Norm: ABGB §480ABGB §484ABGB §1455ABGB §1460ABGB §1465ABGB §1470ABGB §1477
Rechtssatz: Die Ersitzung einer Weg-Servitut erstreckt sich auch auf unselbständige Teilflächen, die dem dienenden Grundstück innerhalb der Ersitzungszeit aus dem öffentlichen Gut infolge Verlegung der dem Gemeingebrauch gewidmeten Straße, zu der der Weg stets führte, zugeschrieben wurden. Entscheidungstexte 1 Ob 718/81... mehr lesen...
Der Kläger begehrte, die beklagte Partei, den Fremdenverkehrsverband K, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, ihm gegenüber schuldig zu erkennen, die Anleitung dritter Personen zum Gehen auf den (ihm gehörenden) Grundstücken 1022/1, 960/1, 1024/2 und 960/3 je KG K zu unterlassen, insbesondere das Gehen über diese Grundstücke mit der Verleihung eines Abzeichens zu belohnen und Wanderführer, Panoramakarten und Landkarten in ihren Geschäftsräumen aufzulegen und zu verteilen, in denen de... mehr lesen...
Der Kläger begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, den Holzdurchtrieb durch die Parzelle 819/223 der Liegenschaft EZ X ohne forstbehördliche Bewilligung im Sinne des § 66 Abs. 4 ForstG 1975 zu unterlassen. Zur Begründung: bringt der Kläger vor, er sei Eigentümer der vorgenannten Liegenschaft, zu der die Waldparzelle 819/223 gehört. Der Beklagte sei Eigentümer eines Waldgrundstückes, das sich oberhalb dieser Waldparzelle des Klägers befinde. Der Beklagte habe schon im Sommer 1975 n... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §479 fABGB §492ABGB §1455ABGB §1460ABGB §1463ABGB §1465ABGB §1477
Rechtssatz: Zur Ersitzung der unregelmäßigen Dienstbarkeit einer Skiabfahrt zugunsten der Allgemeinheit durch eine Gemeinde genügt die Benützung der Skiabfahrt durch eine Vielzahl von Personen (Touristen) innerhalb der ganzen 30-jährigen Ersitzungszeit, wenn sowohl diese Benützer als auch die Organe der Gemeinde die Rechtmäßigkeit dieser Benützung gutgläubig a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1455ABGB §1460
Rechtssatz: Nachträglicher Besitzverlust schadet dem Ersitzungsbesitzer ebensowenig wie der Umstand, daß er erst nach redlicher Vollendung der Ersitzungszeit zu einer formellen Willenserklärung nur dadurch veranlaßt wird, daß der Ersitzungsgegner wider Erwartens das schon ersessene Recht erst jetzt bestreitet. Entscheidungstexte 7 Ob 549/77 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Die klagende Marktgemeinde macht die Ersitzung der jahreszeitlich auf die Dauer des Wintersportbetriebes im Bereich des dienenden Gutes beschränkten Dienstbarkeit einer Schiabfahrt und des Aufganges für Schifahrer über ein Ackergrundstück der Beklagten in einer Breite von 10 m geltend. Der Erstrichter gab diesem Klagebegehren teilweise statt, nämlich hinsichtlich eines Streifens von 3 m Breite, und wies das Mehrbegehren, die Dienstbarkeit in einer weiteren Breite von 7 m festzustell... mehr lesen...
