Norm: ABGB nF §164 Abs1 Z1ABGB nF §164 Abs1 Z3AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß die Vaterschaftsanerkenntnisse eines Mannes, der erst später wegen Trunksucht beschränkt entmündigt wurde, wegen des Mangels eines Beistandes zur Zeit der Anerkenntnisse nicht gemäß § 164 Abs 1 Z 3 ABGB als rechtsunwirksam festgestellt werden könnten, ist nicht als offenbar gesetzwidrig anzusehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 CaABGB §158 Abs1 idF FamErbRÄG 2004ABGB §164 Abs1 Z3 litb idF FamErbRÄG 2004
Rechtssatz: Die Kenntnis von Umständen, die für die Unehelichkeit eines Kindes sprechen, ist nicht schon anzunehmen, wenn dem Ehemann nur einzelne Verdachtsumstände zur Kenntnis gekommen sind; die Umstände müssen vielmehr von so großer Beweiskraft sein, dass der Ehemann die Unehelichkeit des Kindes als höchst wahrscheinlich ansehen und erwarten kann, se... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 CaABGB §158 Abs1 idF FamErbRÄG 2004ABGB §164 Abs1 Z3 litb idF FamErbRÄG 2004
Rechtssatz: Die Kenntnis von Umständen, die für die Unehelichkeit eines Kindes sprechen, ist nicht schon anzunehmen, wenn dem Ehemann nur einzelne Verdachtsumstände zur Kenntnis gekommen sind; die Umstände müssen vielmehr von so großer Beweiskraft sein, dass der Ehemann die Unehelichkeit des Kindes als höchst wahrscheinlich ansehen und erwarten kann, se... mehr lesen...