Norm: ABGB §1311 IIb
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Lenker aus nicht bekannter Ursache im scharfen Bogen aus seiner geraden Fahrtrichtung und in einem Winkel von etwa fünfundvierzig Grad auf die linke Fahrbahnseite geriet, erfüllt die objektiven Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen § 7 StVO 1960, wenn weder eine Verkehrssituation vorlag (zB Überholen, Einordnen zur Fahrbahnmitte) die ein Abweichen von der allgemeinen Rechtsfa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIa
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat an die Verletzung eines Gesetzes, das den zufälligen Beschädigungen vorzubeugen sucht (§ 1311 ABGB), besondere Rechtsfolgen geknüpft und damit die Schutzgesetzverletzung zu einer besonderen - positivrechtlichen - Kategorie innerhalb des deliktischen Bereiches gemacht. § 1311 ABGB wäre nicht vollziehbar, könnte nicht zwischen Schutzgesetzverletzungen und Verletzungen anderer, nicht konkret ums... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaABGB §1311 IIb
Rechtssatz: Auch eine Betriebsvorschrift, die sich nur an Betriebsangehörige richtet, ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB, wenn sie auf dem Bescheid einer Verwaltungsbehörde beruht und hiedurch eine Gefährdung von Personen vermieden werden soll (Schischlepplift). Entscheidungstexte 6 Ob 651/78 Entscheidungstext OGH 22.06.1978 6 Ob 651/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbABGB §1320 B2BStG §21 Abs1BStG §21 Abs2StVO §91 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 21 BStG 1971 und des § 91 Abs 4 StVO dienen nicht dem Schutz der Straßenbenützer vor dem aus Einfriedungen ausbrechenden Weidevieh; sie sollen vielmehr die Verletzung und Gefährdung der Straßenbenützer durch die Einfriedung (insbesondere Sichtbehinderung) bzw durch den elektrisch geladenen Weidezaun (insbesondere beim Abkommen von der Str... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIcASchG §33 lita Z12
Rechtssatz: Die Arbeitnehmerschutzbestimmungen und damit auch die Bestimmungen der Bauarbeitenverordnung vom 10. 11. 1954, BGBl 267, die auf Grund der Bestimmungen des § 33 lit a Z 12 des ASchG Gesetzesrang haben, sind Schutzvorschriften im Sinne des § 1311 ABGB zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer bei ihrer beruflichen Tätigkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaASchG §33 lita Z12
Rechtssatz: Unabhängig von der Verletzung einer Vertragspflicht haftet derjenige, der Schutznormen des Arbeitnehmerschutzes verletzt, gegenüber Personen, für die das Schutzgesetz gedacht ist. Entscheidungstexte 8 Ob 510/78 Entscheidungstext OGH 14.06.1978 8 Ob 510/78 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIcBArbSchutzV §23 Abs5
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 23 Abs 5 zweiter Satz der BArbSchutzV, wonach die Pfosten den Raum zwischen den Leiterholmen möglichst voll abzudecken haben, stellt eine Schutzvorschrift dar, die den Absturz von Arbeitnehmern verhindern soll. Entscheidungstexte 8 Ob 510/78 Entscheidungstext OGH 14.06.1978 8 Ob 510/78 ... mehr lesen...
Der Beklagte ist Steuerberater und seit 21. Juli 1975 Geschäftsführer der X Ges. m. b. H., über deren Vermögen auf Antrag der nun klagenden Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte am 6. August 1976 der Konkurs eröffnet wurde. Nach dem Rückstandsausweis der Klägerin vom 21. Dezember 1976 schuldet ihr die genannte Ges. m. b. H. an Sozialversicherungsbeiträgen für die in ihrem Betrieb beschäftigt gewesenen Dienstnehmer die Dienstgeber-Anteile für die Zeit vom November 1975 bis A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaGmbHG §85
Rechtssatz: § 85 GmbHG (zum Schutz der Gläubiger vorgesehene Konkursantragspflicht der Geschäftsführer) ist noch geltendes Recht (ausdrückliche Ablehnung von Demelius, HGB 26,584). Entscheidungstexte 5 Ob 511/78 Entscheidungstext OGH 13.06.1978 5 Ob 511/78 Veröff: GesRZ 1979,36 = SZ 51/88 2 Ob 169/80... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaAktG §83 Abs2AktG §84GenG §23GenG §84 Abs2GmbHG §85KO §69StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die §§ 83 Abs 2 AktG, § 85 GmbHG, § 84 Abs 2 GenG sind - wie § 159 Abs 1 Z 2 StGB - Schutzgesetze zugunsten der Gläubiger im Sinne des § 1311 Abs 2 2. Fall ABGB und sehen - im Gegensatz zu diesem, der nur auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners abstellt - auch die Überschuldung der Gesellschaft beziehungsweise Genossenschaft als eine di... mehr lesen...