Zwischen den Österreichischen Bundesforsten als Verpächter und Dr. V als Pächter wurden Jagdpachtverträge über die Reviere Hintersee-West, Hintersee- Ost und Fuschlsee abgeschlossen. Die Dauer des Jagdpachtvertrages betreffend das Eigenjagdgebiet Hintersee-West vom 13. Mai 1971 wurde bis 31. Dezember 1979 und der Pachtschilling mit jährlich 152 680 S wertgesichert vereinbart, fällig binnen 4 Wochen nach Beginn des Pachtjahres. In den Sondervereinbarungen zum Jagdpachtvertrag wurde unt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1455
Rechtssatz: Die Ersitzung physischer Teile eines Hauses ist unmöglich. Entscheidungstexte 7 Ob 512/76 Entscheidungstext OGH 04.03.1976 7 Ob 512/76 Veröff: NZ 1978,110 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0034094 Dokumentnummer JJR_19760304_OGH0002_0070OB00512_7600... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §1455ABGB §1460
Rechtssatz: Die außerbücherliche Ersitzung einer Dienstbarkeit des Fahrweges setzt die redliche und echte Ausübung des entsprechenden Rechtsbesitzes im eigenen Namen durch mindestens 30 Jahre voraus, wobei die Betätigung dieses Rechtsbesitzes durch Befahren des Weges zu bestimmten gleichbleibenden Zwecken oder bestimmten gleichbleibenden Zielen zu regelmäßig oder unregelmäßig wiederkehrenden Zeiten zu erfolge... mehr lesen...
Die Kläger sind Inhaber verschiedener Fischereirechte, die im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft B (OÖ) unter Revier M Revierblattzahl 31, in den für diesen Rechtsstreit interessanten Teilen wie folgt eingetragen sind: "H- und U-Bach (2 km) Begrenzung: ..... f), H- und U-Bach (2 km lang), derselbe endet in der Nähe des Müllers in S 67". Die Kläger beantragten im Jahre 1967 bei der Bezirkshauptmannschaft B die Beschreibung und Begrenzung des Fischwassers zu berichtigen, damit... mehr lesen...
Norm: ABGB §383ABGB §480ABGB §1455ABGB §1460WRG §4 Abs5ARG §4 Abs6
Rechtssatz: Die Ersitzung eines Fischereirechtes ist, soweit es sich nicht um öffentliches Wassergut handelt, grundsätzlich möglich. Entscheidungstexte 6 Ob 119/74 Entscheidungstext OGH 11.07.1974 6 Ob 119/74 EvBl 1975/73 S 155 = SZ 47/88 1 Ob 2/79 Entscheid... mehr lesen...
Der Kläger und Widerbeklagte (im folgenden als Kläger bezeichnet) ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 78 und 80 der KG W sowie der Z 70 KG B. Der Kläger begehrte die Feststellung, daß zugunsten der beklagten und widerklagenden Partei das ist die Gemeinde B (im folgenden als beklagte Partei bezeichnet) auf angeführten Grundstücken keine wie immer geartete Dienstbarkeit bestehe, und die beklagte Partei schuldig zu erkennen, alle sich als Ausübung einer Dienstbarkeit darstellenden Han... mehr lesen...
Norm: ABGB §530 AABGB §1455
Rechtssatz: Die Erhaltung einer Brücke kann den Fall einer Reallast darstellen. Eine solche kann auch durch Ersitzung entstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 2/70 Entscheidungstext OGH 29.01.1970 1 Ob 2/70 1 Ob 700/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 1 Ob 700/83 nur: Eine Reallast kann auch d... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §492ABGB §1455ABGB §1460
Rechtssatz: Zur Ersitzung eines Wegerechts zugunsten einer Gemeinde ist neben den anderen Voraussetzungen für eine Ersitzung der Gemeingebrauch während der Ersitzungszeit sowie die Notwendigkeit des Weges erforderlich. Es genügt dabei, dass jedermann den Weg als öffentlichen Weg ansieht und behandelt. Eine besondere Absicht, das Wegerecht für die Gemeinde zu ersitzen, ist nicht erforderlich. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §290ABGB §480ABGB §492ABGB §523 BaABGB §1455JN §1 BIa
Rechtssatz: Der Gemeingebrauch belastet zwar ein Grundstück in ähnlicher Weise wie eine privatrechtliche Servitut; der einzelne, der in der Ausübung des Gemeingebrauches gestört wird, kann aber auch dann, wenn die Störung von einem Privaten ausgeht, Abhilfe nur von der zuständigen Verwaltungsbehörde verlangen, weil sein Anspruch aus einem öffentlichen Recht auf Benützung einer dem... mehr lesen...
