Begründung: Die am 9. März 1995 geborene J***** ist die Tochter von Mag. M***** und H*****. Mit Beschluss vom 3. September 2005 (ON U 5) hat das Erstgericht den Vater H***** ab 1. April 2005 zu einem monatlichen Geldunterhalt von 500 EUR verpflichtet. Am 21. April 2009 beantragte das durch seine Mutter vertretene Kind, die monatlichen Unterhaltsleistungen zu erhöhen (ON U 6); am 30. Juni 2009 wurde der Antrag dahin präzisiert, dass ein monatlicher Unterhaltsbeitrag von 650 EUR ab 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund der am 27. 10. 2003 eingebrachten Klage wurde der Beklagte Hans Georg D***** mit dem insoweit in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Erstgerichts vom 14. 9. 2006 als unehelicher Vater der am 20. 12. 2002 geborenen Klägerin festgestellt. Im Rechtsmittelverfahren ist allein die Unterhaltsverpflichtung des Beklagten gegenüber der Klägerin ab 1. 1. 2004 bis zu einer Höhe von 130 EUR monatlich strittig (das Unterhaltsbegehren für den Zeitraum vom 20. 12. 20... mehr lesen...
Begründung: Die am *****1983 geborene Klägerin begehrt mit ihrer am 22. 4. 2002 eingebrachten Klage von ihrer Mutter, der Beklagten, die Zahlung von EUR 18.603,51 sA an rückständigem Unterhalt sowie von EUR 363,36 monatlich ab Mai 2002 an laufendem Unterhalt. Sie brachte vor, bereits im Alter von 14 Jahren von der Beklagten zum Zweck eines Schulbesuches ohne ausreichende Beaufsichtigung von Wien nach Graz geschickt worden zu sein, wo die Beklagte ihren Unterhaltsverpflichtungen nu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 25. 10. 1998 in Innsbruck geboren. Er begehrt mit seiner Klage, den Beklagten als seinen Vater festzustellen und ihn zur Zahlung eines Unterhaltsbeitrages von S 2.000 ab Geburt zu verpflichten. Der Beklagte habe in der gesetzlichen Empfängniszeit der Mutter beigewohnt und erziele als Taxilenker ein monatliches Nettoeinkommen von S 5.000; zur Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage werde auf den Anspannungsgrundsatz verwiesen. Der Bekla... mehr lesen...
Begründung: Bezüglich der pflegebefohlenen Johanna war die Mutter auf Grund des Beschlusses vom 11. 2. 1998 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 3.800 S verpflichtet. Johanna beantragte eine Erhöhung dieses Unterhaltsbeitrages ab 1. 9. 2000 auf 4.800 S monatlich sowie ab 1. 1. 2001 auf 5.400 S monatlich. Ulrich beantragte im Zusammenhang mit seinem Umzug zum Vater und dem Obsorgewechsel die Festsetzung einer Unterhaltsverpflichtung seiner Mutter ab 3. 9. 2000 im Betrag von ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und gefährdeten Parteien sind Kinder des Antragsgegners. Die Ehe der Eltern wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Montafon vom 2. 4. 2001 aus dem überwiegenden Verschulden der Mutter geschieden. Das Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ist anhängig. Dieser Ehe entspross ein weiteres Kind, der am 2. 1. 1987 geborene Stefan. Die Obsorge für die antragstellenden Kinder kommt allein der Mu... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der eheliche Vater der am ***** geborenen Beate, des am ***** geborenen Matthias und der am ***** geborenen Helene. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil vom 20. 10. 1999 rechtskräftig geschieden. Die Kinder werden im Haushalt der Mutter, der auch die Obsorge zukommt, betreut. Helene ist geistig behindert. Die Mutter bezieht für sie Pflegegeld der Stufe 6. Der Vater ist Facharzt für Herzkrankheiten. Er war bis Ende 1999 Oberarzt in einem öff... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 22. 2. 1995 begehrte die am 10. 7. 1988 geborene Minderjährige die Feststellung der Vaterschaft des Michael M*****, die dann in diesem Verfahren zu 7 C 25/95x des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien durch Anerkenntnis vom 15. 11. 1995 festgestellt wurde. Die Minderjährige verband mit dem Vaterschaftsfeststellungsbegehren auch ein Unterhaltsbegehren über monatlich S 5.400,- ab 10. 7. 1988. Insoweit erfolgte eine Überweisung in das Außerstreitverfahren. ... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des Kindes schlossen anläßlich der Scheidung ihrer Ehe nach § 55a EheG am 3.November 1986 folgenden pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich: Die Eltern des Kindes schlossen anläßlich der Scheidung ihrer Ehe nach Paragraph 55 a, EheG am 3.November 1986 folgenden pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich: „Das gemeinsame eheliche Kind mj. Tamara ..., geboren am 14.September 1985, verbleibt in Pflege und Erziehung des ehelichen Vaters, ..., dem ab so... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen Manfred L***** wurde gemäß § 55 a EheG geschieden. Am 18.5.1992 schlossen die Eltern einen Vergleich, dessen Punkt 2 unter anderem wie folgt lautet: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen Manfred L***** wurde gemäß Paragraph 55, a EheG geschieden. Am 18.5.1992 schlossen die Eltern einen Vergleich, dessen Punkt 2 unter anderem wie folgt lautet: "Der Erstantragsteller Franz L***** verpflichtet sich bei Exekution beginnend mit ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist seit 6. 2. 