Entscheidungen zu § 164 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

33 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 33

RS OGH 2020/8/11 4Ob109/20p

Norm: ABGB §164 Abs1ABGB §224
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat auf die Rechtsprechung, wonach der Verweis in §  149 Abs 1 aF ABGB (nunmehr § 164 Abs 1 ABGB) nur die Anlegung von Mündelgeld und nicht auch die Entgegennahme von Zahlungen betrifft, reagiert, indem in § 164 Abs 1 ABGB nur mehr auf die §§ 215 bis 223 ABGB – und damit nicht auch auf § 224 ABGB über die Entgegennahme von Zahlungen  – verwiesen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.08.2020

TE OGH 2010/11/4 8Ob65/10g

Begründung: Der Antragsteller anerkannte am 14. 6. 2000 die Vaterschaft zu der am 19. 5. 2000 geborenen Antragsgegnerin. Er war damals der Meinung, der Vater des Kindes zu sein, obgleich er von Anfang an Zweifel hegte. Im Juli 2009 fiel ihm auf, dass das Kind ihm nicht ähnlich sah, weshalb er zur Überzeugung gelangte, dass es nicht von ihm abstammt. Aufgrund einer DNA-Analyse ist der Antragsteller als leiblicher Vater der Antragsgegnerin auszuschließen. Das Erstgericht gab dem Antra... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.11.2010

TE OGH 2009/3/30 7Ob85/08p

Begründung: Der Antragsteller hat mit der Mutter des am 7. 8. 1990 geborenen Antragsgegners in der empfängniskritischen Zeit (§ 163 Abs 2 ABGB) geschlechtlich verkehrt und im August 1990 die außereheliche Vaterschaft zum Antragsgegner anerkannt. Der Antragsteller ging in der Zeit seiner sexuellen Beziehung und danach davon aus, dass er der Vater des Antragsgegners sei, weil ihm dies die Mutter während ihrer Schwangerschaft mitgeteilt hatte. Im Jahr 1990 oder 1991 teilte ihm ein Stud... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.03.2009

TE OGH 2008/9/23 5Ob196/08x

Begründung: Der Antragsteller hat die Mutter des Antragsgegners am 27. 6. 1987 geheiratet. Diese Ehe wurde am 5. 2. 1992 gemäß § 55a EheG geschieden. Der am 26. 4. 1988 während aufrechter Ehe geborene Antragsgegner stammt nicht vom Antragsteller ab. Der Antragsteller hat die Mutter des Antragsgegners am 27. 6. 1987 geheiratet. Diese Ehe wurde am 5. 2. 1992 gemäß Paragraph 55 a, EheG geschieden. Der am 26. 4. 1988 während aufrechter Ehe geborene Antragsgegner stammt nicht vom Antr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.09.2008

TE OGH 2008/9/4 2Ob182/08s

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache des Antragstellers Michael S*****, vertreten durch Mag. Thomas Riedler und Dr. Peter Nader, Rechtsanwälte in Linz, gegen den Antragsgegner mj Julian L*****, geboren am 18. August 1998, *****, vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn, Jugendwohlf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.09.2008

RS OGH 2008/9/4 2Ob182/08s, 7Ob85/08p, 1Ob7/12d, 5Ob129/13a, 3Ob52/17v

Norm: ABGB idF des KindNamRÄG 2013 §154 Abs1 Z3 litbABGB idF FamErbRÄG 2004 §164 Abs1 Z3 litb
Rechtssatz: Die nachträglich eingetretene Änderung des Kenntnisstands des Antragstellers über die gegen seine Vaterschaft sprechenden Umstände ist anders als in Ehelichkeitsbestreitungsfällen nicht nur für die Auslösung der materiell-rechtlichen Ausschlussfrist für die Antragstellung (früher: Klage) von Bedeutung, sondern tatbestandsmäßige Voraussetzun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.2008

