Entscheidungen zu § 1417 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

50 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 50

TE OGH 2006/11/21 4Ob163/06h

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Entscheidung | OGH | 21.11.2006

TE OGH 2006/8/3 8Ob95/06p

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Entscheidung | OGH | 03.08.2006

TE OGH 2003/3/20 8Ob184/02w

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Entscheidung | OGH | 20.03.2003

TE OGH 2001/9/5 9ObA77/01s

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Entscheidung | OGH | 05.09.2001

TE OGH 2000/11/7 5Ob269/00w

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Entscheidung | OGH | 07.11.2000

TE OGH 1999/10/27 7Ob237/99z

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Entscheidung | OGH | 27.10.1999

TE OGH 1998/1/27 1Ob155/97v

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Entscheidung | OGH | 27.01.1998

TE OGH 1997/5/26 2Ob79/97z

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Entscheidung | OGH | 26.05.1997

TE OGH 1996/12/16 1Ob2299/96m

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Entscheidung | OGH | 16.12.1996

RS OGH 1996/11/12 4Ob2265/96h

Norm: ABGB §903ABGB §904 IABGB §1417ABGB §1496
Rechtssatz: Die nicht auf einer Vereinbarung beruhende Setzung eines Zahlungszieles in einer Rechnung ist eine sogenannte "reine Stundung", so daß vor dem Erreichen des Zahlungszieles die Forderung nicht geltend gemacht werden kann, und der Lauf der Verjährungsfrist gehemmt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 2265/96h Entscheidungstext OGH 12.11.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1996

TE OGH 1996/11/12 4Ob2265/96h

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Entscheidung | OGH | 12.11.1996

RS OGH 1996/5/29 4Ob2009/96m

Norm: ABGB §1062ABGB §1400 BABGB §1414ABGB §1417BGB §364BGB §783
Rechtssatz: Da das Akkreditiv nur zahlungshalber eröffnet wird, bleibt der Bestand der Kausalforderung aus dem Valutaverhältnis unberührt. Diese geht erst durch die Zahlung des Akkreditivbetrages unter. Die Durchsetzbarkeit der Kausalforderung wird hingegen bereits durch die Vereinbarung der Akkreditivklausel in einer mit der Stundung vergleichbaren, wenn auch nicht identischen We... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1996

TE OGH 1996/5/29 4Ob2114/96b

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Entscheidung | OGH | 29.05.1996

TE OGH 1996/5/29 4Ob2009/96m

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Entscheidung | OGH | 29.05.1996

TE OGH 1993/12/22 8Ob28/93

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Entscheidung | OGH | 22.12.1993

TE OGH 1992/8/27 3Ob70/92

Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 17.7.1986 wurde der Verpflichtete zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 5.146,-- an die betreibende Partei, seine geschiedene Gattin, verpflichtet. Diese Unterhaltsverpflichtung wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 2.6.1987 auf S 5.700,-- erhöht. Als die betreibende Partei zur Hereinbringung dieses Unterhalts Exekution führte, brachte der Verpflichtete gegen sie eine Klage auf Festst... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.08.1992

TE OGH 1992/7/9 7Ob578/92

Entscheidungsgründe: Mit Kreditvertrag vom 1.Februar 1990 gewährte die klagende Partei der W***** KG einen mit 29.Jänner 1995 befristeten Betriebsmittelkredit, für den der Beklagte, Dipl.Ing.Johann O***** und Dr.Walter W***** die Haftung als Bürgen und Zahler übernommen haben. Nach den Bestimmungen des Kreditvertrages ist der Kreditgeber berechtigt, den gesamten Kredit sofort fällig zu stellen, wenn unter anderem in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers oder denen de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.07.1992

TE OGH 1991/1/30 3Ob115/90 (3Ob116/90)

