RS OGH 1957/11/20 2Ob593/57

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Veröffentlicht am 20.11.1957
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Norm

ABGB §166 Abs2 F

Rechtssatz

Dem außerehelichen Kinde kann nicht verwehrt werden, die Erhöhung des durch das Urteil über Vaterschaft und Unterhalt festgestellten Betrages im Außerstreitverfahren zu begehren, obwohl die Erhöhung des Einkommens schon während des Prozesses eingetreten ist.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 593/57
    Entscheidungstext OGH 20.11.1957 2 Ob 593/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0048716

Dokumentnummer

JJR_19571120_OGH0002_0020OB00593_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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