Die Gemeinde H. begehrt mit der von ihr eingebrachten Klage 1. die Feststellung, daß jener Teil der Wegparzelle 1809/3, Katastralgemeinde H., der grundbücherlich unter VZ. XIX, Katastralgemeinde H., eingetragen ist, der von der Abzweigung der Parzelle 658/2, Katastralgemeinde H. nach Norden bis zum Grundbesitz der Ehegatten Franz und Anna G. in H. Nr. 63 führt und beiderseits von Grundstücken der Liegenschaft EZ. 237, Katastralgemeinde H., der Beklagten begrenzt wird, öffentliches Gut... mehr lesen...
Die Kläger behaupten, sie und ihre Rechtsvorgänger seien seit urdenklichen Zeiten, auf alle Fälle seit mehr als 40 Jahren, im tatsächlichen Besitz und Genuß des Grundstückes Nr. 1329 KG. N. gewesen. Sie beantragen die Feststellung ihres Eigentumsrechtes zu je 1/8 Anteilen an diesem Grundstück und die Verpflichtung der Beklagten, zu erklären, daß sie in die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes der Kläger zu je 1/8 Anteil dieser Liegenschaft einwillige. Das Erstgericht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §312ABGB §1455
Rechtssatz: Ersitzung des Miteigentums ist möglich, sie führt im Zweifel zu Eigentum nach Kopfteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 92/66 Entscheidungstext OGH 21.04.1966 6 Ob 92/66 JBl 1966,564 = ImmZ 1967,215 = SZ 39/77 9 Ob 2020/96s Entscheidungstext OGH 16.10.1996 9 Ob 2020/96s nur: Ersitzung des Miteigent... mehr lesen...
Norm: ABGB §1455
Rechtssatz: Die Ersitzung an einem öffentlichen Gut ist ausgeschlossen, wenn die Ausübung von Nutzungsrechten daran verboten ist. Entscheidungstexte 6 Ob 171/63 Entscheidungstext OGH 16.10.1963 6 Ob 171/63 Veröff: SZ 36/130 = EvBl 1964/104 S 154 7 Ob 575/92 Entscheidungstext OGH 03.09.1992 7 Ob 575/92 ... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer des Grundstückes 3127 der EZ. 315 KG. K. Die Beklagten sind Eigentümer der Grundstücke 3126, 3128 und 3129 in der EZ. 1115 desselben Grundbuchs. Die langgestreckten und streifenförmigen Grundstücke Nr. 3127, 3128 und 3129 liegen nebeneinander auf einem von Nordwesten nach Südosten abfallenden Hang. Das Grundstück Nr. 3127 ist etwa 80 m lang und 6 m breit und grenzt mit seiner südöstlich gelegenen Schmalseite an eine Längsseite des querverlaufenden Grundstücke... mehr lesen...
Norm: ABGB §480ABGB §1455WWSGG allg
Rechtssatz: Ein Weiderecht kann durch Ersitzung nicht erworben werden. Entscheidungstexte 3 Ob 69/60 Entscheidungstext OGH 11.03.1960 3 Ob 69/60 Veröff: JBl 1960,606 = EvBl 1960/354 S 606 = SZ 33/32 5 Ob 633/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1978 5 Ob 633/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1455
Rechtssatz: Forderungen können nicht ersessen werden, ohne Rücksicht darauf, ob sie (wie zB das Bestandrecht) Besitzesschutz genießen oder nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 442/59 Entscheidungstext OGH 28.10.1959 2 Ob 442/59 Veröff: EvBl 1959/405 S 660 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0... mehr lesen...
Zum Gutsbestand der EZ. 520 KG. T. gehört das Grundstück 193/4 Wiese. Im B-Blatt der Grundbuchseinlage ist nur die Eigenschaft der Liegenschaft als öffentliches Gut ersichtlich gemacht. Nunmehr beantragt Hilda K. auf Grund der von der Finanzprokuratur namens der Republik Österreich ausgestellten Aufsandungserklärung vom 8. Mai 1958, in der festgehalten ist, daß Hilda K. das Grundstück außerbücherlich ersessen habe, und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes H. vom 9. Juli ... mehr lesen...
