RS OGH 1996/11/12 4Ob2265/96h

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Veröffentlicht am 12.11.1996
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Rechtssatz

Die nicht auf einer Vereinbarung beruhende Setzung eines Zahlungszieles in einer Rechnung ist eine sogenannte "reine Stundung", so daß vor dem Erreichen des Zahlungszieles die Forderung nicht geltend gemacht werden kann, und der Lauf der Verjährungsfrist gehemmt ist.

Entscheidungstexte

  • RS0107114">4 Ob 2265/96h
    Entscheidungstext OGH 12.11.1996 4 Ob 2265/96h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107114

Dokumentnummer

JJR_19961112_OGH0002_0040OB02265_96H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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