RS OGH 1977/5/24 3Ob544/77

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Veröffentlicht am 24.05.1977
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Norm

ABGB nF §164 Abs1 Z1
ABGB nF §164 Abs1 Z3
AußStrG §16 BIII2b

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, daß die Vaterschaftsanerkenntnisse eines Mannes, der erst später wegen Trunksucht beschränkt entmündigt wurde, wegen des Mangels eines Beistandes zur Zeit der Anerkenntnisse nicht gemäß § 164 Abs 1 Z 3 ABGB als rechtsunwirksam festgestellt werden könnten, ist nicht als offenbar gesetzwidrig anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 544/77
    Entscheidungstext OGH 24.05.1977 3 Ob 544/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0086556

Dokumentnummer

JJR_19770524_OGH0002_0030OB00544_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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