RS OGH 1977/10/11 5Ob626/77, 1Ob527/82

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Veröffentlicht am 11.10.1977
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Norm

ABGB §1299 G
ABGB §1311 IIc
GiftV §4 Z2
GiftV §24 Abs2
GiftV §29 Abs2

Rechtssatz

Die GiftV ist eine Schutznorm. Ammoniakgas und dessen Lösung zählen zu den gifthaltigen Stoffen, die durch den Genuß der (menschlichen) Gesundheit gefährlich sind, jedoch wegen ihrer Verwendbarkeit in Gewerben und im Haushalt vielfach benötigt werden, weshalb sie nicht in solchen Flaschen aufbewahrt und versendet werden dürfen, deren Form oder Bezeichnung (als Beispiel sind Weinflaschen und Mineralwasserflaschen und dergleichen angeführt) die Gefahr einer Verwechslung des Inhaltes mit Nahrungsmitteln oder Genußmitteln herbeizuführen geeignet ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 626/77
    Entscheidungstext OGH 11.10.1977 5 Ob 626/77
  • 1 Ob 527/82
    Entscheidungstext OGH 21.04.1982 1 Ob 527/82
    nur: Die GiftV ist eine Schutznorm. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0038409

Dokumentnummer

JJR_19771011_OGH0002_0050OB00626_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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