Entscheidungsgründe: Die Klägerin beauftragte die Beklagte am 15. 5. 2005, den Zahnriemen an ihrem PKW bei einem Kilometerstand von 92.195 zu tauschen. Infolge eines Risses bereits nach (weiteren) 31.651 km musste der Zahnriemen am 25. 7. 2006 von der Beklagten abermals getauscht werden. Im Mai 2008 riss nach weiteren 36.584 km der Zahnriemen erneut, wodurch nun auch ein Motorschaden verursacht wurde. Die Zahnriemenrisse sind unüblich und auf eine vorzeitige Materialermüdung zurückz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 CABGB §1414BTVG §16
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 16 BTVG ist dahin zu verstehen, dass bloß eine Zession zahlungshalber angeordnet ist, mit der die Ansprüche des Erwerbers gegen den Bauträger zusätzlich abgesichert werden sollen. Entscheidungstexte 8 Ob 70/08i Entscheidungstext OGH 05.08.2008 8 Ob 70/08i 3 Ob 227/11w ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erwarb von der Bauträgergesellschaft und nunmehrigen Gemeinschuldnerin 2002 eine Wohnung samt Kfz-Stellplatz zu einem Kaufpreis von 998.232,60 EUR. Mit seiner noch vor Konkurseröffnung eingebrachten Klage begehrte der Kläger bei einer behaupteten Gesamtforderung von 159.899,40 EUR zunächst „aus Gründen der anwaltlichen Vorsicht" nur 140.012,52 EUR sA. Er stützt dies im Wesentlichen darauf, dass er Anspruch auf Übergabe der Wohnung bis spätestens 31. 5. 2003... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Rechtsvorgänger der Beklagten verpflichtete sich gegenüber seinen Eltern, der Klägerin und den verstorbenen Vater, im Übergabsvertrag vom 2. Juli 1959 zur Leistung eines detailliert umschriebenen „Wohnungs- und Naturalauszugs", der neben dem lebenslänglichen unentgeltlichen Wohnrecht an bestimmten Räumen des übergebenen Hauses samt bestimmter Mitbenützungsrechte auch die Erbringung detailliert beschriebener Verpflegungs- und Pflegeleistungen umfasste. Die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage - an den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO) - auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen F... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ab: Die Vorinstanzen wiesen das Klag... mehr lesen...
Begründung: Die außerordentliche Revision der Zweitbeklagten bekämpft nicht die Auffassung des Berufungsgerichts, dass es im Fall der nachträglichen Übertragung der Pfandsache vom Personalschuldner auf eine weitere Person einer Vorausklage gegen den persönlichen Schuldner nicht bedürfe und § 466 ABGB dem Gläubiger ein Wahlrecht einräume, ob er Personal- oder Sachschuldner zuerst in Anspruch nehme. Sie vertritt jedoch die Auffassung, die Klägerin hätte sich nicht ausreichend bemüht,... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat im Auftrag der Beklagten auf deren Betriebsgelände Spenglerarbeiten zur Überdachung einer Manipulationsfläche durchgeführt. Sowohl beim Vergabegespräch am 25. 9. 2000 als auch bei einer weiteren Besprechung am 26. 9. 2000 wurde zwischen Vertretern der Streitteile besprochen, dass die Blechdachfläche in rotbrauner Farbe ausgeführt werden soll. Zunächst fiel nicht auf, dass weißgraue Bleche angeliefert wurden, weil dies für jene Flächen keine Rolle spielte, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine damalige Ehefrau schlossen am 8. August 1996 anlässlich der Scheidung ihrer Ehe (gemäß § 55a EheG) einen gerichtlichen, pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich mit ua folgendem Inhalt: Der Kläger und seine damalige Ehefrau schlossen am 8. August 1996 anlässlich der Scheidung ihrer Ehe (gemäß Paragraph 55 a, EheG) einen gerichtlichen, pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich mit ua folgendem Inhalt: 1.) Das Recht, die mj Tochter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die A***** GmbH, über die am 24. 11. 1996 der Konkurs eröffnet wurde und in der Folge als Gemeinschuldnerin bezeichnet wird, war bis 1995 Eigentümerin des Sporthotels A***** in Saalfelden. Die Gemeinschuldnerin beabsichtigte, die Hotelanlage zu vermarkten. Zu diesem Zwecke wurde der Verein Marco P***** (in der Folge Verein) gegründet. Vereinszweck war der Verkauf von sogenannten Ferienwohnrechten, also zeitlich begrenzter Nutzungsrechte an bestimmten Hotelzimme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die A***** GmbH (über deren Vermögen am 24. 