Norm
ABGB §1455Rechtssatz
Die Ersitzung an einem öffentlichen Gut ist ausgeschlossen, wenn die Ausübung von Nutzungsrechten daran verboten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0034090Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.11.2014