Norm
ABGB §312Rechtssatz
Ersitzung des Miteigentums ist möglich, sie führt im Zweifel zu Eigentum nach Kopfteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0010128Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.10.2014