Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eduard M*****, vertreten durch Mag. Oliver Lorber, Rechtsanwälte GmbH in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei L*****, vertreten durch Dr. Ernst Maiditsch M.B.L.-HSG Recht... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Haftpflichtversicherer der DI A***** H***** GmbH (im Folgenden Versicherungsnehmerin), die von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (im Folgenden KAGes) mit der Erbringung der Installationsleistungen für das Bauvorhaben Landeskrankenhaus Graz West beauftragt war. Dabei wurde von der Versicherungsnehmerin eine fehlerhafte Werkleistung erbracht, wodurch es zu Wasserschäden kam. Die Versicherungsnehmerin beauftragte in weiterer Folge die Beklag... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei gewährte der E***** Betriebsgesellschaft mbH (in der Folge: Hauptschuldnerin) zur Errichtung eines Campingplatzes im Jahr 1993 mehrere Kredite, zu deren Sicherstellung auf der Betriebsliegenschaft der Kreditnehmerin EZ ***** GB ***** diverse Pfandrechte eingetragen wurden und zwar zu C-LNR 3 ein Pfandrecht im Höchstbetrag von ATS 1 Mio; zu C-LNR 4 ein Pfandrecht über ATS 1 Mio und zu C-LNR 5 ein Pfandrecht im Höchstbetrag von ATS 1,950.000. Die beabsi... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war seit den 70er-Jahren Alleingeschäftsführer der A***** ***** GmbH mit dem Sitz in Wien, deren Firma später in „S***** Control ***** GmbH" (- im folgenden kurz „S***** Control" genannt -) geändert wurde. Der Beklagte war bis 29. 1. 1997 als Alleingeschäftsführer dieser Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen. Der Betriebsstandort in Wien *****., I***** K*****straße 3, der 1987 bezogen wurde, wurde wie folgt finanziert: Die R***** ***** AG gründete eigens f... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war ab der 5. Schulstufe bis zu ihrer Matura im Jahr 1985 Schülerin im Gymnasium und Internat des zweitbeklagten Konvents. Die Erstbeklagte war von 1979 bis zu ihrem Austritt im Februar 1987 Ordensschwester der zweitbeklagten Partei und als Lehrerin im Gymnasium beschäftigt. Sie unterrichtete die Klägerin in Psychologie (6. Klasse), Entwicklungspsychologie (7. Klasse) und Philosophie (8. Klasse) und nahm sich an Nachmittagen und Abenden im Sinn seelischer Un... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ließ in O***** vier Bauwerke errichten. Die Baumeisterleistungen für diese Häuser erbrachte die Beklagte, der Nebenintervenient verfasste die Einreich- und Bestands(Ausführungs-)pläne für das Bauvorhaben. Er wurde von der Klägerin auch mit der örtlichen Bauaufsicht beauftragt. Gegenstand des Revisionsverfahrens sind eine Reihe von Bauleistungen, die die Beklagte zu einem nicht festgestellten Zeitpunkt aufgrund des Vertrages zwischen den Parteien vom 18. Sept... mehr lesen...
Norm: ABGB §1012ABGB §1489
Rechtssatz: Der den allgemeinen Schadenersatzregeln folgenden Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 1012 ABGB unterliegt der kurzen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Entscheidungstexte 8 Ob 5/06b Entscheidungstext OGH 19.06.2006 8 Ob 5/06b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind Mehrheitseigentümerinnen der Liegenschaft EZ 39, Grundbuch L*****. Die Beklagte ist die Komplementärin der ehemaligen Hausverwalterin der Klägerinnen. Am Haus auf der Liegenschaft der Klägerinnen waren in den Jahren 1988/89 Dachdeckerarbeiten ausgeführt worden. Die Klägerinnen leiteten im Jahr 1992 ein Rechnungslegungs- und Herausgabeverfahren gegen ihre ehemalige Hausverwalterin ein, um unter anderem Einsicht in die Originalbelege über diese... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 Satz1 IIbABGB §879 Abs3 EAAB für Wirtschaftstreuhänder 1986 §8 Abs4AAB für Wirtschaftstreuhänder 2000 §8 Abs4
Rechtssatz: § 8 Abs 4 AAB 1986 für Wirtschaftstreuhänder und § 8 Abs 3 AAB 2000 für Wirtschaftstreuhänder sind wie folgt zu lesen und zu verstehen: „Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluss vom 4. 12. 2001 der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der Zweit- und der Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der erstbeklagten Partei. Der Geschäftsführer der nunmehrigen Gemeinschuldnerin unterfertigte am 10. 1. 1996 folgende Vollmacht: „Hiermit bevollmächtige ich ... (den Zweit- und den Drittbeklagten) ..., mich in allen steuerlichen und wirts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schrieb der Bauwerberin und nunmehrigen Gemeinschuldnerin mit Bescheid vom 17. 12. 1997 die Bezahlung einer Ausgleichsabgabe in der Höhe von S 480.000 = EUR 34.882,96 gemäß § 40a Wiener Garagengesetz vor, wonach eine Abgabe zu entrichten ist, wenn die Anzahl der laut Baubewilligungsbescheid vorgesehenen Stellplätze hinter dem gesetzlich geforderten oder dem sich aus dem Stellplatzregulativ ergebenden Ausmaß zurückbleibt. Der Abgabenbescheid wurde r... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Vorliegens der langen Verjährungsfrist im Sinn des § 1489 ABGB kommt es auf die konkrete vom Täter verwirklichte Straftat an (hier: Verletzung eines Polizisten im Dienst). Entscheidungstexte 9 Ob 34/06z Entscheidungstext OGH 04.05.2006 9 Ob 34/06z 10 Ob 34/07h Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 16. 4. 1999 ua des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs 1 erster Fall StGB schuldig erkannt. Nach dem
Spruch: des Strafurteils hat er (ua) nach seiner vorläufigen Festnahme durch Beamte der Bundespolizeidirektion Salzburg im Wachzimmer Rathaus mit Händen und Füßen wild um sich geschlagen und versucht, die gegen ihn einschreitenden Polizeibeamten (ua den... mehr lesen...
