Entscheidungen zu § 1417 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

50 Dokumente

Entscheidungen 31-50 von 50

RS OGH 1983/12/20 5Ob306/82 (5Ob307/82), 1Ob511/86, 8Ob592/86, 1Ob2299/96m, 1Ob326/99v, 1Ob14/01t, 9

Norm: ABGB §1417
Rechtssatz: Unter Stundung ist die nachträgliche Hinausschiebung des Fälligkeitszeitpunktes durch Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner zu verstehen. Stundung hat somit den Eintritt der Fälligkeit und damit Schuldnerverzug zur Voraussetzung. Dies gilt auch für die von einem Teil der Lehre und der Rechtsprechung (EvBl 1957/318; JBl 1982,429) entwickelte "reine Stundung", bei der die eingetretene Fälligkeit nicht berührt ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1983

TE OGH 1983/12/20 5Ob306/82 (5Ob307/82)

Die R KG, deren persönlich haftender Gesellschafter Anton R war, mietete von der Klägerin eine Fernsprechanlage. Über das Vermögen dieser Gesellschaft und des Anton R wurde am 12. 3. 1980 das Ausgleichsverfahren und am 6. 6. 1980 der Anschlußkonkurs eröffnet. Die Klägerin begehrte mit den beiden am 1. 9. 1980 eingebrachten Klagen die Feststellung, daß ihr in den genannten Konkursen in der dritten Klasse der Konkursgläubiger zusätzlich zusätzlich zu einer anerkannten und festgestellt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.12.1983

RS OGH 1981/11/18 3Ob576/81

Norm: ABGB §1417ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Der Zeitpunkt des Eintritts des Schuldnerverzuges und des Fälligkeitsbeginnes und damit des Beginnes der Verjährungsfrist müssen nicht zusammenfallen. Entscheidungstexte 3 Ob 576/81 Entscheidungstext OGH 18.11.1981 3 Ob 576/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.11.1981

TE OGH 1981/3/18 1Ob515/81

Die Beklagten sind Miteigentümer und Wohnungseigentümer der aus zwei Einheiten bestehenden Wohnhausanlage EZ 546 KG N, Haus N-Straße 9, mit deren Errichtung sie den Kläger als Baumeister und Generalunternehmer im Jahre 1971 durch ihren bevollmächtigten Architekten, Dipl.-Ing. Sepp S, beauftragten. Der Kläger begehrt mit der am 1. Dezember 1977 eingebrachten Klage von den Beklagten zur ungeteilten Hand Zahlung eines restlichen Werklohns von 2 608 658.13 S samt Anhang als offenen Sald... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.03.1981

TE OGH 1977/2/3 7Ob745/76 (7Ob746/76, 7Ob747/76, 7Ob748/76, 7Ob749/76, 7Ob750/76, 7Ob751/76, 7Ob752/

Die Kläger begehren mit den zwischen dem 16. April 1976 und dem 25. Mai 1976 eingebrachten und zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen gemäß § 25 WEG 1975 die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes entsprechend den Anteilen am Nutzwert der Liegenschaft EZ 361 KG S sowie ihres Wohnungseigentums. Die Beklagte ist grundbücherliche Eigentümerin dieser Liegenschaft und Wohnungseigentumsorganisatorin hinsichtlich der dort mit Förderungsmitteln errichteten Wohnhausanlag... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.02.1977

RS OGH 1977/2/3 7Ob696/76 (7Ob697/76 -7Ob767/76), 1Ob755/77 (1Ob756/77), 5Ob269/00w, 5Ob37/13x

Norm: ABGB §1298ABGB §1334ABGB §1417WEG §25
Rechtssatz: Die Klage gemäß § 25 WEG 1975 ersetzt eine allenfalls erforderliche Mahnung, ohne dass sich der beklagte Wohnungseigentümerorganisator auf mangelndes Verschulden im Sinne § 1298 ABGB berufen kann, weil die vertragliche Leistungspflicht unabhängig von einem solchen eintreten und nach österreichischem Recht im allgemeinen objektiver Verzug genügt, um die Verzugsfolgen eintreten zu lassen (Wo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1977

RS OGH 1977/2/3 7Ob696/76 (7Ob697/76 - 7Ob767/76)