Der Kläger verlangt vom Beklagten wegen Überflutung seines Anwesens während eines Unwetters am 4. Juli 1974 Schadenersatz in Höhe von 305 615.46 S samt Anhang mit der Behauptung, der Schadensfall sei darauf zurückzuführen, daß der vom Beklagten ohne wasserrechtliche Bewilligung und ausreichende technische Ausrüstung errichtete Löschteich bei diesem Wolkenbruch übergelaufen sei. Wegen der Gefahr eines Dammbruches habe die Feuerwehr die Schleusen geöffnet, und mangels einer Vorflutanlag... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaABGB §1320 A
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 1320 ABGB umfaßt auch Schäden, die im Zusammenhang mit der Abwehr des Angriffes eines Tieres stehen (Hund attackiert fahrendes Auto). Entscheidungstexte 2 Ob 65/78 Entscheidungstext OGH 27.04.1978 2 Ob 65/78 Veröff: SZ 51/58 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §16 Abs2 litcStVO §16 Abs2 litd
Rechtssatz: Wegen einer Fahrbahnverengung nach einer Kreuzung besteht auf der Kreuzung selbst nur dann ein (relatives) Überholverbot, wenn das Überholmanöver im Kreuzungsbereich nicht mehr gefahrlos abgeschlossen werden kann. Ein solches Verbot dient aber nicht dem Schutz der auf der Kreuzung links einbiegenden Fahrzeuge. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ABGB §1295 Ia9ABGB §1311 IIa
Rechtssatz: Der Normzweck ist stets in zweifacher Hinsicht von Bedeutung: erstens muss die
Norm: gerade den Schutz des geschädigten Gutes bezwecken, zweitens muss auch die Art des Schadens vom Normzweck erfasst sein. Bei der Frage, welche Schadensfolgen dem Haftenden noch zuzurechnen sind, kommt es stets darauf an, aus welchen Gründen die Haftpflicht anordnende
Norm: aufgestellt wurde, welche Schäd... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia9ABGB §1311 IIaStGB §170
Rechtssatz: Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen fahrlässiger Brandstiftung und Verletzung eines bei der Brandbekämpfung tätigen Feuerwehrmannes (freiwillige Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr). Entscheidungstexte 7 Ob 566/78 Entscheidungstext OGH 20.04.1978 7 Ob 566/78 Veröff: JBl 1979,597 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaABGB §1311 IIbStVO §80 Abs6
Rechtssatz: Wenn der Gesetzgeber zur Abwendung typischer Gefahren (hier: Viehtrieb bei Nacht) eine ganz bestimmte Verhaltensweise vorschreibt, so kann sich derjenige, der dieses Schutzgesetz verletzt, nicht damit rechtfertigen, daß er andere Abwehrmaßnahmen getroffen habe, es sei denn, er tut dar, daß derselbe Schaden auch bei normgemäßen Verhalten eingetreten wäre. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIa
Rechtssatz: Das Verschulden bei Verletzung einer Schutznorm muß sich nur auf deren Übertretung, nicht aber auf die Zufügung des Schadens beziehen. Entscheidungstexte 2 Ob 15/78 Entscheidungstext OGH 30.03.1978 2 Ob 15/78 6 Ob 595/81 Entscheidungstext OGH 18.11.1981 6 Ob 595/81 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIa2ABGB §1295 IId2ABGB §1311 BIIc
Rechtssatz: Daß die im Bauverfahren vorgelegten Pläne die tatsächliche Konstruktion einer Terasse nicht wiedergeben und dies und eine Rampe in den Bescheiden nicht genannt worden sind, ist nicht wesentlich. Entscheidend für die Frage, ob eine Schutznorm übertreten wurde, ist vielmehr, daß das Bauwerk baubehördlich genehmigt und mit Bescheid die Benützungsbewilligung erteilt wurde. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §89 Abs2WarnEV §3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 89 Abs 2 StVO, im Zusammenhalt mit § 3 WarneinrichtungsV stellt eine Schutzvorschrift im Sinne des § 1311 ABGB dar. Entscheidungstexte 8 Ob 38/78 Entscheidungstext OGH 29.03.1978 8 Ob 38/78 Veröff: ZVR 1978/314 S 367 8 Ob 50/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aABGB §1311 IIb
Rechtssatz: Der Schädiger muß beweisen, daß der Schaden ohne Übertretung einer Schutznorm in gleicher Weise eingetreten wäre und insbesonders auch die Unfallsfolgen gleich schwer gewesen wären. Entscheidungstexte 8 Ob 38/78 Entscheidungstext OGH 29.03.1978 8 Ob 38/78 Veröff: ZVR 1978/314 S 367 8 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbABGB §1311 IIbKFG §105 Abs2StVO §16 Abs1