11. 1996 der Konkurs eröffnet wurde und die daher im Folgenden der Einfachheit halber nur mehr Gemeinschuldnerin genannt wird) war bis 26. 7. 1995 Eigentümerin des Sporthotels A*****. Zur Vermarktung dieser Hotelanlage wurde der Verein M***** (in der Folge: Verein) gegründet, dessen Vereinszweck im Verkauf von sog. Ferienwohnrechten, d.s. zeitlich begrenzte Nutzungsrechte an bestimmten Hotelzimmern und -appartements, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte hat ihre Revision mit dem an das Berufungsgericht gerichteten Antrag verbunden, den Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision dahin abzuändern, dass die Revision zugelassen werde. Ein derartiger Antrag ist jedoch in Räumungsstreitigkeiten nicht vorgesehen (§ 502 Abs 5, § 508 Abs 1 ZPO), vielmehr ist gemäß § 505 Abs 4, § 502 Abs 5 Z 2 ZPO eine außerordentliche Revision zu erheben. In diesem Sinn hat die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Bank-Aktiengesellschaft gewährte dem Beklagten, einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen deutschen Staatsangehörigen, am 14. Juni 1991 einen in Monatsraten von 30.000 S abzustattenden Hypothekarkredit zur Anschaffung einer Liegenschaft, zu dessen Besicherung auf dieser Liegenschaft ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von 3,6 Mio S einverleibt wurde, sowie einer später in Konkurs geratenen Gesellschaft mbH (im folgenden nur Gesellschaft),... mehr lesen...
Norm: ABGB §1414
Rechtssatz: Die Leistung an Zahlungs Statt (datio in solutum) ist die mit Willen beider Parteien anstelle der ursprünglichen Leistung tretende Erfüllungshandlung, die zugleich die Leistungspflicht ändert. Das Schuldverhältnis erlischt durch die Hingabe und Übernahme des Ersatzgegenstands (auch einer Forderung), weil sich der Gläubiger für befriedigt erklärt und somit das Gläubigerinteresse erfüllt wird. Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1414
Rechtssatz: Die Hingabe an Zahlungs Statt gilt als entgeltliches Geschäft. Deshalb finden insoweit die Grundsätze der Gewährleistung und der Haftung wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Werts Anwendung, sofern nach der Auffassung der Parteien die Ersatzleistung der ursprünglich vorgesehenen Leistung (subjektiv) gleichwertig sein soll. Entscheidungstexte 1 Ob 183/98p ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verpflichtete sich (als dortiger Beklagter) in dem am 26. November 1962 abgeschlossenen gerichtlichen Unterhaltsvergleich gegenüber seiner geschiedenen Ehegattin (im folgenden nur Mutter des Beklagten) und den drei gemeinsamen Kindern - darunter der Beklagte - zu monatlichen Unterhaltsleistungen. Er sollte der Mutter des Beklagten ab Rechtskraft der Scheidung einen monatlichen Unterhalt von 2.150 S sowie einmal jährlich einen weiteren, nicht auf die... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 15.6.1995 einen Vertrag, wonach sich die Klägerin verpflichtete, für einen Werklohn von DM 272.700,-- Tauchtanks und Behälter für die Beklagte herzustellen. Art 9 des Vertrages trägt die Überschrift "Regelung der Streitigkeiten" und lautet: Die Parteien schlossen am 15.6.1995 einen Vertrag, wonach sich die Klägerin verpflichtete, für einen Werklohn von DM 272.700,-- Tauchtanks und Behälter für die Beklagte herzustellen. Artikel 9, des Vertr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1062ABGB §1400 BABGB §1414ABGB §1417BGB §364BGB §783
Rechtssatz: Da das Akkreditiv nur zahlungshalber eröffnet wird, bleibt der Bestand der Kausalforderung aus dem Valutaverhältnis unberührt. Diese geht erst durch die Zahlung des Akkreditivbetrages unter. Die Durchsetzbarkeit der Kausalforderung wird hingegen bereits durch die Vereinbarung der Akkreditivklausel in einer mit der Stundung vergleichbaren, wenn auch nicht identischen We... mehr lesen...