Norm: ABGB §904 IIIABGB §1334ABGB §1417WEG §23 Abs2WEG §25 Abs1
Rechtssatz: Zur Fälligstellung der nicht kalendermässig bestimmbaren Leistungen gemäß § 23 Abs 2 WEG 1975 bedarf es gemäß §§ 1334 und 1417 ABGB der Mahnung. Entscheidungstexte 7 Ob 696/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 696/76 Veröff: Wo-Si 1978 1/E 39 = EvBl 1977/247 S 583 = ImmZ 1978,72 = SZ 50/15 = Wo-Si 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1977

RS OGH 1973/10/4 6Ob188/73, 5Ob306/82 (5Ob307/82), 2Ob682/86, 8Ob592/86, 7Ob578/92, 8Ob28/93, 4Ob211

Norm: ABGB §904 IABGB §1333ABGB §1417
Rechtssatz: In aller Regel, vor allem dann, wenn sie nach Eintritt der Fälligkeit bewilligt wurde, schiebt die Stundung nur die Geltendmachung nicht die Fälligkeit einer Forderung hinaus. Entscheidungstexte 6 Ob 188/73 Entscheidungstext OGH 04.10.1973 6 Ob 188/73 5 Ob 306/82 Entscheidungstext OGH 20.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.10.1973

RS OGH 1973/9/11 4Ob555/73

Norm: ABGB §1333ABGB §1417HGB §353
Rechtssatz: Wird eine fällige Schuld nachträglich gestundet, so wird hiedurch die Pflicht zur Entrichtung von Zinsen gewöhnlich nicht beseitigt. Im Zweifel ist nur die Beitreibung hinausgeschoben. Entscheidungstexte 4 Ob 555/73 Entscheidungstext OGH 11.09.1973 4 Ob 555/73 European Case Law Identifie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1973

RS OGH 1967/4/19 5Ob73/67, 8Ob212/67, 4Ob521/68 (4Ob522/68), 1Ob283/71, 6Ob188/73, 5Ob306/82 (5Ob307

Norm: ABGB §1333ABGB §1417
Rechtssatz: Durch Stundung wird die frühere Fälligkeit nicht beseitigt (ebenso schon 2 Ob 48/57). Entscheidungstexte 5 Ob 73/67 Entscheidungstext OGH 19.04.1967 5 Ob 73/67 8 Ob 212/67 Entscheidungstext OGH 01.09.1967 8 Ob 212/67 4 Ob 521/68 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.04.1967

TE OGH 1963/10/17 2Ob197/63

Der am 7. Juli 1900 geborene F. D., der Gatte der Klägerin, ist am 30. März 1946 (gelegentlich ist das Datum mit 31. März 1946 bezeichnet) bei einem Verkehrsunfall durch das Verschulden des F. S. tödlich verunglückt. Im Vorprozesse des Erstgerichtes ist die beklagte Partei als Halterin des von F. S. geführten Lastkraftwagens verurteilt worden, der Klägerin den Betrag von 751 S 19 g sowie für die Zeit vom 1. April 1946 bis 30. Juni 1947 eine Monatsrente von je 65 S zu bezahlen; des wei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.10.1963

RS OGH 1963/10/17 2Ob197/63, 8Ob84/77, 1Ob737/82, 8Ob48/84, 2Ob79/97z, 1Ob155/97v

Norm: ABGB §988ABGB §1325 D4ABGB §1327 dABGB §1417
Rechtssatz: Bei wesentlicher Geldentwertung kann der nach § 1327 ABGB ersatzberechtigte Hinterbliebene vom Schädiger die Aufwertung seiner Rente verlangen (vgl SZ IV/65). Das Ausmaß dieser Erhöhung kann je nach den Grundlagen der seinerzeitigen gerichtlichen Festsetzung der Rente oder der seinerzeitigen Vereinbarung auch aus dem Verhältnisse der seinerzeit angenommenen Dienstbezüge zu den nunme... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.10.1963

RS OGH 1962/12/19 6Ob330/62 (6Ob331/62)

Norm: ABGB §904 IABGB §1417
Rechtssatz: Wenngleich § 1417 ABGB eine Ausdehnung der im § 904 ABGB für Kontraktsobligationen gegebenen Regeln über die Erfüllungszeit auch auf ausservertragliche Obligationen grundsätzlich zuläßt, so darf doch in der letzteren Gesetzesstelle genannten Fällen nur die Erfüllungszeit, nicht aber die Erfüllung selbst im ungewissen gelassen sein. Es muß also vor allem eine unbedingte Verpflichtung festgestellt sein, dan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1962

