Die Republik Österreich begehrte mit der vorliegenden Klage vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes die Zahlung eines Betrages von 7000 S s. A. mit der Behauptung, daß dieser am 23. Februar 1965 in N. einen in ihrem Eigentum gestandenen, als Fährten- und Lawinensuchhund verwendeten Diensthund rechtswidrig getötet habe. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab und ging dabei von folgenden Feststellungen aus: Der Beklagte sei seit dem Jahre 1963 Inhaber einer Jagdkarte und ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §20 Abs1 IC1StVO §23 Abs1StVO §24 Abs1
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zugunsten eines Verkehrsteilnehmers, der seinen Lastkraftwagen in einer unübersichtlichen Kurve abstellt und einem Personenkraftwagen - Lenker, der zu schnell und nicht auf Sicht fährt und beim Vorbeifahren auf die linke Straßenhälfte wechselt, wodurch es zum Zusammenstoß mit einem in der Kurve entgegenkommenden Lastkraftwagen kommt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs4 III
Rechtssatz: Kein Mitverschulden eines Fußgängers, der, durch einen Begleiter gedeckt, einen Fußgängerübergang auf einer Kreuzung benützt und auf eine von einem Personenkraftwagen drohende Gefahr 1,2 Sekunden lang eine mögliche Reaktion unterläßt. Entscheidungstexte 2 Ob 355/67 Entscheidungstext OGH 30.11.1967 2 Ob 355/67 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zugunsten eines Personenkraftwagen - Fahrers, der mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Brücke mit glattem und nassem Holzboden einfährt, um eine halbe Sekunde zu spät zu bremsen beginnt und mit einem Lastkraftwagen kollidiert, dessen Fahrer unvorsichtig und nicht rechts gefahren ist und die Brückenausfahrt versperrt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs1
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Fußgänger, der unter leichtem Alkoholeinfluß stehend bei Dunkelheit die Fahrbahn im Ortsgebiet nicht senkrecht überquert, und einem Kraftfahrzeuglenker, der auf vereister Fahrbahn zu schnell fährt, trotz Wahrnehmung des Fußgängers kein Warnsignal gibt und verspätet bremst. Entscheidungstexte 2 Ob 299/67... mehr lesen...
Am 24. Februar 1965 wurde der Kläger vom PKW des Beklagten niedergestoßen und schwer verletzt, während er als Fußgänger die S.- Straße in Steyr überquerte. Der Beklagte wurde aus diesem Anlaß wegen Übertretung gegen die Sicherheit des Lebens nach § 335 StG, rechtskräftig verurteilt. Nach dem Urteilsspruch liegt ihm zur Last, bei Annäherung an den Kläger seine Fahrgeschwindigkeit nicht rechtzeitig verringert und keine Warnzeichen gegeben zu haben. Der Kläger berechnete seine Schadene... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AZPO §467 Z3 Cb3ZPO §506 Abs1 Z2 Cb3
Rechtssatz: Die Abänderung eines Leistungsurteils kann nicht mit dem allgemein gehaltenen Antrag erreicht werden, auszusprechen, daß den Gegner ein bestimmtes Mitverschulden treffe; ein solcher Antrag muß vielmehr ziffernmäßig zum Ausdruck bringen, welcher Teil des Klagsbetrages zugesprochen und welcher Teil abgewiesen werden soll. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Gatte der Klägerin verunglückte bei einem Verkehrsunfall tödlich. Der Beklagte wurde als Lenker des am Unfall beteiligten Kraftwagens wegen Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach § 335 StG. rechtskräftig verurteilt. Die Klägerin begehrte unter Hinweis auf das strafgerichtlich festgestellte Verschulden des Beklagten Schadenersatz, und zwar Kosten im Betrag von 14.841 S sowie eine - teils kapitalisierte, teils laufende - Rente. Mit dem Leistungs- verband sie ein Feststellu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIc
Rechtssatz: Verschuldensteilung im Verhältnis 2 : 1 zu Lasten eines Rollerfahrers, der den Vorrang eines von rechts aus einer Gemeindestraße in eine Landesstraße einbiegenden Personenkraftwagens verletzt, dessen Lenker seinerseits die Vorrangverletzung rechtzeitig erkannte. Entscheidungstexte 2 Ob 268/67 Entscheidungstext OGH 12.10.1967 2 Ob 268/67 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIStVO §5 Abs1 H