RS OGH 2008/9/4 2Ob182/08s, 7Ob85/08p, 8Ob65/10g, 1Ob7/12d, 8Ob120/11x, 5Ob129/13a

Norm: ABGB §164 Abs1 Z3 litb
Rechtssatz: Neue, gegen die Vaterschaft des Anerkennenden sprechende Umstände können auch darin bestehen, dass die Glaubhaftmachung (von vornherein vorhandener, den Zweifel an der Vaterschaft begründender Tatsachen) erst nachträglich durch neue Beweismittel, so etwa durch eine DNA-Analyse, möglich wird. Entscheidungstexte 2 Ob 182/08s Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.2008

RS OGH 2008/9/4 2Ob182/08s, 7Ob85/08p, 8Ob65/10g, 1Ob7/12d, 8Ob120/11x, 5Ob129/13a

Norm: ABGB §164 Abs1 Z3 litb
Rechtssatz: Neue, gegen die Vaterschaft des Anerkennenden sprechende Umstände können auch darin bestehen, dass die Glaubhaftmachung (von vornherein vorhandener, den Zweifel an der Vaterschaft begründender Tatsachen) erst nachträglich durch neue Beweismittel, so etwa durch eine DNA-Analyse, möglich wird. Entscheidungstexte 2 Ob 182/08s Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.2008

TE OGH 2007/10/2 5Ob208/07k

Begründung: Mit Notariatsakt vom 14. 12. 1987 hat der Antragsteller die Vaterschaft zum Beklagten anerkannt. Am 28. 9. 1992 wurde ein blutgruppenseriologisches Gutachten erstellt, aus dem der Antragsteller schloss, nicht der Vater des Antragsgegners zu sein. Am 5. 12. 2006 brachte der Antragsteller eine Klage mit dem Begehren ein, das Anerkenntnis der Vaterschaft des Klägers, abgegeben mit Notariatsakt vom 14. 12. 1987, für rechtsunwirksam zu erklären. Im Klagsvorbringen stützte si... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.10.2007

TE OGH 2007/2/27 1Ob13/07d

Begründung: Der Antragsgegner kam am 11. 6. 1980 als tschechoslowakischer Staatsbürger in Prag zur Welt. Der Antragsteller erkannte im März 1982 vor einer Behörde in Prag die Vaterschaft zum Antragsgegner an. Daraufhin stellte das tschechoslowakische Innenministerium eine Geburtsurkunde aus, die den Antragsteller als Vater ausweist. Dem Antragsgegner wurde später die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Nachdem der Antragsteller spätestens im Dezember 2003 begründete Zweif... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.02.2007

RS OGH 2007/2/27 1Ob13/07d

Norm: ABGB §163 EABGB §164 Abs1 Z3 litbABGB §164 Abs2IPRG §25 Abs1
Rechtssatz: Für die Vaterschaftsbestreitung gilt nach § 25 Abs 1 Satz 3 IPRG - wohl auch aus Gründen der Rechtssicherheit - jedenfalls das Recht, nach dem die Vaterschaft festgestellt oder anerkannt worden ist, also unabhängig davon, ob das Personalstatut nach Satz 1 oder nach Satz 2 der zitierten Rechtsnorm der Feststellung beziehungsweise dem Anerkenntnis zu Grunde lag. Dem fe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.2007

RS OGH 2007/2/27 1Ob13/07d

Norm: ABGB §163 EABGB §164 Abs1 Z3 litbABGB §164 Abs2IPRG §25 Abs1
Rechtssatz: Für die Vaterschaftsbestreitung gilt nach § 25 Abs 1 Satz 3 IPRG - wohl auch aus Gründen der Rechtssicherheit - jedenfalls das Recht, nach dem die Vaterschaft festgestellt oder anerkannt worden ist, also unabhängig davon, ob das Personalstatut nach Satz 1 oder nach Satz 2 der zitierten Rechtsnorm der Feststellung beziehungsweise dem Anerkenntnis zu Grunde lag. Dem fe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.02.2007

