Norm: ABGB §1489 IIAKO §69 Abs2
Rechtssatz: Bei Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer einer GmbH wegen eines zu spät gestellten Konkurseröffnungsantrages obliegt dem Geschäftsführer bei der Verjährungseinrede der Beweis, wann jene natürlichen Personen, deren Wissen der klagenden Partei zuzurechnen ist, vom Zeitpunkt des Eintrittes der Zahlungsunfähigkeit der GmbH und deren Erkennbarkeit für den Beklagten Kenntnis... mehr lesen...
Norm: EO §368ABGB §1489 IIA
Rechtssatz: Wenn nach Rechtskraft des Verschaffungstitels eine „Nachfrist" gesetzt wird, beginnt zu diesem Zeitpunkt nicht nur die Verjährungsfrist; es kommt ihm vielmehr auch für die Fragen, ob und in welcher Höhe die Klägerin Interessenersatz nach § 368 EO aufgrund der Nichterfüllung des „Verschaffungstitels" begehren kann, ausschlaggebende Bedeutung zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIBAHG §6 Abs1AVG §73
Rechtssatz: Wird einer Behörde vorgeworfen, rechtswidrig und schuldhaft einen negativen Bescheid erlassen und nach dessen Aufhebung weitere Schäden dadurch verschuldet zu haben, dass nicht unverzüglich ein positiver „Ersatzbescheid" erlassen wurde, ist für den Beginn der Verjährungsfrist zwischen den Schäden, die bei pflichtgemäßem Verhalten auch bei einer umgehenden neuen Entscheidung nicht mehr vermeidba... mehr lesen...