Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Unternehmerin iSd § 1 KSchG. Sie tritt im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss von Mietverträgen, regelmäßig mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt und verwendet dabei Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter mit den im Folgenden dargestellten Bestimmungen. Der Kläger, ein nach § 29 Abs 1 KSchG klageberechtigter Verband, begehrt, die Beklagte habe es zu unter... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Günther Loibner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Günther Loibner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J***** G*****, vertreten durch Dr. Karl Maier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Knittelfeld, gegen die beklagte Partei H***** K*****, vertreten durch Ing. Mag.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Rechtsvorgänger der Beklagten (in Hinkunft: Bestandnehmer) hatte mit der Rechtsvorgängerin der Klägerin (in Hinkunft: Bestandgeberin) einen mit 1. 1. 1990 beginnenden „Bestandvertrag" abgeschlossen, der (zuletzt: 1992) eine Grundfläche „im Gesamtausmaß von 387,50 m², hievon 191,89 m² firmeneigen verbaut,“ zum Gegenstand hatte. Auf der Bestandfläche befand sich eine 1949 als Superädifikat errichtete, im Eigentum eines Dritten stehende Lagerhalle aus Holz mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die H***** KG war Bestandnehmerin im Einkaufszentrum der Klägerin in P*****. Über das Vermögen der Bestandnehmerin (im Folgenden „Gemeinschuldnerin“) wurde am 11. 5. 2004 das Konkursverfahren eröffnet (Landesgericht Innsbruck ***** S *****). Mit Beschluss vom 22. 6. 2004 wurde die Schließung des Unternehmens der Gemeinschuldnerin auch bezüglich der gegenständlichen Filiale angeordnet. Daraufhin begehrte die Klägerin im Verfahren 11 C 1329/04m des Erstgerichts di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte gewährte der Klägerin am 11. 7. 2000 einen Kredit in Höhe von 785.000 ATS (= 57.048,17 EUR) mit einer Laufzeit von 20 Jahren, mit dem ein offener Kredit eines anderen Kreditinstituts abgedeckt wurde, der der „Wohnraumfinanzierung“ gedient hatte. Die Klägerin ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft in L***** samt Wohnhaus mit sechs Wohnungen und sechs Einzelzimmern. Vier Wohnungen und die Einzelzimmer sind seit zwei bis drei Jahren vermietet. Unte... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben jeweils österreichweit Mobilfunknetze. Die Beklagte bietet für „Unternehmer oder Freiberufler“ den Tarif Network Easy an. Voraussetzung ist die Anmeldung von mindestens zwei Mobiltelefonen, um bei einem monatlichen Grundentgelt von 12 EUR um 5 Cent pro Minute in alle Netze telefonieren zu können. Die Tarifvariante „Zero intern“ bietet für zusätzliche 5 EUR im Monat Gratistelefonie im (eigenen) A1-Network und zur Mobilbox. Auf ihrer Homepage gibt... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war beim Kläger, der ein Personalleasingunternehmen betreibt, ab 28. 1. 2008 beschäftigt. Er wurde vom Kläger einer GmbH (in der Folge: Beschäftiger) als Monteur überlassen. Im schriftlichen Arbeitsvertrag war vereinbart worden, dass der Beklagte dem Kläger bei verschuldeter Entlassung oder unbegründetem vorzeitigem Austritt eine sofort fällige Konventionalstrafe in der Höhe eines Bruttomonatsentgelts, berechnet wie für die Abfertigung, schulde. Am 29. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 3. 12. 2007 als Zimmermädchen im Hotelbetrieb der Beklagten beschäftigt. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass das Dienstverhältnis durch unberechtigten vorzeitigen Austritt der Klägerin am 29. 2. 2008 endete. Nach rechtskräftiger Abweisung eines Teilbegehrens von 1.317,61 EUR sA (für aliquote Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung samt Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung) und rechtskräftiger Teilzuerkennung eines Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt einen Großhandel mit Leuchten und Leuchtmitteln. Der Mitarbeiter der Beklagten, Ing. S*****, handelte zu Beginn der Geschäftsverbindung zur Klägerin mit deren Geschäftsführer anhand der Preislisten Erzeugerrabatte für die künftigen Lieferungen aus. Ing. S***** akzeptierte auch das Verlangen des Geschäftsführers der Klägerin, dass diese nur zu ihren Allgemeinen Lieferbedingungen liefern werde. Von der Beklagten wurde ein Exemplar dieser Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verwendet in Leasingverträgen mit Verbrauchern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die unter anderem folgenden unstrittigen Inhalt aufweisen. Die fortlaufende, in Klammer gesetzte Bezifferung der Klauseln (zum Beispiel: Klausel 1) folgt unabhängig von ihrer Bezeichnung in der Systematik der AGB (zum Beispiel: 1.1.) der Aufzählung in der Klage und wird zur Vermeidung von Missverständnissen in der vorliegenden Entscheidung beibehalten. Die angefo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Immobilien ***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Ott und Mag. Christoph Klein, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Ingeborg v*****, vertreten durch Marschall & Heinz Rechtsanwalts-P... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte sind Bauunternehmen. Für ein Strassenbauvorhaben der Stadtgemeinde M*****, für das die Anbotseröffnung am 14. 6. 