Begründung: Ad 1.): Die Berichtigung der Parteibezeichnung der beklagten Partei, deren Anschrift unverändert blieb, von Amts wegen folgt dem aktuellen Stand des Firmenbuchs (FN 205340x). Ad 2.): Dem klagenden Verein, einer Verbraucherorganisation, wurden Forderungen einer Reihe von Kreditnehmern der beklagten Bank zum Inkasso abgetreten. Diese Forderungen sind darauf gestützt, dass die beklagte Partei bzw. ihre Rechtsvorgängerin in den zugrunde liegenden Verbraucherkreditverträge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Beklagte hält die geltend gemachten Schadenersatzansprüche für verjährt. Den Klägerinnen sei vor dem 22. 3. 2001 der gesamte anspruchsbegründende Sachverhalt bekannt gewesen. Die Beklagte habe sich im Vorverfahren GZ 57 Cg 58/98k des Landesgerichts Innsbruck als Nebenintervenientin für passiv legitimiert erklärt, die dort in Anspruch genommene A***** AG habe hingegen ihre Passivlegitimation bestritten. Im Übrigen habe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.): Die drittbeklagte Partei ist nunmehr zu FN 91142h des Handelsgerichtes Wien unter der Firma H***** Versicherung Aktiengesellschaft eingetragen; ihre Bezeichnung war daher nach § 235 Abs 5 ZPO zu berichtigen. römisch eins.): Die drittbeklagte Partei ist nunmehr zu FN 91142h des Handelsgerichtes Wien unter der Firma H***** Versicherung Aktiengesellschaft eingetragen; ihre Bezeichnung war daher nach Paragraph 235, Absatz 5, ZPO zu berichtigen. II.): Die K... mehr lesen...
Norm: ASVG §332ABGB §1489 IIA
Rechtssatz: Für den Beginn der Verjährungsfrist gegenüber einem Sozialversicherungsträger als Legalzessionar ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt er von jenem Schaden Kenntnis erlangt hat, für den er mit seiner Leistung einzutreten hat. Die Kenntnis des ersten in Anspruch genommenen Sozialversicherungsträgers von Schaden und Schädiger ist (nur) für den Beginn der Verjährung in Ansehung des eigenen Anspruchs von B... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt den Ersatz irrtümlich zuviel bezahlter Zinsen, welche die beklagte Partei aus zwei Kreditverträgen berechnet habe. Die beklagte Partei habe die Kreditrückzahlungen nicht den Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt angepasst, obwohl während der Laufzeit der Kredite bzw der Rückzahlungszeiträume erhebliche Zinsbewegungen nach unten zu verzeichnen gewesen seien, die an den Kläger durch Reduzierung der Rückzahlungen weiterzugeben gewesen wären. Die vere... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin leistete an Peter L***** Zahlungen aus dem Titel der Berufsunfähigkeitspension. Peter L***** hatte ab dem 19. 10. 1973 bis 1975 mehrmals in der Plasmapherese-Stelle der Erstbeklagten Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. Am 13. 11. 2000 wurden bei ihm erstmals erhöhte Leberwerte festgestellt. Er unterzog sich im April 2001 einer Leberbiopsie, es wurde Leberzirrhose diagnostiziert. In der Folge kam es zu einer zweimaligen Lebertransplantation. Am 4... mehr lesen...
