneheliche Kind der Roswitha M***** und des Univ. Prof. Wolfgang M*****, der seine Vaterschaft am 17. 11. 2004 anerkannt hat. An diesem Tag stellte die Mutter den Antrag auf Änderung des Familiennamens ihres Sohnes auf „M*****". Die Namensänderung wurde noch am selben Tag bewilligt. Ebenfalls am 17. 11. 2004 schlossen der uneheliche Vater und der Minderjährige, vertreten durch seine Mutter, einen Adoptionsvertrag, wonach der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die österreichische Staatsbürgerin Chen Hao G***** (richtig wohl: Cheng Hao G*****, siehe die Auskunft der Magistratsabteilung 61 der Stadt Wien, Beilage 1) verstarb am 24. 12. 1990 in Wien. Mit Beschluss des Verlassenschaftsgerichts vom 13. 10. 1992 wurde der reine Nachlass der Verstorbenen in der Höhe des Klagsbetrags gemäß § 130 AußStrG für erblos erklärt und aufgrund eines entsprechenden Antrags der Beklagten übergeben. Die Erblasserin hatte am 11. 9. 1949 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. M***** J*****, geboren am *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter H***** L*****, *****, gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 5. März 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §179aABGB §181
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, wann ein Adoptionsvertrag wirksam ist, kommt es darauf an, wann der Vertrag zustande kam. Dies ist bei nicht eigenberechtigten Wahlkindern nicht immer jener Zeitpunkt, in dem ein Elternteil seine Zustimmungserklärung abgibt beziehungsweise dessen Zustimmung durch gerichtlichen Beschluss ersetzt wird. Nur wenn der Elternteil der gesetzliche Vertreter des Wahlkindes ist, kommt e... mehr lesen...
Begründung: Die mj Stefanie H***** ist das uneheliche Kind von Alexandra H***** und Willibald K*****. Die Obsorge kommt der Mutter zu. Der vom Vater zu bezahlende monatliche Unterhaltsbeitrag wurde bislang auf Grund des Beschlusses vom 22. 3. 2001 bevorschusst. Der nunmehrige Ehemann der Mutter und die durch die Mutter vertretene Minderjährige schlossen am 30. 4. 2002 einen Adoptionsvertrag und beantragten am 24. 5. 2002 dessen Genehmigung. Der leibliche Vater beteiligte sich am V... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof zuletzt zu 3 Ob 321/99y = JBl 2000, 530, dargelegt hat, ist nach wie vor an den Entscheidungen SZ 45/5 und EFSlg 34.344 festzuhalten, wonach eine selbständige gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit einer durch ausländische Gerichte oder Behörden bewilligten oder auch bewirkten Adoption unzulässig ist. Dieser einhelligen, vom Rekursgericht befolgten Rechtsprechung vermag die Revisionsrekurs... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 2. 1988 geborene mj Angela Stefanie G***** ist das eheliche Kinder der Silvia S***** und des Willibald G*****. Die Ehe der Kindeseltern wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 24. 5. 1994 gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Die Obsorge kam gemäß der Scheidungsfolgenvereinbarung dem Vater zu. Mit der pflegschaftsgerichtlich genehmigten Obsorgevereinbarung vom 28. 6. 1995 wurde die Obsorge für die Minderjährige der Evi E*****, der Tante de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 14 Abs 1 AußStrG ist gegen den Beschluss des Rekursgerichtes der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solch... mehr lesen...
Begründung: Sergio Adam G***** ist der am ***** in Q*****, Provinz B*****, Argentinien, geborene Sohn der unverheirateten argentinischen Staatsbürgerin Ana Carolina S*****, geboren am *****. Er ist argentinischer Staatsbürger; als sein leiblicher Vater ist im Geburtsregister Sergio Palka G***** eingetragen. Im Juli 1996 reiste die Mutter mit ihrem Kind nach Österreich; Sergio Palka G***** erteilte zur Ausreise seine bis 15. 11. 1996 befristete Zustimmung. Mutter und Kind leben s... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragstellerinnen - nach eigener Behauptung Staatsbürgerinnen der Republik Kongo (früher Zaire) - sind eheliche Kinder eines Kongolesen und dessen verstorbener Ehefrau. Sie wurden mit Entscheidung des Friedensgerichtes in Kinshasa/Assossa vom 14. 3. 1996 von der nunmehrigen Ehefrau des Vaters adoptiert. Mit der
Begründung: , die Bundespolizeidirektion Wien verlange eine von einem österreichischen Gericht unterfertigte Bewilligung der Annahme an Kindesstatt,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung zu § 16 AußStrG alt galt auch für den außerordentlichen Revisionsrekurs das Neuerungsverbot. Das muß auch für den außerordentlichen Revisionsrekurs im Außerstreitverfahren iSd Revisionsrekursrechts seit der WGN 1989 BGBl 343 gelten, sind doch nunmehr in § 15 AußStrG die in einem Revisionsrekurs zulässigen Rechtsmittelgründe taxativ aufgezählt, ohne daß die Berücksichtigung von Neuerungen darin en... mehr lesen...
