RS OGH 2007/2/27 10Ob4/07x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2007
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Norm

ABGB §140 Ba
ABGB §140 Bb

Rechtssatz

Die geldwerte Leistung muss - wie im Einkommenssteuerrecht (§ 15 Abs 2 EStG 1988) - Zuwendungscharakter haben, um als Sachbezug des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt zu werden (arg „Leistung"; Einkommensersatzfunktion).

Entscheidungstexte

  • 10 Ob 4/07x
    Entscheidungstext OGH 27.02.2007 10 Ob 4/07x
    Beisatz: Deshalb ist eine Ersparnis des Vaters aus den behaupteten Vorteilen, die sich aus der Lage der Dienstwohnung ergäben, nicht zu veranschlagen, werden doch diese Vorteile dem Vater von seinem Dienstgeber nicht zugewendet. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121830

Dokumentnummer

JJR_20070227_OGH0002_0100OB00004_07X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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