Rechtssatz: Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung sind ?eigene Einkünfte" iSd §140 Abs 3 ABGB alle tatsächlichen Leistungen, die das nicht selbsterhaltungsfähige Kind aufgrund eines Anspruches erhält. Ausgenommen von der Berücksichtigung sind gesetzlich ausdrücklich als nicht anrechenbar bezeichnete Einkünfte sowie jene Sozialleistungen, die der Deckung eines bestimmten Sonderbedarfes dienen. Entscheidend für die Anrechenbarkeit oder Nichtanrechenbarkeit ?eigener Einkünfte" des Kindes... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaIPRG §25
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch eines deutschen Staatsangehörigen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Österreich verlegt hat, richtet sich gemäß Art 1 Haager Unterhaltsstatutabkommen nach österreichischem Recht. Deutsches Kindergeld ist dann auch nach Eintritt der Volljährigkeit auch unter Berücksichtigung seiner Zweckbestimmung auf den Unterhaltsanspruch nur zur Hälfte anzurechnen. Nach dem auf den 21. Geburt... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BdABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs1 Bd
Rechtssatz: Monatliche Fahrtkosten in einer Höhe von ca EUR 140,-- sind als überdurchschnittlich anzusehen. Entscheidungstexte 10 Ob 59/06h Entscheidungstext OGH 14.11.2006 10 Ob 59/06h Beisatz: Die Fahrtkosten sind nicht in ihrer gesamten Höhe abzugsfähig, weil die durchschnittlichen Fahrtkosten, die jedem Arbeitnehmer entst... mehr lesen...