Begründung: Christian K*****, geboren am *****, und Petra K*****, geboren am *****, schlossen am 15.2.1995 in A***** die Ehe. Sie hatten schon vor der Eheschließung einige Jahre in Lebensgemeinschaft gelebt. Am 5.6.1993 wurde ihr Sohn Manuel geboren, am 9.8.1995 ihre Tochter Lisa. Petra K***** wurde in der Zeit vom 17.4. bis 2.5.1996 im W*****-Krankenhaus in L***** (vor allem) wegen Bulimia nervosa stationär behandelt. Grund für die Aufnahme war, daß die seit etwa 10 Jahren be... mehr lesen...
Norm: ABGB §181 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 181 ABGB Zustimmung zur Annahme (auch IPR) Verweisungen: 1) Die Entscheidungen wurden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes unter Berücksichtigung der oben aufgezählten Materien eingeordnet. 2) Durch die neue Rechtslage überholte Entscheidungen wurden ausgeschieden; Entscheidungen, die allenfalls noch verwendet werden können, wurden in die neuen Materien eingeordnet, wobei der Hinweis auf ... mehr lesen...
Begründung: Die 1946 geborene leibliche Mutter der nun 7jährigen E***** entstammt bäuerlichen Verhältnissen und lebt auf dem Bauernhof ihres Bruders. Zwischen 1977 und 1985 gebar sie vier außereheliche Kinder. Der älteste Sohn blieb in ihrer Pflege und Erziehung; allerdings benötigt sie hiezu die Hilfe ihrer Mutter und ihrer Schwägerin. Die beiden nachfolgend geborenen Söhne wurden im Rahmen von Erziehungsmaßnahmen nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz nach der Geburt auf Pflegeplätzen un... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Iris R*** wurde am 12.10.1976 als eheliche Tochter des Walter R***, geboren 17.11.1943, und der Monika R***, geborene W***, nunmehr verehelichte F***, geboren am 14.10.1944, in Innsbruck geboren. Die Ehe ihrer Eltern wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 5.11.1976 zu 13 Cg 306/76 rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe stammen noch die beiden Söhne Gregor, geboren am 3.1.1967, und Michael, geboren am 22.5.1968. Die Pflege und Erziehung (nunmehr Obsor... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Manuel N*** wurde am 13.6.1983 von Brigitte Johanna B*** außer der Ehe geboren. Johann N*** anerkannte die Vaterschaft zu diesem Kind (ON 1). Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Lambach vom 2.9.1985 und des Kreisgerichtes Wels vom 5.3.1986 wurde die von der Bezirksverwaltungsbehörde getroffene Maßnahme der gerichtlichen Erziehungshilfe durch Einlieferung des Kindes in das Kinderkrankenhaus nachträglich genehmigt (ON 23 und 37). Am 27.9.1985 legte die Bezirksha... mehr lesen...
Norm: ABGB §181ABGB §181aAußStrG §258AußStrG 2005 §87
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, die Mutter, die die Zustimmungserklärung zur Adoption kurze Zeit nach der Geburt ihres Kindes und möglicherweise ohne reifliche Überlegung aller Umstände abgegeben hatte, sei vor der gerichtlichen Bewilligung des Adoptionsvertrages berechtigt, diese Zustimmung zu widerrufen, ist jedenfalls nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Marco Josef C***, geb. am 29. August 1987, ist das uneheliche Kind der Sonja Fayka C***; die Vaterschaft zum Kind ist nicht festgestellt. Am 30. September 1987 gab die Mutter beim Erstgericht zu Protokoll, daß sie nach reiflicher Überlegung mit der Inkognitoadoption des Kindes einverstanden sei. Die Mutter wurde über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Adoptiveltern informiert. Am 13. Oktober 1987 legte der Amtsvormund, die Bezirkshauptmannsc... mehr lesen...