Norm: ABGB §1489 IAHG §6 Abs1
Rechtssatz: Auf Staatshaftungsansprüche ist § 6 Abs 1 AHG analog anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 286/03w Entscheidungstext OGH 12.10.2004 1 Ob 286/03w 1 Ob 56/13m Entscheidungstext OGH 21.05.2013 1 Ob 56/13m Veröff: SZ 2013/50 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIBZPO §41 B1ZPO §228 C1
Rechtssatz: Kann der Geschädigte die Höhe eines bereits eingetretenen und ihm dem Grunde nach bekannten Schadens durch naheliegende zweckmäßige Maßnahmen, deren Kosten in einem Leistungsprozess als vorprozessuale Kosten ersatzfähig sind, ermitteln, und müssen solche Maßnahmen vor Einbringung einer Leistungsklage, gleichviel ob vorher ein Feststellungsurteil ergangen ist oder nicht, jedenfalls ergriffen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AABGB §1489 IIA
Rechtssatz: Die Anspruchsverjährung kann nicht in Gang gesetzt werden, solange das Scheitern der Rettungsversuche des schließlich Geschädigten zur Vermeidung oder Minderung eines Schadens noch nicht feststeht. Es kann aber auch die Verjährung des Anspruchs auf Ersatz eines auf dem Boden einer ex ante-Beurteilung aussichtsreichen und daher zweckmäßigen Rettungsaufwands zur Abwendung des Eintritts eines bestimmten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIAABGB §1489 IIBWRG §26 Abs2
Rechtssatz: Die Nichterfüllung der im Bewilligungsbescheid erteilten Auflagen (in casu: zum Schutz der Fischereirechte) ist als fortgesetztes Verhalten des Bescheidadressaten ein Dauerdelikt, so dass mit jeder Schadenszufügung eine gesonderte Verjährungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem sie dem Geschädigten zur Kenntnis gelangt, in Gang gesetzt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...