Norm
ABGB §1455Rechtssatz
Nachträglicher Besitzverlust schadet dem Ersitzungsbesitzer ebensowenig wie der Umstand, daß er erst nach redlicher Vollendung der Ersitzungszeit zu einer formellen Willenserklärung nur dadurch veranlaßt wird, daß der Ersitzungsgegner wider Erwartens das schon ersessene Recht erst jetzt bestreitet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0034084Dokumentnummer
JJR_19770414_OGH0002_0070OB00549_7700000_005