TE OGH 2006/6/7 21R312/06p

Der Antragsteller beantragte im gegenständlichen Abstammungsverfahren die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit seines Anerkenntnisses der Vaterschaft des mj. L**** S**** mit der Begründung: , dass er - nachdem er am 01.06.2005 vor dem Standesamt O**** die Vaterschaft zum Kind anerkannt hatte - davon erfahren habe, dass die Mutter des Kindes auch noch eine Beziehung mit einem anderen Mann im Zeitraum der gesetzlichen Empfängniszeit gehabt habe, mit dem sie zusammen in einer Wohngemeinsc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.06.2006

RS OGH 2006/6/7 21R312/06p

Norm: GEG §2ABGB §164 Abs1 Z3
Rechtssatz: Abgesehen von jenen Verfahren, in denen das Kind als Antragsteller auftritt (Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter), wird im (negativen) Abstammungsverfahren - hier: Antrag auf Rechtsunwirksamerklärung eines Vaterschaftsanerkenntnisses im Sinne des § 164 Abs 1 Z 3 ABGB - der Abstammungsbeweis (DNA - Gutachten) ausschließlich im Interesse des Antragstellers aufgenommen, sodas... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.06.2006

RS OGH 2006/6/7 21R312/06p

Norm: GEG §2ABGB §164 Abs1 Z3
Rechtssatz: Abgesehen von jenen Verfahren, in denen das Kind als Antragsteller auftritt (Antrag auf Feststellung der Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter), wird im (negativen) Abstammungsverfahren - hier: Antrag auf Rechtsunwirksamerklärung eines Vaterschaftsanerkenntnisses im Sinne des § 164 Abs 1 Z 3 ABGB - der Abstammungsbeweis (DNA - Gutachten) ausschließlich im Interesse des Antragstellers aufgenommen, sodas... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.06.2006

TE OGH 2006/1/25 3Ob313/05h

Begründung: Die Vorinstanzen haben der Ehelichkeitsbestreitungsklage des Klägers mit der
Begründung: stattgegeben, er sei nicht der Vater der Beklagten und er habe auch die Frist des § 156 ABGB aF eingehalten, weil er erst im Zuge seiner Vergangenheitsaufarbeitung - also innerhalb eines Jahres vor Klageerhebung - tatsächlich Kenntnis von Umständen erlangt habe, die ihn an der Vaterschaft zur Beklagten - objektiv betrachtet - haben zweifeln lassen. Die Vorinstanzen haben der Ehelichk... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.01.2006

TE OGH 2001/11/20 3Ob72/01m

Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 1. 12. 1983 die uneheliche Vaterschaft zu dem am 23. 11. 1983 geborenen Beklagten anerkannt. Mit der am 6. 9. 1996 eingebrachten Klage begehrt er die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit seines Vaterschaftsanerkenntnisses. Er brachte vor, zum Zeitpunkt des Anerkenntnisses und auch bis Ende 1995 sei er aufgrund der guten Gesprächsbasis mit der Kindesmutter sowie der Tatsache, dass er in der empfängniskritischen Zeit mit der Mutter geschlec... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.11.2001

TE OGH 1991/11/27 2Ob571/91

Begründung: Der Kläger behauptet in einem als "Klage auf Aberkennung der ehelichen Geburt" am 19.2.1990 bei Gericht eingebrachten Schriftsatz, nicht der Vater des am 30.5.1982 geborenen Minderjährigen Richard H***** zu sein. Am 28.2.1990 gab er in Ergänzung seiner Ausführungen zu gerichtlichem Protokoll, daß die von ihm geschiedene Mutter des beklagten Kindes im September 1989 ihm, seiner Mutter und weiteren Personen gegenüber einen gewissen "Robert" als Vater des Kindes bezeichnet ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.11.1991

