Norm
ABGB §1299 GRechtssatz
Die GiftV ist eine Schutznorm. Ammoniakgas und dessen Lösung zählen zu den gifthaltigen Stoffen, die durch den Genuß der (menschlichen) Gesundheit gefährlich sind, jedoch wegen ihrer Verwendbarkeit in Gewerben und im Haushalt vielfach benötigt werden, weshalb sie nicht in solchen Flaschen aufbewahrt und versendet werden dürfen, deren Form oder Bezeichnung (als Beispiel sind Weinflaschen und Mineralwasserflaschen und dergleichen angeführt) die Gefahr einer Verwechslung des Inhaltes mit Nahrungsmitteln oder Genußmitteln herbeizuführen geeignet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0038409Dokumentnummer
JJR_19771011_OGH0002_0050OB00626_7700000_003