Norm: ABGB §1009ABGB §1489 IIB
Rechtssatz: Das Wissen des schädigenden Vertreters um die Schädigung ist dem geschädigten Vertretenen bei Feststellung des Beginns der Verjährungsfrist nicht zuzurechnen, ob nun bei Anspruchsdurchsetzung gegenüber einem Dritten oder dem Schädiger selbst. Entscheidungstexte 1 Ob 64/00v Entscheidungstext OGH 30.01.2001 1 Ob 64/00v Veröff: SZ 74/14 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1009ABGB §1489 IIB
Rechtssatz: Liegt der erforderliche Wissensstand weder beim Vertreter noch beim Vertretenen vollständig vor, so beginnt die Verjährungsfrist nicht zu laufen. Entscheidungstexte 1 Ob 64/00v Entscheidungstext OGH 30.01.2001 1 Ob 64/00v Veröff: SZ 74/14 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Rechtssatz: Ansprüche auf Ersatz von Pflege- und Hilfsaufwand als wiederkehrende Leistungen iSd § 1480 ABGB, daher 3-jährige Verjährungsfrist. Ein anhängiges Feststellungsbegehren schiebt den Beginn der Verjährungsfrist für derartige Forderungen nicht hinaus (ao Revision nicht zugelassen: 2 Ob 118/01v) Entscheidungstexte 15 R 212/01z Entscheidungstext OLG Wien 11.01.2001 15 R 212/01z mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IABGB §1501
Rechtssatz: Auch ein Sicherungsantrag kann nur dann wegen Verjährung des Anspruchs abgewiesen werden, wenn der Gegner in erster Instanz Verjährung eingewendet hat. Entscheidungstexte 4 Ob 194/00h Entscheidungstext OGH 17.08.2000 4 Ob 194/00h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIBZPO §502 Abs1 HIII5ZPO §502 Abs1 HIII9
Rechtssatz: Bei der Frage des Ausmaßes der Erkundungspflicht des Geschädigten über den die Verjährungsfrist auslösenden Sachverhalt kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an (so schon 5 Ob 2101/96y, SZ 57/171 und 4 Ob 313/98b). Entscheidungstexte 1 Ob 151/00p Entscheidungstext OGH 25.07.2000 1 Ob 151/00p ... mehr lesen...