TE OGH 1991/4/18 7Ob534/91

Entscheidungsgründe: Der am 9.4.1978 geborene Beklagte entstammt der am 20.5.1972 zwischen dem Kläger und der Nebenintervenientin geschlossenen, mittlerweile am 25.6.1985 im Einvernehmen geschiedenen Ehe. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 8.10.1987, 5 C 1032/86-24, wurde die vom Kläger am 18.6.1986 mit der Behauptung, er habe erst durch die Einholung eines Blutbildes im Mai 1986 Kenntnis erlangt, von der Vaterschaft zum Beklagten ausgeschlossen zu sein, eingebrachte Ehelich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.04.1991

TE OGH 1990/2/22 6Ob501/90

Begründung: Das beklagte Kind wurde am 20. September 1987 geboren. Seine Mutter war im Dezember 1981 mit dem Kläger die Ehe eingegangen. Diese Ehe bestand über den Zeitpunkt der Geburt des Kindes hinaus aufrecht. Das Kind gilt daher nach der Vermutung des § 138 Abs 1 ABGB als eheliches Kind des Klägers. Zur Widerlegung dieser Vermutung überreichte er am 19. April 1989 (gleichzeitig mit einer gegen die am 22. November 1984 geborene Schwester des Beklagten gerichteten Klage) die Ehe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.02.1990

TE OGH 1990/2/21 1Ob501/90

Begründung: Der Kläger heiratete am 19.12.1981 die Mutter der Beklagten. Diese hatte den Kläger bereits mehr als ein Jahr vor der Geburt der Beklagten verlassen, sie war mit Günther H*** eine Lebensgemeinschaft eingegangen. Mit diesem verkehrte sie auch in der gesetzlichen Vermutungsfrist geschlechtlich. Mit dem Kläger verkehrte sie im kritischen Zeitraum nur einmal im Verlauf eines gemeinsamen Jugoslawienurlaubes. Nach der Geburt des Kindes teilte die Mutter der Beklagten dem Klä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.02.1990

TE OGH 1989/11/7 4Ob595/89

Begründung: Die Beklagte wurde am 23. April 1975 als Kind des Klägers und der Margarete K*** geboren. Die Ehe der Eltern wurde am 25. August 1951 geschlossen und am 31. August 1976 rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsurteil wurde die Beklagte bei der Aufzählung der in der Ehe geborenen Kinder nicht erwähnt. Die Mutter der Beklagten beantragte am 11. März 1980 beim Pflegschaftsgericht, ihr die elterlichen Rechte zu übertragen. Der Kläger nahm am 8. April 1980 zu diesem Antrag da... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.11.1989

TE OGH 1989/10/19 8Ob656/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte am 5.August 1967 vor dem Standesamt Schrems mit der Mutter der Beklagten, Maria Edeltraud A***, geborene W***, die Ehe geschlossen. Diese Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 20.Juni 1974 zu 13 Cg 450/73 rechtskräftig geschieden. Am 31.Juli 1970, sohin während aufrechter Ehe, hat Maria Edeltraud A***, damalige S***, die Beklagte geboren, welche als eheliches Kind in das Geburtenbuch eingetragen wurde. Der Kläger wußte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.10.1989

TE OGH 1988/7/19 1Ob619/88

Entscheidungsgründe: Der Kläger und die Mutter des am 24. Juli 1970 geborenen Beklagten haben am 5. November 1965 die Ehe geschlossen, die mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichtes Stockholm vom 26. November 1974 geschieden wurde. Der Mutter des Beklagten Ragnhild Sunesdotter B*** wurde das Sorgerecht in Ansehung des Beklagten übertragen; der Kläger wurde verpflichtet, dem Beklagten bis einschließlich Jänner 1975 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 300 Schwedenkronen und ab ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.07.1988