Rechtssatz: Es ist nicht richtig, daß die Alkoholisierung eines Verkehrsteilnehmers für das Mitverschulden keine Rolle spiele, weil das Fahrverhalten als solches objektiv zu betrachten sei, denn es ist nicht gleichgültig, weshalb gegen grundlegende Fahrregeln verstoßen wird. Entscheidungstexte 2 Ob 229/67 Entscheidungstext OGH 21.09.1967 2 Ob 229... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs1 IIa
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zuungunsten eines unaufmerksam und nicht auf Sicht fahrenden Personenkraftwagenlenkers, der einen in Straßenmitte gehenden Fußgänger von hinten niederstößt. Entscheidungstexte 2 Ob 232/67 Entscheidungstext OGH 21.09.1967 2 Ob 232/67 2 Ob 124/77 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §11 Abs2StVO §12 Abs1StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Mopedfahrer, der nahe der Straßenmitte fährt und dann nach links abbiegt, ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten und die bevorstehende Fahränderung anzuzeigen, und einem Lastkraftwagenfahrer, der in dieser unklaren Verkehrssituation überholt, ohne rechtzeitig ein Warnzeichen zu geben. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIIeStVO §76 Abs1
Rechtssatz: Verschuldensteilung 4 : 1 zum Nachteil eines unaufmerksamen, im Ortsgebiet nicht auf Sicht fahrenden Mopedfahrers, der einen 83 - jährigen Fußgänger niederstößt, der zwar nicht am Bankett, aber nahe dem Fahrbahnrand geht. Entscheidungstexte 2 Ob 246/67 Entscheidungstext OGH 21.09.1967 2 Ob 246/67 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BVIa
Rechtssatz: Verschuldensteilung 4 : 1 zu Lasten eines fünfundsechzigjährigen Fußgängers, der den kürzesten Weg über eine ersichtlich unvollendete Baustelle nimmt, nicht genau auf den Weg achtet und in ein unabgedecktes und unzureichend beleuchtetes Aushubloch stürzt. Entscheidungstexte 2 Ob 202/67 Entscheidungstext OGH 06.07.1967 2 Ob 202/67 Veröff: ZVR 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3bABGB §1295 Ia3cABGB §1304 BIIf
Rechtssatz: Wird ein Kind im Straßenverkehr durch einen Kraftwagenlenker schuldhaft gefährdet und wird dabei auch die Person verletzt, die das Kind zu retten versucht, dann haftet die Kraftwagenlenker auch für die Verletzungsfolgen des Retters. Der Kausalzusammenhang ist dabei nicht "unterbrochen". Entscheidungstexte 2 Ob 176/67 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §19
Rechtssatz: Gleichteiliges Verschulden eines bevorrangten Personenkraftwagenlenkers, der mit leicht überhöhter Geschwindigkeit unaufmerksam in eine Kreuzung einfährt und einem Moped - Lenker, der sein Fahrzeug samt beladenem Anhänger über die Kreuzung schiebt und den Vorrang des Personenkraftwagens nicht beachtet. Entscheidungstexte 2 Ob 169/67 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs1 IIa
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 3 zu Lasten eines nicht auf Sicht fahrenden oder unaufmerksamen Personenkraftwagenlenkers, der bei Dunkelheit einen in der Mitte der rechten Fahrbahnhälfte gehenden Fußgänger niederstößt. Entscheidungstexte 2 Ob 155/67 Entscheidungstext OGH 24.05.1967 2 Ob 155/67 Veröff: ZVR 1968/123 S 234 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §14 Abs2
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zum Nachteil eines Personenkraftwagen - Lenkers, der ohne Beachtung des fließenden Verkehrs auf einer dem schnellen Überlandverkehr dienenden Straße umkehrt und hiebei mit einem Personenkraftwagen kollidiert, dessen Lenker sich nicht rechtzeitig und wirksam auf diese unklare Verkehrslage einstellt. Entscheidungstexte 2 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §23 Abs4
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zugunsten eines Verkehrsteilnehmers, der die Fahrbahn zwar vor dem Aussteigen aber nicht während des Aussteigens aus seinem Kraftfahrzeug genügend beobachtet und von einem Kombi - Kraftwagen niedergestoßen wird, der keine Bremshandlung unternimmt. Entscheidungstexte 2 Ob 146/67 Entscheidungstext OGH 11.05.1967 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs1
Rechtssatz: Verschuldensteilung 70 : 30 zu Lasten eines alkoholisierten Personenkraftwagenlenkers, der aus Unaufmerksamkeit einen Fußgänger von hinten niederfährt, der nicht den Gehsteig benützt hat, sondern am Rande der Fahrbahn gegangen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 144/67 Entscheidungstext OGH 11.05.1967 2 Ob 144/67 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIKFG 1967 §85 Abs2 B6StGB §6 A4StVO §58 Abs1