2004 erfolgte, forderte die Klägerin (als Generalunternehmerin) die Beklagte unter Übersendung eines Leistungsverzeichnisses zur Anbotserstellung auf. Am 1. 4. 2005 erstellte die Beklagte ein Anbot samt einem Begleitschreiben, dem ihre Allgemeinen Bedingungen (AGB) angeschlossen waren. Am 30. 6. 2005 erteilte die Klägerin der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens sind Provisions- und Honoraransprüche des beklagten Rechtsanwalts, zu deren Abdeckung er 162.213,76 EUR aus einem der Klägerin zu seinen Handen zugekommenen Verkaufserlös einbehalten hat. Der Beklagte ist nicht nur als Rechtsanwalt tätig, sondern führt seit Jahren mittels eigener Immobiliengesellschaften „Immobilienprojekte“ durch. Die Klägerin und ihr Ehemann betrieben vorerst gemeinsam eine Gärtnerei, seit 1997 führte die Klägerin den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die b***** GmbH & Co KG (künftig: Firma K*****) verkaufte der klagenden Leasinggesellschaft im November 1999 eine vom Beklagten für sein Unternehmen ausgewählte Computeranlage (zwei Personalcomputer, zwei Monitore, ein Drucker) sowie Software zum Gesamtpreis von brutto 83.961,60 S/ netto 69.968 S (das sind 6.101,73 EUR/ 5.084,77 EUR). Am 29. 10./17. 11. 1999 schlossen die Streitteile einen Finanzierungsleasingvertrag (Vollamortisationsvertrag) über die Com... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Nach Punkt XI. des zwischen den Streitteilen geschlosse... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Michaela S*****, vertreten durch Dr. Renate Eberl, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei IT I***** T***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Michael B... mehr lesen...
Begründung: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von „IAF-Service GmbH" auf die im
Kopf: ersichtliche neue Bezeichnung zu berichtigen war (Art 4 Z 2 BGBl I 2008/82, in Kraft getreten mit 1. 7. 2008). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von „IAF-Service GmbH" auf die im
Kopf: ersichtliche neue Bezeichnung zu berichtigen war (Artikel 4, Ziffer 2, BGBl römisch eins 2008/82, in Kraft getreten mit 1. 7.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt das Bauspargeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich an. Sie verwendete im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in ihren „Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft" in der Ausgabe 3/2006 und zum Teil auch in der Ausgabe 8/2006 die nachstehend genannten Klauseln: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1. S***** GmbH & Co KG, 2. S***** GmbH, beide *****, beide vertreten durch die Saxinger Chalupsky &a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Reinfried Eberl u.a. Rechtsanwälte in Salzburg, und der Nebenintervenientin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Marina L***** war vom 1. 3. 2001 bis 31. 10. 2002 Mieterin der Wohnung top 7 in *****. Bei Abschluss des dem WGG unterliegenden Mietvertrags wurde auch ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von 20.627,68 EUR vereinbart und bezahlt. Im Mietvertrag war vereinbart worden: „Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt der Vermieterin in gutem und brauchbarem, Wände weiß ausgemalt, lediglich durch die natürliche Abnützung verschlechtertem Zustand, besenrein (... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien besteht eine Unfall-Vorsorge-Versicherung, der die Bedingungen für die Unfallversicherung (UVB 2002 U102), die Bedingungen für die Unfall-Notfall Leistungen im Rahmen der Unfallversicherung (107) und das Formblatt „Wichtige Hinweise" zugrunde liegen. Art B.18 der UVB 2002 U102 (in der Folge UVB 2002) lautet: Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten (Ärztekommission) 1. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Unfallfolgen oder ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, *****, vertreten durch Dr. Dietmar Ritzberger und Ing. Dr. Erich Janovsky, Rechtsanwälte in Schwaz, gege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei DDr. T***** N*****, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, *****, vertreten durc... mehr lesen...
Begründung: Die ursprüngliche Erstbeklagte, die S***** OEG, wurde am 15. 12. 2005 im Firmenbuch gelöscht. Die nunmehrige Erstbeklagte übernahm das Vermögen der OEG gemäß § 142 HGB. Der Zweitbeklagte war persönlich haftender Gesellschafter der OEG. Gegenüber einem weiteren Beklagten (ursprünglicher Zweitbeklagter) hatte der Kläger die Klage unter Anspruchsverzicht zurückgezogen. Die ursprüngliche Erstbeklagte, die S***** OEG, wurde am 15. 12. 2005 im Firmenbuch gelöscht. Die nunmehr... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien sind als Pächter von Geschäftsräumen in einem Einkaufszentrum in ein bestehendes Bestandverhältnis eingetreten. Die klagende Partei begehre u.a. Rückstände an Pachtzins und Betriebskosten. Die beklagten Parteien hatten vereinbarungsgemäß „zur Sicherstellung aller Ansprüche der Bestandgeberin aus oder in Zusammenhang mit diesem Bestandverhältnis oder seiner Beendigung oder auch aufgrund unterlassener Räumung nach Ablauf der festgelegten Vertragsdaue... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Im Mai 2005 hatte der Kläger mehrere Klauseln der damals gelte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Gerhard R*****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der R***** GmbH, ***** wider die beklagten Parteien 1. Univ. Do... mehr lesen...