Norm: ABGB §874ABGB §1489 I
Rechtssatz: Der aus § 874 ABGB und den Grundsätzen der Haftung für culpa in contrahendo abgeleitete, auch bei fahrlässiger Irreführung zustehende Schadenersatzanspruch gegen den Vertragspartner verjährt unabhängig vom Anfechtungsrecht wegen Irrtums (vgl § 1487 ABGB) nach den allgemeinen Schadenersatzregeln nach § 1489 ABGB (so schon 6 Ob 663/94). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner am 12. 2. 2004 erhobenen Klage die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle Schäden, Aufwendungen und Nachteile, die sich aus dem an ihm vom 14. 1. 1998 bis zum 22. 1. 1998 durchgeführten medizinischen Versuch und aus der nachfolgenden Fehlbehandlung ergeben haben oder in Zukunft ergeben werden. Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren wegen Verjährung ab, weil der Kläger spätestens ab Jänner 1999 für eine Klageführung hinreichende K... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen zwei Kreditverträge. Nach dem ersten Vertrag vom 14. 2. 1985 waren die umgerechnet EUR 39.970,06 in 180 gleichen monatlichen Pauschalraten von umgerechnet EUR 119,76, beginnend ab 20. März 1985, bei sonstigem Terminsverlust, mit einer Sondertilgung aus einem zugeteilten ABV-Darlehen im 6. Jahr sowie Verrechnung der Zinsen vierteljährlich im Nachhinein, abzustatten. Es wurde folgende Zinsenklausel vereinbart: „Eine Änderung der Konditionen bleibt... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei war Versicherer eines Unternehmens, das u. a. Schiebetore produziert. Dieses benötigte im Jahr 1997 eine größere Anzahl von Laufrollen zum Einbau in Brandschutztüren. Es nahm daher mit der beklagten Partei Kontakt auf, die sich als erfahrener und qualitätsbewusster Händler u. a. mit Formteilen aus technischen Kunststoffen deklarierte. Der beklagten Partei wurde dargelegt, dass die Laufrollen einen festen Sitz haben, geräuscharm und für Brandschutztü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bereits am 30. 5. 1968 ereignete sich auf der B1 bei Salzburg ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Kläger gelenkten und gehaltenen PKW mit dem Kennzeichen S-***** sowie dem von Helene W***** (wohnhaft in Deutschland) gelenkten, von ihrem Ehegatten Friedrich W***** gehaltenen und bei der N*****-AG (Köln) haftpflichtversicherten PKW mit dem deutschen Kennzeichen L*****, wobei Helene W***** das Alleinverschulden am Unfallhergang traf. Der Kläger erlitt hiebei Gesich... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind Miteigentümer der Liegenschaft *****. Der Kläger ist Hauptmieter eines darin gelegenen ebenerdigen Geschäftslokals. Am 14. 7. 1997 kam es infolge eines Druckrohrgebrechens an einer Steigleitung des Hauses zu einem Wassereintritt in das Bestandobjekt des Klägers, bei dem zahlreiche Kunstgegenstände wie Gemälde und Möbel beschädigt wurden. Die Wasserleitungen des Hauses stammen bis auf jene im Keller aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg. Der konkrete Scha... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Land S*****, vertreten durch Dr. Iris Harrer-Hörzinger und Univ. Prof. Dr. Friedrich Harrer, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei Thomas F*****, vertreten dur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei U*****, vertreten durch Dr. Thomas Mader, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1. W*****-AG, ***** und 2. DI Josef F*****, beide vertreten durch Dr. Jörg Baumgä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1489 IIBAHG §6 Abs1
Rechtssatz: Mit der Konkurseröffnung über das Vermögen einer Bank ist für einen Kontoinhaber bereits ein „Primärschaden" eingetreten, weil an die Stelle seines liquiden Bankguthabens eine Konkursforderung tritt. Wenn auch allein aus der Tatsache der Konkurseröffnung noch nicht in allen Fällen mit voller Gewissheit geschlossen werden kann, dass es zu einem Forderungsausfall kommen wird, muss für den Glä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin unterhielt Konten bei einer Bank, über deren Vermögen am 17. 3. 1995 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung belief sich das Guthaben auf diesen Konten auf insgesamt S 1,945.738,08. Im Zuge des Konkursverfahrens gelangte an die Gläubiger eine Quote von 80,0087 % zur Ausschüttung. Der Forderungsausfall belief sich sohin auf 19,9913 % und betrug somit in Ansehung der Klägerin S 388.978,34 (= EUR 28.268,16). Im Revision... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIbMP §47VersVG §12 Abs1 Satz2
Rechtssatz: In der Probandenversicherung, wo dem Dritten (Probanden) die Versicherungsleistung zusteht, beginnt die Verjährung zu laufen, wenn diesem sein Recht auf Leistung des Versicherers bekannt wird, wobei Bekanntwerden positive Kenntnis des Anspruchs voraussetzt, Kennenmüssen reicht nicht aus. Die Kenntnisnahme des Anspruchs hat schon dann als erfolgt zu gelten, wenn der Dritte die für eine ... mehr lesen...