Rechtssatz: Die von einem Kraftfahrer zu fordernde Aufmerksamkeit bedingt auch eine zureichende Kontrolle seiner Reflexbereitschaft; eine Schreckreaktion ist nicht unverschuldet, wenn sie auf einleitende Fahrlässigkeit zurückgeht. Entscheidungstexte 11 Os 38/67 Entscheidungstext OGH 10.05.1967 11 Os 38/67 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §76 Abs4 litc III
Rechtssatz: Kein Mitverschulden eines Verkehrsteilnehmers, der unter Leitung eines Gendarmeriebeamten mithilft, ein Hindernis aus der Fahrbahn zu entfernen, und hiebei von einem Personenkraftwagen niedergestoßen wird, dessen Lenker nicht auf Sicht fährt. Entscheidungstexte 2 Ob 136/67 Entscheidungstext OGH 28.04.1967 2 Ob 136/67 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §13 Abs3 III
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten dessen, der einen Lastkraftwagen in eine Straße ohne Rücksicht auf einen entgegenkommenden Mopedfahrer einweist, welcher die Kollision statt durch Bremsen durch Ausweichen nach links und dann nach rechts trotz Gegenverkehr zu vermeiden sucht, hiebei ins Schleudern kommt und stürzt. Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §14 Abs3StVO §19 Abs6StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten eines Personenkraftwagenfahrers, der durch sein Reversieren in eine Bundesstraße hinein ohne Einweiser und unter Mißachtung des fließenden Verkehrs die primäre Unfallsursache setzt und mit einem nicht auf Sicht fahrenden Mopedfahrer zusammenstößt. Entscheidungstexte 2 Ob 84/67 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcStVO §19 Abs7
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zugunsten eines Personenkraftwagenfahrers, der in eine Vorrangstraße einzufahren beginnt, hiebei einen Motorradfahrer wahrnimmt und nicht sofort die Fahrbahn freigibt, sondern stehen bleibt, während der Motorradfahrer weder bremst noch geringfügig nach links auslenkt, wodurch es zum Zusammenstoß kommt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcStVO §14 Abs3
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten eines unaufmerksam in Straßenmitte und ohne Einweiser reversierenden Lastkraftwagenfahrers, der mit einem ebenfalls unaufmerksamen Motorradfahrer kollidiert, der mit überhöhtem Seitenabstand vom Straßenrand und leicht überhöhter Relativgeschwindigkeit fährt. Entscheidungstexte 2 Ob 334/66 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIc
Rechtssatz: Verschuldensteilung 4 : 1 zu Lasten eines VW - Combi - Lenkers, der in durch Alkoholgenuß hervorgerufenen Zustand der Fahruntauglichkeit bei Dunkelheit vor einer unübersichtlichen Kurve die linke Fahrbahnhälfte mit relativ überhöhter Geschwindigkeit benützt und an ein begegnendes Motorrad stößt, das 1,60 Meter vom rechten Fahrbahnrand fährt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §7 Abs1 IIB
Rechtssatz: Tankwagenzug und Langholzfuhre fahren mit überhöhter Geschwindigkeit aufeinander zu. Verschuldensteilung 2 : 1 zum Nachteil des Lenkers der Langholzfuhre, der die langen Stämme an der dem Gegenverkehr zugewendeten Seite seines Fahrzeuges gelagert hatte, wodurch diese in der Kurve die Fahrbahnmitte ca 1/2 bis 1 Meter überragten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BVIaBStG §5
Rechtssatz: Grobes Verschulden, wenn das Organ des Straßenerhalters durch elf Tage nicht meldet, daß ein Gehsteigbegrenzungsstein in einer Länge von siebzig bis achzig Zentimeter, einer Breite bis zu fünfzehn Zentimeter und stellenweise bis zum Straßenniveau ausgebrochen ist. Verschuldensteilung 1 : 1, wenn ein Straßenbenützer infolge Unaufmerksamkeit an dieser Stelle zum Sturz kommt. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11StVO §11StVO §20 Ic
Rechtssatz: Personenkraftwagen fährt trotz Gegenverkehr an einem in einer unübersichtlichen Kurve auf seiner Straßenseite abgestellten Personenkraftwagen vorbei. Ein Tankwagenzug, der nicht ganz rechts - fahren kann, fährt mit überhöhter Geschwindigkeit (fünfundfünfzig bis sechzig km/h) in diese Kurve. Verschuldensteilung und Schadensteilung 1 : 1. Entscheidungstexte ... mehr lesen...