Entscheidungen zu § 164 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

33 Dokumente

Entscheidungen 31-33 von 33

RS OGH 1977/5/24 3Ob544/77

Norm: ABGB nF §164 Abs1 Z1ABGB nF §164 Abs1 Z3AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß die Vaterschaftsanerkenntnisse eines Mannes, der erst später wegen Trunksucht beschränkt entmündigt wurde, wegen des Mangels eines Beistandes zur Zeit der Anerkenntnisse nicht gemäß § 164 Abs 1 Z 3 ABGB als rechtsunwirksam festgestellt werden könnten, ist nicht als offenbar gesetzwidrig anzusehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1977

RS OGH 1974/6/26 1Ob110/74, 8Ob70/75, 8Ob532/76, 1Ob805/76, 1Ob613/81, 5Ob576/82, 3Ob544/86, 1Ob650/

Norm: ABGB §156 CaABGB §158 Abs1 idF FamErbRÄG 2004ABGB §164 Abs1 Z3 litb idF FamErbRÄG 2004
Rechtssatz: Die Kenntnis von Umständen, die für die Unehelichkeit eines Kindes sprechen, ist nicht schon anzunehmen, wenn dem Ehemann nur einzelne Verdachtsumstände zur Kenntnis gekommen sind; die Umstände müssen vielmehr von so großer Beweiskraft sein, dass der Ehemann die Unehelichkeit des Kindes als höchst wahrscheinlich ansehen und erwarten kann, se... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1974

RS OGH 1974/6/26 1Ob110/74, 8Ob70/75, 8Ob532/76, 1Ob805/76, 1Ob613/81, 5Ob576/82, 3Ob544/86, 1Ob650/

Norm: ABGB §156 CaABGB §158 Abs1 idF FamErbRÄG 2004ABGB §164 Abs1 Z3 litb idF FamErbRÄG 2004
Rechtssatz: Die Kenntnis von Umständen, die für die Unehelichkeit eines Kindes sprechen, ist nicht schon anzunehmen, wenn dem Ehemann nur einzelne Verdachtsumstände zur Kenntnis gekommen sind; die Umstände müssen vielmehr von so großer Beweiskraft sein, dass der Ehemann die Unehelichkeit des Kindes als höchst wahrscheinlich ansehen und erwarten kann, se... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1974

Entscheidungen 31-33 von 33