- RS0132193">4 Ob 83/18m
- RS0132193">2 Ob 191/18d
Beisatz: Das gilt auch für den Entzug der Obsorge im Teilbereich Vermögensverwaltung. (T1)
Beisatz: Ob gelindere Mittel ausreichen, ist eine Frage des Einzelfalls. (T2)
- RS0132193">3 Ob 74/20h
- RS0132193">4 Ob 96/22d
Entscheidungstext OGH 24.05.2022 4 Ob 96/22d
Vgl; Beisatz: Wenn aus Gründen im Verhalten eines Elternteils sogar das Kontaktrecht eingeschränkt und Besuchsbegleitung angeordnet werden muss, ist dieser Sachverhalt in gleicher Weise als drohendes Gefahrenpotential im Zusammenhang mit der Obsorge zu erachten. (T3)
- RS0132193">4 Ob 215/22d
Beis wie T2; Beisatz: Denn nur, wenn bei einer im Interesse des Kindes gebotenen Beschränkung der Obsorge die jeweils gelindesten Mittel angewandt werden, wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt. (T4)
Anm: So bereits
4 Ob 216/19x. (T5)
- RS0132193">8 Ob 77/23s
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 29.08.2023 8 Ob 77/23s
vgl; Beisatz: Erziehungsberatung kommt nicht als gelinderes Mittel in Betracht, wenn dessen Anordnung nicht garantiert, dass die Eltern in einer dringenden Frage (hier: Schul- und Kindergartenwahl) rechtzeitig Einvernehmen erzielen. Eine Entscheidung des Gerichtes über den Schul- und Kindergartenort ist im Gesetz nicht vorgesehen. (T6)
- RS0132193">1 Ob 107/23a
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.08.2023 1 Ob 107/23a
nur: Eine Verfügung, mit der die Obsorge entzogen wird, kommt nur als ultima ratio in Betracht. (T7)
Beisatz: Eine Obsorgeentziehung kann nur dann angemessen sein, wenn die Nachteile und Gefahren der Aufrechterhaltung der bisherigen Verhältnisse für das Kindeswohl eindeutig jene übersteigen, die mit dem Wechsel notwendigerweise einhergehen (T8)
Anm: So bereits 8 Ob 7/14h.
- RS0132193">8 Ob 29/24h
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 22.03.2024 8 Ob 29/24h
vgl; Beisatz wie T2
- RS0132193">9 Ob 4/24i
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 18.03.2024 9 Ob 4/24i
Beisatz wie T8
- RS0132193">7 Ob 144/24p
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.10.2024 7 Ob 144/24p
Beisatz wie T2; Beisatz wie T3
- RS0132193">9 Ob 58/24f
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 22.01.2025 9 Ob 58/24f
Beisatz wie T2
Beisatz: Hier: Obsorgeentziehung und Fremdunterbringung hinsichtlich eines autistischen Kindes. (T9)
- RS0132193">9 Ob 45/25w
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 27.05.2025 9 Ob 45/25w
Beisatz nur wie T2
- RS0132193">4 Ob 77/25i
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.06.2025 4 Ob 77/25i
- RS0132193">9 Ob 32/25h
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 29.04.2025 9 Ob 32/25h
Beisatz: Hier: Obsorgeentziehung aufgrund der Gefährdung des Kindeswohls, der eingeschränkten Erziehungsfähigkeit der Mutter sowie ihrer mangelnden Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft nicht korrekturbedürftig. (T10)
- RS0132193">3 Ob 134/25i
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 24.09.2025 3 Ob 134/25i
Beisatz wie T2; Beisatz wie T4
- RS0132193">3 Ob 124/25v
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 24.09.2025 3 Ob 124/25v
Beisatz wie T2; Beisatz wie T4
- RS0132193">2 Ob 191/25i
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 18.12.2025 2 Ob 191/25i
Beisatz: Hier: Weder ausreichend umfassend noch ausreichend aktuelle Tatsachengrundlage zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Obsorgeentziehung als ultima ratio. (T11)