Norm: ABGB §290ABGB §1455GV §203AllgGAG §12GBG §22
Rechtssatz: Eigentumserwerb an öffentlichem Gut ist auch durch Ersitzung möglich. Zur grundbücherlichen Einverleibung braucht hier der sonst bei rechtsgeschäftlichen Verfügungen der Gebietskörperschaft erforderliche Verwaltungsakt über die Aufhebung des Gemeingebrauches nicht beigebracht zu werden. Solange aber im Grundbuche der Vormann der Ersitzungseigentümerin nicht aufscheint, kann auch das... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §480ABGB §492ABGB §1455
Rechtssatz: Zur Frage der Ersitzung von Wegdienstbarkeiten am gemeinschaftlichen Eigentum. Entscheidungstexte 1 Ob 595/53 Entscheidungstext OGH 02.12.1953 1 Ob 595/53 Veröff: JBl 1954,357 = SZ 26/289 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015128 ... mehr lesen...
Die Kläger beantragten, festzustellen, daß dem Beklagten kein Recht zustehe, über die Grundparzelle 1346/7, Grundbuch Go., der Kläger zu gehen, sowie dem Beklagten zu untersagen, in Zukunft über diese Grundparzelle zu gehen, ferner ihm zu gebieten, den Zaun an der Grenze zwischen Grundparzelle 1346/10 und Grundparzelle 1346/7 wieder zu schließen. Sie bringen vor, der Beklagte gehe seit einiger Zeit aus Bequemlichkeitsgrunden von seiner Grundparzelle 1346/10 über ihre Grundparzelle 134... mehr lesen...
Die Kläger verlangen von den Beklagten die Unterlassung jeder Störung des Rechtes der Kläger, mit landwirtschaftlichen Fuhrwerken auf dem zwischen dem Gemeindeweg und einer Kapelle gelegenen Grundstück zu fahren und dort zur Zeit der Heueinbringung Fuhrwerke abzustellen. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren bezüglich des behaupteten Abstellrechtes Folge, wies es aber hinsichtlich des Fahrrechtes ab. Infolge Berufung der Beklagten gegen den stattgebenden Teil des erstgerichtlichen... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §480ABGB §1455ForstG 1975 §33 Abs5Krnt WWSLG allgServitutenregulierungspatent 05.07.1853 RGBl 1853/130 allg
Rechtssatz: Die Ersitzung selbständiger Wegerechte an Waldgrundstücken ist durch das Servitutenregulierungspatent vom 05.07.1853, RGBl 1853/130 nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 996/36 Entscheidungstext OGH 15.12.1936 3 Ob 996/36 Veröff: SZ 18/21... mehr lesen...
Norm: ABGB §287ABGB §1452ABGB §1455ABGB §1472
Rechtssatz: Ersitzung von Dienstbarkeiten an Gemeindewegen. Entscheidungstexte 1 Ob 661/31 Entscheidungstext OGH 25.09.1931 1 Ob 661/31 SZ 13/185 6 Ob 753/80 Entscheidungstext OGH 17.12.1980 6 Ob 753/80 Auch; Beisatz: Eine Dienstbarkeit kann auch am öffentlichen Gut bestehen.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1452ABGB §1455JN §1
Rechtssatz: Zur Entscheidung über Klagen wegen Ersitzung der in den §§ 1 und 2 des kaiserlichen Patentes vom 05.07.1853, RGBl Nr 130, bezeichneten Walddienstbarkeiten, Weidedienstbarkeiten und Felddienstbarkeiten sind die Gerichte so lange berufen, als nicht bei den Agrarbehörden ein Verfahren wegen Ablösung oder Regulierung dieser Dienstbarkeiten anhängig gemacht wurde. Unersitzbarkeit von Dienstbarkeiten des Fu... mehr lesen...