Entscheidungen zu § 181 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

77 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 77

RS OGH 2020/1/28 4Ob201/19s

Norm: ABGB §181AußStrG §107 Abs3
Rechtssatz: Auf Grundlage von § 181 ABGB kommen auch weitergehende Anordnungen als jene nach § 107 Abs 3 AußStrG in Betracht. So kann das Gericht etwa den Auftrag erteilen, mit dem Kind ärztliche Termine wahrzunehmen bzw mit ihm bestimmte Untersuchungen oder Therapíen zu absolvieren oder mit dem Kinder- und Jugendhilfeträger in einer bestimmten Art und Weise in Kontakt zu bleiben. Voraussetzung dafür ist aber an... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.2020

RS OGH 2018/9/25 2Ob136/18s, 4Ob222/21g

Norm: ABGB §138ABGB §181AußStrG §107
Rechtssatz: Verweigern die Eltern sowohl den Schulbesuch als auch die bei einem Heimunterricht vorgesehenen Externistenprüfungen ihrer schulpflichtigen Kinder, gefährden sie das Kindeswohl (hier: „Initiative Freilernen“). Entscheidungstexte 2 Ob 136/18s Entscheidungstext OGH 25.09.2018 2 Ob 136/18s Veröff: SZ 2018/73 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.2018

RS OGH 2018/7/17 4Ob83/18m, 2Ob191/18d, 3Ob74/20h

Norm: ABGB §181
Rechtssatz: Eine Verfügung, mit der die Obsorge entzogen wird, kommt nur als ultima ratio in Betracht. Zuvor hat das Gericht alle anderen Möglichkeiten zu prüfen, die dem Kindeswohl gerecht werden können und eine Belassung des Kindes in der Familie ermöglichen. Entscheidungstexte 4 Ob 83/18m Entscheidungstext OGH 17.07.2018 4 Ob 83/18m ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.07.2018

RS OGH 2018/7/17 4Ob83/18m

Norm: ABGB §181
Rechtssatz: Nach § 107 Abs 3 AußStrG hat das Gericht – im Zusammenhang mit einem Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren – zunächst die zur Sicherung des Kindeswohls erforderlichen unterstützenden Maßnahmen anzuordnen, soweit dadurch nicht rücksichtswürdige Interessen einer Partei unzumutbar beeinträchtigt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 83/18m Entscheidungstext OGH 17.07... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.07.2018

RS OGH 2014/9/17 4Ob139/14s, 10Ob96/15p, 7Ob46/17s, 5Ob53/18g, 4Ob83/18m, 4Ob201/19s

Norm: ABGB §181AußStrG 2005 §107 Abs3
Rechtssatz: Nach § 107 Abs 3 AußStrG kann die Verpflichtung zur Inanspruchnahme einer Beratung oder Schulung (vgl. Beratung oder Schulung zum Umgang mit Gewalt und Aggression, Z 3) oder zur Information über alternative Formen der Streitbeilegung (Mediation oder Schlichtungsverfahren, Z 2) ausgesprochen werden, nicht aber die Verpflichtung zur Teilnahme an der Behandlung von psychosozial oder psychosomatisch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.09.2014

TE OGH 2009/12/18 2Ob239/09z

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Adoptionssache der mj Laura ***** P*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Minderjährigen, ihrer Mutter Susanne ***** P***** und deren Ehegatten Michael P*****, vertreten durch Stenitzer & Stenitzer Rechtsanwälte OG in Leibnitz, gegen den Beschluss des Landesgerichts für... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.12.2009

TE OGH 2007/2/27 1Ob253/06x

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Entscheidung | OGH | 27.02.2007

RS OGH 2006/8/11 9Ob68/06z

Norm: ABGB §181ABGB §184ABGB §184aABGB §185aABGB §211
Rechtssatz: Durch Art II des Bundesgesetzes BGBlINr19/2001 wurde § 197 StGB, der das Verlassen eines Unmündigen unter Strafe gestellt hatte, aufgehoben. Rechtlich wurde Frauen dadurch die anonyme Geburt und die Weglegung des Kindes nach der Geburt in sogenannte „Babyklappen" ermöglicht (vgl auch den Erlass des BMJ JABl36/2001). Nach den Gesetzesmaterialien (JAB404 BlgNr21. GP) sollen diese F... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.08.2006

RS OGH 2006/8/11 9Ob68/06z, 4Ob148/11k

Norm: ABGB §181ABGB §184ABGB §184aABGB §185aABGB §211
Rechtssatz: Da nach einer anonymen Geburt die Identität der Eltern bzw. der Mutter unbekannt ist, schließt der Jugendwohlfahrtsträger als gesetzlicher Vertreter des Kindes den Adoptionsvertrag, wobei das Verfahren zur Bewilligung der Annahme an Kindesstatt ohne Beteiligung der Eltern durchgeführt wird. Vor Ablauf der sechsmonatigen Frist darf die Adoption allerdings auch in diesen Fällen nic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.08.2006

TE OGH 2006/8/11 9Ob68/06z

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Entscheidung | OGH | 11.08.2006

TE OGH 2005/12/15 6Ob179/05z

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Entscheidung | OGH | 15.12.2005

TE OGH 2004/12/14 1Ob21/04a

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Entscheidung | OGH | 14.12.2004

