Norm: ABGB §140 Bc
Rechtssatz: Ein suchtkranker Unterhaltspflichtiger ist aufgrund seiner Erwerbsobliegenheit gehalten, seine Sucht mit allen Kräften zu bekämpfen und sich der notwendigen Entziehungsbehandlung zu unterziehen. Eine Verletzung dieser Obliegenheit kann dem Unterhaltspflichtigen aber nur dann zugerechnet werden, wenn er die Notwendigkeit der Behandlung erkennt und die Fähigkeit besitzt, nach dieser Einsicht zu handeln. Diese Überle... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbFamLAG §12aEStG 1988 §33 Abs1EStG 1988 §33 Abs4 Z3 litb
Rechtssatz: Hinter den in § 33 Abs 1 EStG seit 1. 1. 2005 enthaltenen Formeln stehen nach wie vor Grenzsteuersätze, die sich lediglich in anderer mathematischer Form (Bruchrechnung) und unter Hinzurechnung der (summierten Höchst-)Steuer aus den darunter liegenden Klassen ergeben. Entscheidungstexte 6 Ob 44/0... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 Bb
Rechtssatz: Die Heranziehung der letzten drei, vor der Unterhaltsbemessung durch das Erstgericht liegenden, abgeschlossenen Wirtschaftsjahre kann das Bild der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners verfälschen, würde doch im vorliegenden Fall dem geringeren Einkommen in der Phase des Unternehmensaufbaus ein viel zu hohes Gewicht für die Zukunft beigemessen. Es ist dann vielmehr von einer gesicherten Erwerbsba... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 Bb
Rechtssatz: Die geldwerte Leistung muss - wie im Einkommenssteuerrecht (§ 15 Abs 2 EStG 1988) - Zuwendungscharakter haben, um als Sachbezug des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt zu werden (arg „Leistung"; Einkommensersatzfunktion). Entscheidungstexte 10 Ob 4/07x Entscheidungstext OGH 27.02.2007 10 Ob 4/07x Beisatz: Deshalb ist eine Ersparn... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 Bb
Rechtssatz: Zumal der Unterhaltsschuldner keinen Einfluss darauf hat, welche Dienstwohnung ihm vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird oder überhaupt zur Verfügung steht, ist es angebracht, diesen Umständen bei der Bemessung des Kindesunterhalts dadurch Rechnung zu tragen, dass als Wert der verbilligten Wohnungsmöglichkeit (des Sachbezugs) die Differenz zwischen dem Mietzins, den er auf dem örtlichen Wohnungs... mehr lesen...