RS OGH 1958/6/4 2Ob158/58

Norm: ABGB §1333ABGB §1334ABGB §1417
Rechtssatz: In der vom Gläubiger gewährten Stundung liegt im Zweifel nur eine bedingte Nachsicht der Verzugsfolgen. Erfüllt der Schuldner auch nicht innerhalb der neuen Frist, so kann der Gläubiger alle Rechte wegen Versäumung des ursprünglichen Termines geltend machen. Entscheidungstexte 2 Ob 158/58 Entscheidungstext OGH 04.06.1958 2 Ob 158/5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1958

RS OGH 1956/10/2 4Ob71/56

Norm: ABGB §1417AngG §16 IIIKollVG §2 Abs1
Rechtssatz: 1) Wenn für die Fälligkeit einer Sonderzahlung ein Stichtag normiert ist und der Dienstnehmer zu diesem Zeitpunkt nicht mehr beschäftigt ist, besteht auch kein Anspruch auf den aliquoten Teil der Sonderzahlung. 2) Die Leistung einer kollektivvertraglichen Sonderzahlung ist mit schuldtilgender Wirkung auch früher als zu dem im Kollektivvertrag normierten Zeitpunkt möglich. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.1956

RS OGH 1954/2/10 1Ob80/54

Norm: ABGB §905 IDABGB §914ABGB §1417
Rechtssatz: Die Verpflichtung, einen Wechsel mit einem bestimmten Fälligkeitsdatum auszustellen, beinhaltet auch die Verpflichtung, die Wechselsumme an dem vereinbarten Fälligkeitstag zu bezahlen. Entscheidungstexte 1 Ob 80/54 Entscheidungstext OGH 10.02.1954 1 Ob 80/54 European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1954

RS OGH 1953/3/18 3Ob185/53, 7Ob603/88

Norm: ABGB §1417
Rechtssatz: § 1417 ABGB gilt für den Bereich des Handelsrechtes nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 185/53 Entscheidungstext OGH 18.03.1953 3 Ob 185/53 7 Ob 603/88 Entscheidungstext OGH 30.07.1988 7 Ob 603/88 Vgl aber; Beisatz: Wird eine Rechnung im Einvernehmen der Vertragspartner (hier: Kaufleute) an eine... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1953

TE OGH 1951/6/14 3Ob333/51

Nach den Feststellungen des Erstgerichtes hat die beklagte Partei im Jahre 1947 dem Kläger den Auftrag erteilt, zwei Kunststeingrabeinfassungen und Deckel hiezu für die ihr gehörigen Gräber auf dem Friedhof in M. zu errichten. Der Kläger hat diesen Auftrag zur Zufriedenheit ausgeführt. Über den Auftrag hat der Kläger einen Bestellschein ausgefertigt, der von der Beklagten nicht unterschrieben wurde. Am 13. April 1948 wurde nach mehrmaligen vorhergegangenen Verhandlungen vom Kläger der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.06.1951

RS OGH 1950/2/8 1Ob56/50, 1Ob95/67, 8Ob204/70, 1Ob225/70, 1Ob46/73, 1Ob185/73, 7Ob680/78, 1Ob533/79,

Norm: ABGB §904 IIABGB §1170ABGB §1415ABGB §1417
Rechtssatz: Über den Zeitpunkt der Fälligkeit des Entgeltes beim Werkvertrag; kein Aufdrängen einer a - conto Zahlung. Entscheidungstexte 1 Ob 56/50 Entscheidungstext OGH 08.02.1950 1 Ob 56/50 Veröff: SZ 23/26 1 Ob 95/67 Entscheidungstext OGH 18.05.1967 1 Ob 95/67 B... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.02.1950

TE OGH 1950/2/8 1Ob56/50

Die Klägerin hatte im September und im Oktober 1947 über Auftrag der Beklagten in deren Unternehmen einen Lastenaufzug montiert. Nachdem am 15. November 1947 die Überprüfung der Arbeit erfolgt war, überwies der Beklagte am 28. November 1947 der Klägerin einen Betrag von 4000 S a conto der von ihr erbrachten Leistungen. Die Klägerin lehnte jedoch die Annahme des Betrages mit der Begründung: ab, daß sie die Rechnung noch nicht fertiggestellt habe und hiezu infolge Arbeitsüberhäufung auch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.02.1950

Entscheidungen 31-50 von 50