Rechtssatz
Die Abtretung einer Forderung an Zahlungs Statt bewirkt das Erlöschen der ursprünglichen Forderung. Diese lebt nur wieder auf bei Aufhebung des Abtretungsvertrages (zB Irrtum, Wandlung) - so bereits SZ 51/68.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0033217Im RIS seit
23.03.1994Zuletzt aktualisiert am
16.02.2026