Norm: ABGB §1814.DVEheG §134.DVEheG §15
Rechtssatz: Adoption eines österreichischen Kindes durch Staatsbürger der USA. Zur Frage der Rückverweisung durch das amerikanische Recht (Bundesstaat Michigan). Entscheidungstexte 5 Ob 393/58 Entscheidungstext OGH 21.01.1959 5 Ob 393/58 Veröff: EvBl 1959/138 S 240 = ZfRV 1960,120 (mit Besprechung von Schwind) ... mehr lesen...
Das Erstgericht bestätigte den am 3. März 1958 in Innsbruck zwischen Anton C. als Wahlvater und Antonia Anna A. als Wahlkind abgeschlossenen Adoptionsvertrag mit dem Beifügen, daß im Sinne dieses Vertrages Antonia Anna A. von nun an den Namen A.-C. zu führen habe. Dem dagegen seitens des Amtes der Tiroler Landesregierung erhobenen Rekurs wurde nicht Folge gegeben. Das Rekursgericht führte aus, nach § 182 ABGB sei es eine rechtliche Wirkung der Annahme an Kindes Statt, daß das Wahlki... mehr lesen...
Norm: ABGB §181MG §19 Abs2 Z11
Rechtssatz: Durch die Neufassung des § 179 a ABGB gegenstandslos - nunmehr ist Bestätigung wirksam. Wird ein Adoptionsvertrag erst nach dem Tod des Adoptierenden gerichtlich bestätigt, ist die Adoption nicht giltig (HD vom 28.06.1837, JGS 209). Mangels Zustellung des Bestätigungsbeschlusses an den Adoptierenden kann der Beschluß nicht wirksam und nicht rechtskräftig werden. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Die am 1. Februar 1948 geborene Renate Maria Sch. ist außer der Ehe geboren. Sie und ihre Mutter sind österreichische Staatsbürger. Vormund des Kindes ist das Städtische Bezirksjugendamt für den XX. Bezirk. Am 25. Oktober 1953 kam das Kind mit einer Caritas-Aktion nach Spanien. Da die spanischen Pflegeeltern die mj. Renate Maria lieb gewonnen hatten, vergewisserten sie sich der Zustimmung der Mutter und adoptierten das Kind in Spanien nach spanischem Recht. Das spanische Gericht übe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §185dABGB §1814.DVEheG §13ZPO §293
Rechtssatz: Die nach spanischem Recht in Spanien durchgeführte Adoption eines österreichischen Kindes ist auch in Österreich ohne weiteres wirksam und es ist daher der Antrag auf vormundschaftsbehördliche Genehmigung zurückzuweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 671/55 Entscheidungstext OGH 07.12.1955 2 Ob 671/55 Veröff: SZ 28/255 =... mehr lesen...
Die am 3. März 1879 geborene Wahlmutter ist unter dem Namen Maria Sch. in die Geburtsmatrik eingetragen. Infolge Adoption hat sie auf Grund des Beschlusses des Erstgerichtes vom 17. Juli 1926, Nc I 82/26, den Namen E. zu führen. Laut Vertrag vom 17. Dezember 1954 adoptierte Maria E. Theresia A., geborene Sch., wobei vereinbart ist, daß die Adoptivtochter in Zukunft den Familiennamen A.-Sch. zu führen hat. Das Erstgericht bestätigte den Adoptionsvertrag (§ 181 ABGB.). Das Rekursger... mehr lesen...
Der erstgerichtliche Beschluß hat die von der Kindesmutter Maria, G. zum Vertrag über die Annahme ihres am 10. Jänner 1947 außer der Ehe geborenen mj. Kindes Regine G. an Kindesstatt verweigerte Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht ersetzt und den zwischen dem Städtischen Bezirksjugendamt für den III. Bezirk namens des Kindes einerseits und den Pflegeeltern Anton und Maria B. andererseits abgeschlossenen Vertrag, demzufolge die Minderjährige von den Pflegeeltern an Kindesstatt a... mehr lesen...
