RS OGH 1967/10/25 2Ob299/67

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Veröffentlicht am 25.10.1967
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Norm

ABGB §1304 BIIf
StVO §76 Abs1

Rechtssatz

Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Fußgänger, der unter leichtem Alkoholeinfluß stehend bei Dunkelheit die Fahrbahn im Ortsgebiet nicht senkrecht überquert, und einem Kraftfahrzeuglenker, der auf vereister Fahrbahn zu schnell fährt, trotz Wahrnehmung des Fußgängers kein Warnsignal gibt und verspätet bremst.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0027305

Dokumentnummer

JJR_19671025_OGH0002_0020OB00299_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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