TE OGH 2003/9/10 9Ob70/03i

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Entscheidung | OGH | 10.09.2003

RS OGH 2003/3/19 7Ob7/03k

Norm: ABGB §179aABGB §181
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, wann ein Adoptionsvertrag wirksam ist, kommt es darauf an, wann der Vertrag zustande kam. Dies ist bei nicht eigenberechtigten Wahlkindern nicht immer jener Zeitpunkt, in dem ein Elternteil seine Zustimmungserklärung abgibt beziehungsweise dessen Zustimmung durch gerichtlichen Beschluss ersetzt wird. Nur wenn der Elternteil der gesetzliche Vertreter des Wahlkindes ist, kommt e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.2003

TE OGH 2003/3/19 7Ob7/03k

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Entscheidung | OGH | 19.03.2003

TE OGH 2002/6/5 9Ob126/02y

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Entscheidung | OGH | 05.06.2002

TE OGH 2002/3/14 6Ob50/02z

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Entscheidung | OGH | 14.03.2002

TE OGH 2001/6/13 7Ob129/01y

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Entscheidung | OGH | 13.06.2001

TE OGH 2000/5/23 4Ob133/00p

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Entscheidung | OGH | 23.05.2000

TE OGH 1999/12/22 3Ob321/99y

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Entscheidung | OGH | 22.12.1999

TE OGH 1998/8/19 9Ob208/98y

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Entscheidung | OGH | 19.08.1998

TE OGH 1997/9/9 4Ob236/97b

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Entscheidung | OGH | 09.09.1997

RS OGH 1996/9/12 ABGB § 181

Norm: ABGB §181 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 181 ABGB Zustimmung zur Annahme (auch IPR) Verweisungen: 1) Die Entscheidungen wurden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes unter Berücksichtigung der oben aufgezählten Materien eingeordnet. 2) Durch die neue Rechtslage überholte Entscheidungen wurden ausgeschieden; Entscheidungen, die allenfalls noch verwendet werden können, wurden in die neuen Materien eingeordnet, wobei der Hinweis auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1996

TE OGH 1996/6/12 3Ob521/95

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Entscheidung | OGH | 12.06.1996

TE OGH 1994/3/23 7Ob510/94

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Entscheidung | OGH | 23.03.1994

TE OGH 1992/6/26 8Ob525/92

Begründung: Die 1946 geborene leibliche Mutter der nun 7jährigen E***** entstammt bäuerlichen Verhältnissen und lebt auf dem Bauernhof ihres Bruders. Zwischen 1977 und 1985 gebar sie vier außereheliche Kinder. Der älteste Sohn blieb in ihrer Pflege und Erziehung; allerdings benötigt sie hiezu die Hilfe ihrer Mutter und ihrer Schwägerin. Die beiden nachfolgend geborenen Söhne wurden im Rahmen von Erziehungsmaßnahmen nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz nach der Geburt auf Pflegeplätzen un... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.1992

TE OGH 1990/3/7 1Ob513/90

Begründung: Die mj. Iris R*** wurde am 12.10.1976 als eheliche Tochter des Walter R***, geboren 17.11.1943, und der Monika R***, geborene W***, nunmehr verehelichte F***, geboren am 14.10.1944, in Innsbruck geboren. Die Ehe ihrer Eltern wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 5.11.1976 zu 13 Cg 306/76 rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe stammen noch die beiden Söhne Gregor, geboren am 3.1.1967, und Michael, geboren am 22.5.1968. Die Pflege und Erziehung (nunmehr Obsor... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.03.1990

TE OGH 1988/11/24 8Ob662/88

Begründung: Der mj. Manuel N*** wurde am 13.6.1983 von Brigitte Johanna B*** außer der Ehe geboren. Johann N*** anerkannte die Vaterschaft zu diesem Kind (ON 1). Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Lambach vom 2.9.1985 und des Kreisgerichtes Wels vom 5.3.1986 wurde die von der Bezirksverwaltungsbehörde getroffene Maßnahme der gerichtlichen Erziehungshilfe durch Einlieferung des Kindes in das Kinderkrankenhaus nachträglich genehmigt (ON 23 und 37). Am 27.9.1985 legte die Bezirksha... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.1988

RS OGH 1988/2/10 1Ob513/88, 6Ob179/05z

Norm: ABGB §181ABGB §181aAußStrG §258AußStrG 2005 §87
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, die Mutter, die die Zustimmungserklärung zur Adoption kurze Zeit nach der Geburt ihres Kindes und möglicherweise ohne reifliche Überlegung aller Umstände abgegeben hatte, sei vor der gerichtlichen Bewilligung des Adoptionsvertrages berechtigt, diese Zustimmung zu widerrufen, ist jedenfalls nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1988

TE OGH 1988/2/10 1Ob513/88

Begründung: Der mj. Marco Josef C***, geb. am 29. August 1987, ist das uneheliche Kind der Sonja Fayka C***; die Vaterschaft zum Kind ist nicht festgestellt. Am 30. September 1987 gab die Mutter beim Erstgericht zu Protokoll, daß sie nach reiflicher Überlegung mit der Inkognitoadoption des Kindes einverstanden sei. Die Mutter wurde über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Adoptiveltern informiert. Am 13. Oktober 1987 legte der Amtsvormund, die Bezirkshauptmannsc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.02.1988

Entscheidungen 1-30 von 77