Norm: ABGB §181
Rechtssatz: Zur Frage der Beachtlichkeit der Verweigerung der Zustimmung zum Adoptionsvertrag durch die außereheliche Mutter. Entscheidungstexte 7 Ob 220/55 Entscheidungstext OGH 04.05.1955 7 Ob 220/55 Veröff: SZ 28/122 8 Ob 6/67 Entscheidungstext OGH 31.01.1967 8 Ob 6/67 Beisatz: Die Ersetzung der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1814.DVEheG §134.DVEheG §14
Rechtssatz: Zur Ersetzung der Einwilligung einer deutschen Mutter (Vater verstorben) zur Adoption ihres ehelichen (somit deutschen) Kindes durch österreichische Wahleltern. Entscheidungstexte 3 Ob 87/55 Entscheidungstext OGH 02.03.1955 3 Ob 87/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: ABGB §181
Rechtssatz: Zustimmung des (unbekannt) abwesenden Ehegatten nicht notwendig. Entscheidungstexte 3 Ob 237/54 Entscheidungstext OGH 07.04.1954 3 Ob 237/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0048834 Dokumentnummer JJR_19540407_OGH0002_0030OB00237_5400000_001 mehr lesen...
Im Adoptionsvertrag vom 24. September 1951 erklärte sich der als Abwesenheitskurator der ehelichen Eltern des mj. Hermann B. bezeichnete Dr. Eugen V. einverstanden, daß der Minderjährige von Benö F. an Kindesstatt angenommen werde und den Namen Hermann F. zu führen habe. Das Erstgericht gab dem Vertrag gemäß § 181 ABGB. seine Einwilligung. Das Rekursgericht hob aus Anlaß des Rekurses der ehelichen Eltern Benö und Irene B. den erstgerichtlichen Beschluß als nichtig auf. Es könne un... mehr lesen...
Otto W. schloß als der eheliche Vater der am 9. Juli 1948 geborenen Helmut und Herta W. - die Ehe der Kindeseltern ist geschieden - mit den Ehegatten H., die Angehörige des Staates Minnesota (oder allenfalls des Staates Michigan) sind, einen Adoptionsvertrag. Die Ehegatten H. beantragten beim Pflegschaftsgericht der Kinder die Bestätigung des Adoptionsvertrages. Die eheliche Mutter der Kinder widersprach dem Vertrage. Das Erstgericht wies den Antrag ab. Das Rekursgericht gab dem R... mehr lesen...
Norm: ABGB §181ABGB §233
Rechtssatz: Die pflegschaftsbehördliche Genehmigung des Adoptionsvertrages ist auch erforderlich, wenn das Kind durch den ehelichen Vater vertreten wird. Entscheidungstexte 2 Ob 25/52 Entscheidungstext OGH 30.04.1952 2 Ob 25/52 Veröff: JBl 1952,542 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 14. Juli 1949 wurde die am 21. Mai 1946 zwischen Helmuth und Franziska H. geschlossene Ehe aus dem Verschulden beider Ehegatten geschieden, wobei ausgesprochen wurde, daß das Verschulden der Franziska H. überwiegt, da letztere die Ehe gebrochen hat. Aus dieser Ehe stammen zwei Kinder, und zwar Helga (geboren 26. November 1946) und Christine (geboren 1. November. 1948). Mit Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes kam die äl... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck - Jugendamt hat den Antrag auf Genehmigung der Adoption der mj. Elfriede K. durch dem Gericht noch nicht bekannte Adoptiveltern mit der Begründung: gestellt, daß der außerehelichen Mutter des Kindes Angela H., die wegen Ermordung des vermutlichen Kindesvaters zu 12 Jahren schweren Kerkers verurteilt worden sei, wegen ihrer Charakterveranlagung die Pflege und Erziehung des Kindes nicht überlassen werden könne. Das Erstgericht hat diesem Antrag stat... mehr lesen...
Norm: ABGB §181AußStrG §257
Rechtssatz: Die ERsetzung der Einwilligung der im §181 ABGB genannten Personen durch das Gericht kann nur für einen bestimmten Adoptionsvertrag, nicht aber auch dann erfolgen wenn die Wahleltern noch nicht bekannt sind. Entscheidungstexte 1 Ob 227/50 Entscheidungstext OGH 26.04.1950 1 Ob 227/50 SZ 23/111 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §181AußStrG §258AußStrG 2005 §87
Rechtssatz: (Vor AdoptionsG 1960) Der einseitige Rücktritt des Wahlvaters vom Adoptionsvertrage ist von dem zu dessen Bestätigung berufenen Gericht nicht zu beachten. Entscheidungstexte 1 Ob 297/28 Entscheidungstext OGH 27.03.1928 1 Ob 297/28 Veröff: SZ 10/106 7 Ob 510/94 Entscheidun... mehr lesen...