Entscheidungsgründe: Der Kläger verpflichtete sich mit Scheidungsvergleich vom 21. Mai 1964 vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zu 14 Cg 130/64, der Beklagten ab 15. Juni 1964 einen monatlichen Unterhalt von S 1.500,--, zahlbar jeweils bis zum 15. eines jeden Monates im vorhinein, zu bezahlen. Auf Grund dieses Titels wurde der Beklagten mit Beschluß vom 27. Dezember 1989 zu 10 E 9850/89 vom Erstgericht die Fahrnisexekution zugunsten der vom Juli 1984 bis Dezember 1989 f... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.01.1991

RS OGH 1991/1/30 3Ob115/90 (3Ob116/90), 3Ob70/92, 7Ob237/99z

Norm: ABGB §91 C6ABGB §1417EheG §66EheG §72
Rechtssatz: Das Wiederaufleben der Unterhaltspflicht, die wegen der eingegangenen Lebensgemeinschaft ruhte, tritt nicht schon mit deren tatsächlicher Auflösung ein, sondern erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Unterhaltsberechtigte vom Schuldner Unterhalt eingemahnt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 115/90 Entscheidungstext OGH 30.01.1991 3 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1991

RS OGH 1989/2/23 7Ob526/89, 8Ob95/06p

Norm: ABGB §863 JABGB §1417ABGB §904 III
Rechtssatz: Liegt eine Vereinbarung über eine Befristung der jeweiligen Überziehungskreditbeträge nicht vor, so sind diese Überziehungskreditbeträge gemäß § 904 ABGB sofort fällig und gemäß § 1417 ABGB nach erfolgter Mahnung jederzeit zurückforderbar. Die Tatsache, daß jemandem, der einen befristeten Kredit aufgenommen hat, in bestimmten Fällen eine Überziehung des Kredites bewilligt wird, läßt noch nich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1989

TE OGH 1989/2/23 7Ob526/89

Entscheidungsgründe: Die MT Textil-Möbel-Gesellschaft m.b.H. war persönlich haftende Gesellschafterin der MT Textil-Möbel-Gesellschaft m.b.H. & Co. Gegen beide Gesellschaften wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 24. Jänner 1986, S 4 und 5/86, der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerinnen hatten bei der Beklagten Kredite aufgenommen. In den letzten 6 Monaten vor Konkurseröffnung erfolgten auf die Kredite Rückzahlungen v... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.1989

TE OGH 1987/5/21 8Ob592/86

Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und dessen am 17. Februar 1983 verstorbene Ehegattin Elisabeth S*** nahmen seit 1969 bei der Beklagten Kontokorrentkredite und Hypothekardarlehen in Anspruch. Der Zweitkläger ist als eingeantworteter Alleinerbe nach Elisabeth S*** deren alleiniger Rechtsnachfolger. Am 12. Jänner 1984 beglichen die Kläger im Rahmen einer Umschuldung den ihnen von der Beklagten vorgeschriebenen aushaftenden Betrag von mehr als 6 Millionen Schilling zur Gänze. Im v... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.05.1987

RS OGH 1987/2/12 8Ob503/87

Norm: ABGB §904 IABGB §1417
Rechtssatz: Aus dem bloßen Zuwarten mit der Klageführung während einer Zeit, innerhalb welcher Sanierungsmaßnahmen des Betriebes der Beklagten in Aussicht standen, könnte allenfalls auf ein schonendes Vorgehen der Klägerin, nicht aber auf eine stillschweigende Verlängerung einer die Fälligkeit hinausschiebenden (ändernden) Stundung oder auch nur eine bloß die Geltendmachung hinausschiebende reine Stundung geschlossen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1987

TE OGH 1987/2/12 8Ob503/87

Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von den Beklagten die Bezahlung von 600.000 S s.A. Sie habe ihnen am 11.Jänner 1979 einen Hypothekarkredit von 600.000 S gegen Einverleibung einer Höchstbetragshypothek von 1,000.000 S ob der Liegenschaft EZ 147 KG Reiterndorf, Grundbuch Bad Ischl, gewährt. Für diesen Kredit seien 9 % Zinsen und 5 % Verzugszinsen zu leisten. Die ursprüngliche Laufzeit des Kredites bis 30.November 1983 sei bis 20.Dezember 1984 verlängert worden. Seit diese... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.02.1987