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zum Nachteil des Kraftfahrzeug - Lenkers der vorschriftswidrig überholt gegenüber dem Kraftfahrzeug - Lenker, der einen unzulässigen Abschleppvorgang setzt (kein wesentlicher Unterschied der Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges und des Schleppfahrzeuges, sowie zu gering dimensionierte Abschleppstange) und daher gegen die Schutzvorschrift des § 105 Ab... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §60 Abs3
Rechtssatz: § 60 Abs 3 StVO ist eine Schutzvorschrift im Sinne des § 1311 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 249/77 Entscheidungstext OGH 09.02.1978 2 Ob 249/77 2 Ob 64/79 Entscheidungstext OGH 29.05.1979 2 Ob 64/79 8 Ob 88/80 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2ABGB §1311 IIcstmk BauO 1968 LGBl 149 §64
Rechtssatz: Die Absicherung einer auf der Fahrbahn gelegenen Baugrube bloß durch eine Plastikschnur mit Wimpeln entspricht nicht den maßgeblichen Schutzvorschriften. Entscheidungstexte 6 Ob 760/77 Entscheidungstext OGH 02.02.1978 6 Ob 760/77 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaMilitärtransportvorschrift auf Eisenbahnen (MTV - E) AZ 302500 - op/62 allg
Rechtssatz: Zur Frage der Wertung der MTV - E als Schutznorm für Präsenzdiener. Entscheidungstexte 1 Ob 13/77 Entscheidungstext OGH 30.11.1977 1 Ob 13/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0038527 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §16 Abs2 lita
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 16 Abs 2 lit a StVO besteht nicht nur darin, den Gegenverkehr gefahrlos zu ermöglichen, sondern auch alle jene Schäden zu verhindern, die beim Überholvorgang während des Vorbeibewegens des Überholenden an dem überholten Fahrzeug und beim Wiedereinordnen des überholenden Fahrzeuges nach dem Überholvorgang entstehen können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG §23 Abs1
Rechtssatz: Die Schutzvorschrift des § 23 Abs 1 KFG bezweckt, daß der Lenker vor einer Fahrtrichtungsänderung oder einem Fahrstreifenwechsel in einem entsprechend eingestellten Rückblickspiegel die Straße neben und hinter dem Fahrzeug ausreichend überblicken und sich vom Nachfolgeverkehr überzeugen kann. Entscheidungstexte 8 Ob 158/77 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG §23 Abs1
Rechtssatz: § 23 Abs 1 KFG 1967 stellt eine Schutzvorschrift dar, durch die gewährleistet werden soll, daß die Verkehrslage neben und hinter dem Fahrzeug ausreichend überblickt werden kann. Die dient daher insbesondere dem Schutz vor den spezifischen Gefahren, die einerseits durch die Änderung der Fahrrichtung oder den Wechsel des Fahrstreifens des einen Fahrzeuges und andererseits durch den Überholvorgang eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG §99StVO §60StVO §89
Rechtssatz: Die Schutzbestimmungen der §§ 99 KFG und 60, 89 StVO verletzt ein Kraftfahrer nicht nur dann, wenn er trotz Dunkelheit vorhandene Beleuchtungseinrichtungen nicht betätigt, sondern auch dann, wenn er schuldhaft die Beleuchtungseinrichtungen seines Kraftfahrzeugs in einen Zustand versetzt, in dem sie die ihnen vom Gesetzgeber zugedachten Funktionen nicht mehr erfüllen können. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 GABGB §1311 IIaGiftV §4 Z2GiftV §24 Abs2GiftV §29 Abs2
Rechtssatz: Das Aufbewahren und Versenden von ammoniakhaltigen Flüssigkeiten, also auch von ammoniakhaltiger Möbelbeize, in ihrer Form nach zur Aufbewahrung und zum Versand von Genußmitteln zu denen Cola - Getränke zu rechnen sind, bestimmten und bekannten typischen Flaschen, nämlich Cola - Flaschen, ist als abstrakt gefährliches Verhalten verboten, um jedermann im Haushalt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 GABGB §1311 IIcGiftV §4 Z2GiftV §24 Abs2GiftV §29 Abs2
Rechtssatz: Die GiftV ist eine Schutznorm. Ammoniakgas und dessen Lösung zählen zu den gifthaltigen Stoffen, die durch den Genuß der (menschlichen) Gesundheit gefährlich sind, jedoch wegen ihrer Verwendbarkeit in Gewerben und im Haushalt vielfach benötigt werden, weshalb sie nicht in solchen Flaschen aufbewahrt und versendet werden dürfen, deren Form oder Bezeichnung (als B... mehr lesen...