Norm: ABGB §1062ABGB §1400 BABGB §1414BGB §364BGB §783
Rechtssatz: Durch die Eröffnung des Akkreditivs erlischt der Anspruch des Begünstigten aus dem Grundgeschäft noch nicht; das Akkreditiv wird zahlungshalber eröffnet. Der Begünstigte muß daher zunächst versuchen, seine Forderung im Wege des Akkreditivs einzuziehen; wenn dies aber mißlingt, kann er sich direkt an den Akkreditivauftraggeber halten. Zur Geltendmachung bedarf es einer vorherigen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1414WG Art17 D
Rechtssatz: Hat der Gläubiger die Kausalforderung abgetreten und wurde der Schuldner davon nach Begebung des Wechsels jedoch vor Zahlung verständigt, ist, sofern sich der Wechsel noch beim ersten Wechselnehmer (dem Partner des Grundgeschäftes) befindet, der Schuldner (=Zessus) verpflichtet, die Honorierung des Wechsels wegen der veränderten Rechtszuständigkeit zu verweigern. Dazu ist er wechselrechtlich auch in der La... mehr lesen...
Norm: ABGB §1414
Rechtssatz: Die Abtretung einer Forderung an Zahlungs Statt bewirkt das Erlöschen der ursprünglichen Forderung. Diese lebt nur wieder auf bei Aufhebung des Abtretungsvertrages (zB Irrtum, Wandlung) - so bereits SZ 51/68. Entscheidungstexte 3 Ob 157/93 Entscheidungstext OGH 23.03.1994 3 Ob 157/93 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: ABGB §906ABGB §1414ZPO §410
Rechtssatz: Wird dem Schuldner eine Lösungsbefugnis eingeräumt, schuldet er im Gegensatz zur Wahlschuld nur eine bestimmte Leistung, ihm steht das Recht zu, anstelle der geschuldeten eine andere Leistung mit schuldbefreiender Wirkung zu erbringen. Die Lösungsbefugnis unterscheidet sich von einer Leistung an Zahlungs Statt dadurch, dass das alte Schuldverhältnis nicht durch ein neues ersetzt wird. Es liegt vielm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 1 Cg 70/88 des Erstgerichtes begehrte die Klägerin aufgrund ihres Eigentumes von der Bankkommanditgesellschaft W***** & Co (nunmehr durch Firmenänderung Kommanditgesellschaft W***** & Co; im folgenden Kommanditgesellschaft) und dem Beklagten als deren Komplementär die Herausgabe des von der Kommanditgesellschaft ausgegebenen Sparbuches Nr.***** mit einem Einlagestand von S 200.000,-- per 5.10.1984 und des Sparbuches Nr.***** der Zentralspa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloß mit der beklagten GmbH am 5.4.1986 einen den Betrieb des Gastgewerbeunternehmens namens ***** betreffenden Vertrag; dabei traten der Kläger als "Geschäftsherr" und die beklagte GmbH als "Verwalter" auf. Die beklagte GmbH, die zum Betrieb des Unternehmens keine gewerberechtliche Befähigung besaß, verpflichtete sich, das Unternehmen unter der Aufsicht und Kontrolle des Klägers als Geschäftsherr auf eigene Rechnung zu führen und zu verwalten; ihr wurde das... mehr lesen...