TE OGH 1986/4/9 1Ob511/86

Entscheidungsgründe: Dem Erstbeklagten wurde über seinen Antrag vom 15.9.1976 von der klagenden Partei zur Durchführung von Verbesserungsarbeiten in der Wohnung Wien 7., Richtergasse 1 A/7, im Sinne des Wohnungsverbesserungsgesetzes 1969, BGBl Nr 426, ein Kredit von S 384.500 eingeräumt. Der Kredit war in 19 halbjährlich gleichen aufeinander folgenden Teilbeträgen von je S 31.205 am 20.5. und 20.11. eines jeden Jahres, beginnend mit 20.5.1977, zu bezahlen. In der Folge wurde aller... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.04.1986

TE OGH 1985/7/10 8Ob12/85

Begründung: Der Beklagte verschuldete am 26.Juli 1978 einen Verkehrsunfall, bei welchem Friedolin E verletzt wurde. Die Klägerin hat als Haftpflichtversicherer des Beklagten am 15. Oktober 1978 gegen diesen ein Versäumungsurteil erwirkt, worin unter anderem festgestellt wurde, daß er der Klägerin hinsichtlich sämtlicher in Zukunft zu erbringenden Leistungen ersatzpflichtig sei. Die Klägerin hatte sich hiebei auf eine Leistungsfreiheit nach Art.8 Abs 1 Z.1 AKHB berufen. Im Verfahren ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.07.1985

RS OGH 1985/6/20 6Ob601/85, 8Ob12/85

Norm: ABGB §1417
Rechtssatz: Die Leistungsklage ersetzt die Einmahnung. Entscheidungstexte 6 Ob 601/85 Entscheidungstext OGH 20.06.1985 6 Ob 601/85 Veröff: RdW 1986,43 = SZ 58/108 8 Ob 12/85 Entscheidungstext OGH 10.07.1985 8 Ob 12/85 Vgl auch European Case Law Ident... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.1985

TE OGH 1984/12/6 8Ob48/84

Entscheidungsgründe: Am 3. August 1973 ereignete sich gegen 15.40 Uhr im 12. Wiener Gemeindebezirk im Bereich der Kreuzung Breitenfurterstraße - Sonnergasse ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fußgänger und der Erstbeklagte als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W***** beteiligt waren. Die Drittbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Der Erstbeklagte fuhr mit dem PKW auf der Breitenfurterstraße stadtauswärts und stieß dabei den Kläger, der als Fußgänger... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.12.1984

RS OGH 1984/3/14 1Ob552/84, 8Ob184/02w

Norm: ABGB §1417ZPO §116 IV
Rechtssatz: Der vom Prozeßgericht bestellte Abwesenheitskurator ist auch zur Empfangnahme der in der Klage gelegenen Mahnung berechtigt, wenn auch die Fälligkeit der Forderung von einer Mahnung abhängt. RG vom 05.02.1940, VIII 97/39 Entscheidungstexte 1 Ob 552/84 Entscheidungstext OGH 14.03.1984 1 Ob 552/84 Vgl aber; Beisatz: Der Wirkungsbereich d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.1984

TE OGH 1984/3/14 1Ob552/84

Die Kläger sind Eigentümer des Hauses Innsbruck, G-Straße 9; die Beklagte ist Mieterin einer im zweiten Stock des Hauses gelegenen Wohnung. Mietzinsrückstände, die zum Zeitpunkt der Einbringung der auf § 1118 ABGB gestützen Räumungsklage am 9. 12. 1977 in der Höhe von 40 054.64 S bestanden, sind während des Verfahrens bezahlt worden. Ab 1. 4. 1981 leistete die Beklagte aber erneut keine Zinszahlungen mehr. Dadurch entstand ein neuer Mietzinsrückstand in der Höhe von 35 536.10 S. Die... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.03.1984

Entscheidungen 1-30 von 50