RS OGH 1996/9/12 ABGB § 181

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Veröffentlicht am 12.09.1996
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Norm

ABGB §181 Info

Rechtssatz

Informationen zu § 181 ABGB

Zustimmung zur Annahme (auch IPR)

Verweisungen:

1)

Die Entscheidungen wurden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes unter Berücksichtigung der oben aufgezählten Materien eingeordnet.

2)

Durch die neue Rechtslage überholte Entscheidungen wurden ausgeschieden; Entscheidungen, die allenfalls noch verwendet werden können, wurden in die neuen Materien eingeordnet, wobei der Hinweis auf die geänderte Rechtslage beim Rechtssatz angemerkt wurde.

3)

Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit wurde bei § 113b JN eingeordnet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102414

Dokumentnummer

JJR_19960912_OGH0002_000ABG00181_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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