RS OGH 2025/11/26 3Ob157/93; 6Ob212/24f

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Veröffentlicht am 23.03.1994
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Rechtssatz

Die Abtretung einer Forderung an Zahlungs Statt bewirkt das Erlöschen der ursprünglichen Forderung. Diese lebt nur wieder auf bei Aufhebung des Abtretungsvertrages (zB Irrtum, Wandlung) - so bereits SZ 51/68.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0033217

Im RIS seit

23.03.1994

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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