RS OGH 2007/2/27 10Ob4/07x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2007
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Norm

ABGB §140 Ba
ABGB §140 Bb

Rechtssatz

Zumal der Unterhaltsschuldner keinen Einfluss darauf hat, welche Dienstwohnung ihm vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird oder überhaupt zur Verfügung steht, ist es angebracht, diesen Umständen bei der Bemessung des Kindesunterhalts dadurch Rechnung zu tragen, dass als Wert der verbilligten Wohnungsmöglichkeit (des Sachbezugs) die Differenz zwischen dem Mietzins, den er auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für eine seinem Lebensstandard entsprechende angemessene kleinere Wohnung zahlen müsste, und dem für die Dienstwohnung zu zahlenden Entgelt herangezogen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121831

Dokumentnummer

JJR_20070227_OGH0002_0100OB00004_07X0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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