1985 aus dem Verschulden des Vaters Johann M***** geschieden. Schon vorher war er zu monatlichen Unterhaltsleistungen für die beiden Minderjährigen (S 2.200,- bzw. S 2.000,-) verhalten worden. Die Elternrechte waren der Mutter übertragen worden. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz vom 13. 10. 1986 wurde die Annahme an Kindesstatt der beiden Minderjährigen durch Raimund R***** bewilligt, mit dem die Mutter Christine R***** am 28. 5.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 24-jährige Klägerin ist seit April 1989 Schülerin in der Schule für den beschäftigungs- und arbeitstherapeutischen Dienst am Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien. Sie hatte ursprünglich Sonder- und Heilpädagogik studiert, ließ sich aber im Hinblick auf bessere Berufschancen von diesem Studium beurlauben und besucht seither diese Schule. Zu diesem Zweck wohnt sie wochentags in Wien und hat Wohnungskosten von S 1.250 monatlich. Für diverse handwerkliche ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den monatlichen Unterhalt der beiden Minderjährigen von je S 3.800 auf S 5.100 für die mj. Doris und auf S 4.600 für den mj. Stefan. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Gegen die Entscheidung der zweiten Instanz richtet sich der Revisionsrekurs des Vaters. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 14 Ab.2 AußStrG sind Rekurse gegen Entscheidungen der zweiten Instanz über die Bemessung gesetzlicher Unterhaltsansprü... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde aus beiderseitigem gleichem Verschulden geschieden. Die Klägerin begehrte einen Unterhalt in Höhe von 3000 S monatlich. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage mit der Einwendung, die Klägerin könne ihren Unterhalt aus ihrem eigenen Vermögen und aus den Unterhaltszahlungen ihrer ehelichen Kinder bestreiten. Das Erstgericht wies die Klage auf Grund der Feststellungen über die Leistungsfähigkeit der sieben ehelichen Kinder der Streitteile ab, w... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 Abs2 Db AußStrG §14 Abs2 B3 ZPO §502 Abs2 Ca4 ABGB § 166 heute ABGB § 166 gültig von 01.02.2013 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2012 ABGB § 166 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABG... mehr lesen...
Die Ehe der Kindeseltern Dr. Hans O. und Margarethe O. wurde am 20. Jänner 1965 rechtskräftig geschieden. Mit pflegschaftsbehördlich genehmigtem vergleich vom selben Tag verpflichtete sich der Kindesvater, für die mj. Heidrun als einziges Kind einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1700 S ausschließlich der Kinderbeihilfe zu bezahlen. Mit Schriftsatz vom 18. Juli 1966 beantragte er die Herabsetzung dieses Unterhaltsbetrages auf schließlich 1000 S und verwies auf die Änderung seine... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 Abs2 DbUSchG §1 Abs1 ABGB § 166 heute ABGB § 166 gültig von 01.02.2013 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2012 ABGB § 166 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 166 gültig von 01.07.... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 Abs2 DbUSchG 1960 §1 ABGB § 166 heute ABGB § 166 gültig von 01.02.2013 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2012 ABGB § 166 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 166 gültig von 01.07.... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 Abs2 F AußStrG §14 B3 ZPO §502 Abs2 Ca4 ABGB § 166 heute ABGB § 166 gültig von 01.02.2013 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2012 ABGB § 166 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 16... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 Abs2 F ABGB § 166 heute ABGB § 166 gültig von 01.02.2013 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2012 ABGB § 166 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 166 gültig von 01.07.2001 bis 31.01... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 Abs2 F ABGB § 166 heute ABGB § 166 gültig von 01.02.2013 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2012 ABGB § 166 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 166 gültig von 01.07.2001 bis 31.01... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 Abs2 Db ABGB § 166 heute ABGB § 166 gültig von 01.02.2013 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2012 ABGB § 166 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 166 gültig von 01.07.2001 bis 31.0... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Antrag des Stadtjugendamtes als Amtsvormund des am 1. August 1951 geborenen Karl L., den mütterlichen Großvater Karl L. für die Zeit ab 6. November 1951 bis 26. November 1951 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 75 S und für die Zeit vom 7. Dezember 1951 bis 21. Dezember 1951 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 47 S für den mj. Karl L. zu verhalten, abgewiesen. Dem dagegen vom Stadtjugendamt eingebrachten Rekurs gab das Rekursgericht nicht Fo... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 Abs2 Da ABGB §182a ABGB § 166 heute ABGB § 166 gültig von 01.02.2013 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2012 ABGB § 166 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 166 gültig von 01.07.2... mehr lesen...