TE OGH 1987/9/2 1Ob650/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger und Margaretha geb. S*** schlossen am 21. November 1964 die Ehe. Durch die Eheschließung wurde die am 20. Juli 1964 geborene Sabine legitimiert. Während der Ehe wurden Petra, 31. März 1970, Birgit, 21. Juni 1971, und Bernadette, 30. Jänner 1973, geboren. Die Ehe des Klägers wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Ried i.I. vom 30. September 1974, 1 Cg 435/74-5, rechtskräftig aus dem Verschulden beider Teile geschieden. Mit rechtskräftigem Urteil des Kre... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1987

TE OGH 1986/10/15 3Ob544/86

Begründung: Der Kläger schloß am 9. Dezember 1972 vor dem Standesamt Stainz mit Christine G*** die Ehe (Familienbucheintrag Nr. 61/1972). Die Ehefrau hat am 1. April 1973 das beklagte Kind Stefan geboren. Die Ehe wurde mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Deutschlandsberg vom 4. Oktober 1983 zu Sch 31/83 geschieden. Am 20. Feber 1985 bestritt der geschiedene Ehemann der Mutter mit Klage die Ehelichkeit des Kindes. Er habe bis zum Sommer 1984 keine Bedenken gehabt, daß das Kind ni... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.10.1986

TE OGH 1983/4/26 4Ob545/83

Mit der am 8. 1. 1980 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß sein am 19. 7. 1974 abgegebenes Anerkenntnis der Vaterschaft zum beklagten Kind Erwin N, geboren am 29. 11. 1973, rechtsunwirksam und das Kind kein leibliches Kind des Klägers sei. Er habe am 19. 7. 1974 vor dem Jugendamt Zell am See die Vaterschaft anerkannt. Diesem Anerkenntnis sei ein Rechtsstreit beim Bezirksgericht Taxenbach zur Feststellung seiner außerehelichen Vaterschaft vorausg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.1983

RS OGH 1982/7/1 7Ob653/82, 4Ob545/83, 3Ob72/01m, 5Ob208/07k, 2Ob182/08s, 7Ob85/08p, 1Ob7/12d, 5Ob237

Norm: ABGB §164aABGB §164 Abs1 Z3 litb idF FamErbRÄG 2004
Rechtssatz: Die Jahresfrist zur Klagserhebung beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem ein erbbiologisch - anthropologisches Gutachten mit Aussicht auf Erfolg eingeholt werden kann. Bei dieser Jahresfrist handelt es sich um eine materielle Ausschlussfrist, die durch einen durch eine dritte Person seinerzeit veranlassten Irrtum über die Klagsfrist nicht beseitigt werden kann. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.07.1982

RS OGH 1982/7/1 7Ob653/82, 4Ob545/83, 3Ob72/01m, 5Ob208/07k, 2Ob182/08s, 7Ob85/08p, 1Ob7/12d, 5Ob237

Norm: ABGB §164aABGB §164 Abs1 Z3 litb idF FamErbRÄG 2004
Rechtssatz: Die Jahresfrist zur Klagserhebung beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem ein erbbiologisch - anthropologisches Gutachten mit Aussicht auf Erfolg eingeholt werden kann. Bei dieser Jahresfrist handelt es sich um eine materielle Ausschlussfrist, die durch einen durch eine dritte Person seinerzeit veranlassten Irrtum über die Klagsfrist nicht beseitigt werden kann. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.07.1982

TE OGH 1978/5/23 3Ob593/78

Der Kläger wurde am 27. Oktober 1973 von Anita P unehelich geboren. Am 20. Dezember 1973 erklärte Felix B vor der Bezirkshauptmannschaft S, die Vaterschaft zu diesem Kinde anzuerkennen. Am 8. Juni 1974 schlossen Felix B und Anita P die Ehe. Daraufhin wurde mit Beschluß vom 27. Juni 1974 gemäß § 31 PersStG festgestellt, daß das Kind die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes erlangt habe. Mit Urteil vom 10. März 1976 wurde die Ehe des Felix und der Anita B geschieden. Am 5. November 197... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1978

Entscheidungen 1-30 von 33